Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
Black:
Man sollte vielleicht auch mal festhalten, dass im Bereich der Grundversorgung seitens der widersprechenden Kunden doch bislang ein Erfolg einzig auf zwei Tatsachen gründen konnte:
- es waren zu wenige Protestler mit zu geringen Außenständen, so dass der Versorger darüber hinwegsah
- das Gericht verlangte eine vollständige Offenlegung der Geschäftsunterlagen ohne schutz des Geheimhaltungsinteresses, was der Versorger ablehnte (zu Recht wie der BGH ja nun feststellte) und deshalb verlor
Mir ist keine Entscheidung bekannt in der ein Gericht einen unbilligen Preis festgestellt hat.
(Sonderverträge sind ein anderes Thema)
Black:
--- Zitat ---Original von RuRo
Es ist nur allzu verständlich, dass die Notation \"Sondervertragskunde\" nicht besonders zur wohl angestimmten Musik paßt.
--- Ende Zitat ---
Sie passt deswegen nicht, weil es sich bei Sondervertragskunden um völlig andere Rechtsfragen handelt.
Sondervertragskunden sind hier im völlig falschen Konzert (um mal bei Musik zu bleiben) und meinen aber nun ständig dazwischenrufen zu müssen, dass das Geigenkonzert hier nicht zu ihrer Eintrittskarte für ein Flötensolo passt.
Black:
--- Zitat ---Original von nomos
--- Zitat ---Original von Black
Mir ist keine Entscheidung bekannt in der ein Gericht einen unbilligen Preis festgestellt hat.
--- Ende Zitat ---
Das war die Erste o.O.[/list]
--- Ende Zitat ---
Ok. Keine rechtskräftig gewordene Entscheidung..
Black:
--- Zitat ---Original von jroettges
Das neue Urteil enthält in Bezug auf Tarifkunden und §315 BGB doch Klarstellungen, die der Versorgungswirtschaft bestimmt nicht schmecken weil sie es den Tatsachengerichten ermöglichen, den Herren stärker als bisher auf den Zahl zu fühlen.
--- Ende Zitat ---
Ist das so?
Black:
--- Zitat ---Original von jroettges
--- Zitat ---Original von Black
--- Zitat ---Original von jroettges
Das neue Urteil enthält in Bezug auf Tarifkunden und §315 BGB doch Klarstellungen, die der Versorgungswirtschaft bestimmt nicht schmecken weil sie es den Tatsachengerichten ermöglichen, den Herren stärker als bisher auf den Zahn zu fühlen.
--- Ende Zitat ---
Ist das so?
--- Ende Zitat ---
Das wird sich erweisen müssen.
Ihre Reaktion ist aber eigentlich schon ein Indiz dafür.
--- Ende Zitat ---
Sie drückt eher Zweifel an ihrer eigenwilligen Interpretation aus.
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