Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07

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Black:

--- Zitat ---Original von tangocharly
Im übrigen halte ich es für äußerst vermessen, hier mit verletzenden Äußerungen eine andere Auffassung abwerten zu müssen.
--- Ende Zitat ---

Ach Gottchen....Wer soll dadurch verletzt werden der Energieverbraucher-Bund? Den Begriff Nonsens halte ich im übrigen nicht für \"verletztend\" ich kann aber gerne in \"absolut unhaltbar und unrichtig\" umeditieren.

Kommentieren Sie eigentlich künftig immer bei Beiträgen in denen Rechtsauffassungen oder der Inhalt von Urteilen als \"Unsinn\" oder z.B. \"Rechtsbeugung\" bezeichnet werden? Oder behalten Sie sich das ausschließlich für meine Beiträge vor? Denn generell scheint Sie ja ein rauer Umgangston hier nicht zu stören:


--- Zitat ---Original von kampfzwerg
Es verstehe wer will...diesen Unfug verbreitet ein Forenmitglied, das als Tarifkunde vorgeblich seinen eigenen Versorger bereits erfolglos verklagt hat und danach Berufung einlegte.

--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Original von heizer
(...)ist die gewinnoptimierende Abzockerei der Energieversorger weiter legalisiert
--- Ende Zitat ---

Black:

--- Zitat ---Original von Tojas
 Stehen Sie sich persöhnlich einfach ein, dass Sie bei uns besser aufgehoben sind.
--- Ende Zitat ---

Ein Abwerbeversuch?

Black:
Was die spannende Frage aufwirft, warum Energie- und Wasserversorgung typischweise Leistungen der Daseinsvorsorge sind, die Nahrungsmittelversorgung aber nicht.

Black:

--- Zitat ---Original von nomos

--- Zitat ---Original von Black
Was die spannende Frage aufwirft, warum Energie- und Wasserversorgung typischweise Leistungen der Daseinsvorsorge sind, die Nahrungsmittelversorgung aber nicht.
--- Ende Zitat ---
Für die Nahrungsmittelversorgung gibt es andere Regeln.
Manche würden ja gerne möglichst sofort die Verpflichtung zur kommunalen Daseinsvorsorge, Verbraucher- und Wettbewerbsrechte ganz über Bord werfen. Sie übersehen, dass Deutschland immer noch in Europa und ein sozialer Bundesstaat ist(siehe unter EU oder GG).

Auch der BGH hat sich schon deutlich zur Begrenzung der kommunalen Wirtschaftstätigkeit geäußert= Kostendeckungsprinzip. GmbH hin oder AG her: Die Rechtsform ist dabei unerheblich. Da steht nichts von Gewinnmaximierung und Quersubventionierung auch nicht im EnWG.
--- Ende Zitat ---

Ihre Antwort hat aber auch wirklich GAR NICHTS mit meiner Frage zu tun, oder?

Abgesehen davon ist mir niemand bekannt, der die Daseinsvorsorge \"über Bord\" werden will. Die Staatsaufteilung Deutschlands als Bundesstaat hat wiederum nichts mit der Frage von Daseinsvorsorge zu tun.

Insgesamt ein unklarer Beitrag.

Black:

--- Zitat ---Original von mauszuhaus
Die Versorgung mit den Grundelementen des Lebens in einer zivilisierten Umwelt haben unsere Vorväter einmal vertrauensvoll in die Hände des Staates gelegt. Dass heute jeder Licht anknipsen kann, die Bude heizen und hochreines Trinkwasser aus dem Hahnen zapfen kann, das ist Grundversorgung! Ob er sich von den Möhren aus seinem Garten oder von den Enten seines Nachbarn ernährt, das ist lediglich persönliche Vorliebe.
Die Sicherstellung, dass genug Nahrung vorhanden ist gehört also nicht zu den \"Grundelementen des Lebens\"?



--- Zitat ---Original von mauszuhausWer sich weder das Eine noch das andere leisten kann, fällt - das ist bekannt - in das soziale Netz. Damit ist auch eine Grundversorgung Nahrung gegeben, oder nicht?
--- Ende Zitat ---
Nein, denn das soziale Netz leistet nur Geld. Daseinsvorsorge ist aber die Versorgung mit den tatsächlichen Gütern (Wasser, Strom), da man Geld bekanntlich nicht essen kann.
--- Ende Zitat ---

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