Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07

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Schwerin:
Hallo,

der Spiegel titelt vor ner Stunde zum Urteil VIII ZR 138/07:

\"Gasversorger dürfen Preiskalkulation geheim halten\" (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,591362,00.html)

und auf der HP des BGH kann man die Pressemitteilung zum Urteil lesen: \"Kontrolle des Gaspreises gemäß §315 nach Tariferhöhung des Gasversorgers\" (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-11&nr=45938&linked=pm&Blank=1)

und der BDE schrieb:

\"BGH entscheidet weitgehend vernünftig\" (http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=7505&back_cont_id=4043).

Ich bin jetzt ein wenig verwirrt....

Wer kann helfen???????

Schwerin:
.....allein schon die Gegensätze im Titel des Spiegels und der Schlagzeile des BdE. Was stimmt jetzt?

Beide beziehen sich doch aufs gleiche Urteil, oder?

Schwerin:
...und was erzähl\' ich jetzt meinem EVU? Die werden uns doch wieder zupflastern mit Drohbriefen....

Schwerin:
@flotex

Vielen Dank für Ihre Ausführung. Ich denke auch, dass die richtige Interpretation des Urteils (später) von Bedeutung sein wird. Momentan liegt ja nur eine Pressemitteilung vor, welche versucht wird, zu interpretieren und zu werten.

Anfänglich war ich nach dem Lesen der PM auch entmutigt, aber nach dem Lesen des sachlichen Vortrages von RR-E-ft und Ihrer Darstellung der VBZ HH weiß ich: Es geht weiter!

Das ist wichtig für mich und die Freunde, welche ich unterstütze und denen ich natürlich auch solche Vorgänge wie dieses Urteil einafch erklären und deuten können muss.

Ich bin natürlich gespannt, welche Geschütze mein EVU jetzt auffahren wird. Hilfreich wären dann an dieser Stelle vielleicht ein paar Argumentationshilfen, um entsprechend reagieren zu können.

Weiter denke ich, dass es richtig und wichtig ist, sich hier im BdE zu organisieren und zu diskutieren. Der BdE ist/war/wird sein wahrscheinlich in Dinge und Vorgänge involviert, von denen wir als Verbraucher nicht einmal wissen oder merken, dass es sie gibt....

Grüße an alle Protestler und die es werden wollen   :)

Schwerin:
@Jafar

Zitat: \"Ich denke, daß die Anzahl der Tarifkunden unter den Protestlern höher ist, denn einige Versorger haben vor nicht allzu langer Zeit die Sonderverträge mit den Verbrauchern gekündigt und neu (scheinbar günstigere) Verträge angeboten. Alles mit der Begründung, daß auf Grund eines neuen Energiegesetzes neue AGBs und neue Verträge notwendig waren......\"

Hier sollte sich der Protestler schleunigst gegen die Kündigung des Sondervertrages wehren, um zu verhindern, in die Grundversorgung geschubst zu werden.

Kündigungen von Verträgen von Protestlern werden gern von den EVU\'s durchezogen, um sich damit den vorrangegangenen Einsprüchen zu entziehen. Ist auch bei uns so passiert. Kurionserweise bietet EVU gleich wieder einen Sondervetrag, wenn auch mit schlechteren Konditionen, an.   ;-)  Hier sollte man ganz genau prüfen, ob man den neuen Vetrag annimmt. Ich bin nicht geneigt...   :)

Kartellrechtlich ist diese Vorgehensweise nicht zulässig und schon mehrmals angeprangert worden. Ein Protestler hatte hier mal die Antwort vom Kartellamt eingestellt (finde ich leider nicht sofort....)

Ich sehe, nach dem sich der erste Frust verzogen hat, wieder ein wenig Licht. Ich denke aber auch, dass es noch richt \"lustig\" mit unseren EVU\'s wird....

Grüße SN

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