Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07

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Black:

--- Zitat ---Original von Tojas
Hallo Herr BLACK,
beantworten Sie mir bitte eine Frage. Diese aber ehrlich. Wie kommt es, dass die Gas-und Stromversorger seit 2005 Milliardengewinne nach Steuer machen? Sollten Sie eine Antwort in diesem Forum abgeben können, ziehe ich den Hut.
Gruß Tojas
--- Ende Zitat ---

- Unternehmen die keine Gewinne machen wären bald vom Markt verschwunden

- die exorbitanten Gewinne werden bei den Fantastischen 4 eingefahren, die eben sehr gross sind und auch eigene Kraftwerke besitzen. Viele Stadtwerke dagegen wirtschaften eher schmal

- viele Stadtwerke machen vor allem über die Netzsparte Gewinne, die Netzentgelte sind aber von der BNetzA genehmigt.

- es ist verkürzt von Gewinnen auf überhöhte Preise zu schließen.
Ein Beispiel: Der Discounter Aldi ist sehr erfolgreich. Wie aus der neuen \"Forbes\"-Liste 2004 hervorgeht, besaßenen sie 2004 zusammen 41,1 Milliarden Dollar. Zum Vergleich: Im Jahr 2003 Jahr waren es noch noch 25,6 Milliarden Dollar. Die Aldi Besitzer haben ihr Vermögen in  zwölf Monaten um rund 60 Prozent gesteigert. Trotzdem behauptet niemand Aldi würde mit überhöhten Preisen seine Kunden \"abzocken\". (Natürlich kann man Aldi nicht mit den EVU vergleichen, das Beispiel zeigt aber, dass Gewinn nichts über Preisbilligkeit aussagt)

Black:

--- Zitat ---Original von Pedro
Netzentgelte von der BNetzA genehmigt? Da kann ich nur lächeln. Wenn man diese Entgelte  nachprüft, kommt nicht selten eine Netzentgelt-Senkung heraus. Wie z.B. hier in Dormagen:
(...)
Aber das ist Ihnen ja sicherlich bekannt.
http://www.ngz-online.de/public/article/nachrichten/640314/Buerger-haben-zuviel-gezahlt.html
--- Ende Zitat ---

Wenn man schon so ein Bsp. bringt, sollte man es aber auch verstanden haben.

So wie Sie es schildern gewint man den Eindruck, die BNetzA würde zu hohe Entgelte genehmigen, die dann bei gerichtlicher Überprüfung nachträglich gesenkt wurden.

In Dormagen hat sich jedoch der Versorger dem Artikel zufolge selbst gegen von der BNEtzA niedrig angesetzte Netzentgelte gewandt und in den 1. Instanzen gegen die BNetzA gewonnen und dann aber vor dem BGH verloren. Im Ergebnis wurden damit die (niedrigen) Entgelte der BNetzA bestätigt. Der Versorger hatte nur nicht mit diesem Urteil gerechnet.

Black:

--- Zitat ---Original von Pedro
. Von der Genehmigung \'\'zu hoher Entgelte durch die BNetzA)\'\', wie Sie es nun darstellen wollen, war da keine Rede.
--- Ende Zitat ---

Wenn der BGH damit die ursprünglich von der BNetzA veranschlagten Netzentgelte bestätigt, dann seien Sie doch zufrieden, wenn der Versorger die genehmigten Entgelte einpreist.

@energienetz

Wenn man weiss, mit welchem Personal- und Zeitaufwand und unter Auswertung welcher Datenmengen die BNetzA Netzentgeltanträge prüft, kommt man zu dem praktischen Ergebnis, dass wohl kein Richter am LG ernsthaft die \"Billigkeit\" von genehmigten Entgelten ein 2. Mal überprüfen wird /kann.

Black:

--- Zitat ---Original von Pedro

Was wäre denn gewesen, wenn die BNetzA nicht diese überhöhten Preise festgestellt hätte?
--- Ende Zitat ---

Nix verstehen aber aufregen.

Die BNetzA hat keine \"überhöhten Preise\" festgestellt. Sie hat einfach im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einen bestimmten Preis festgestellt. Dieser Preis war den betroffenen Versorgern zu niedrig, daher haben sie geklagt. Letztendlich hat auch der BGH den Preis der BNetzA bestätigt.

Weder BGH noch BNetzA haben einen \"überhöhten Preis\" festgestellt.

Black:

--- Zitat ---Original von Wusel
In diesem Artikel steht u. a. folgendes:
\"Verbraucher, die mit Gas heizen, sind Sondervertragskunden, soweit keine besonderen Umstände vorliegen.\"

Welche besonderen Umstände können das sein?
--- Ende Zitat ---

Die Aussage ist in dieser Form absoluter Nonsens. Nur der Vertrag selber gibt darüber Auskunft, aber nicht die Verwendungsart des Gases.

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