Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
Black:
--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
--- Zitat ---Original von Black
--- Zitat ---Original von wulfus
Wenn das dem Versorger nun so einfach gemacht wird, verlange ich als Verbraucher das gleiche Recht: Ich möchte ebenfalls die Unbilligkeit einer Tariferhöhung und meine dadurch erhöhten, untragbar gewordenen Verbrauchskosten schlüssig vortragen und begründen dürfen.
--- Ende Zitat ---
Das Recht haben Sie als Verbraucher doch. Bislang haben doch die Verbraucher stets nur die Unbilligkeit behauptet ohne hierfür Gründe anzuführen. Das wäre doch mal was Neues, dass ein Verbraucher vorträgt warum der Preis unbillig sein soll.
--- Ende Zitat ---
Sorry Black, aber das war billig.
Verbraucherrechtlich ein Zurück in die Vergangenheit?
Unter Verdrehung von Ursache und Wirkung.
--- Ende Zitat ---
Die Antwort von mir war korrekt. Der Fragesteller hat moniert, er als Verbraucher wolle auch schlüssig zur Unbilligkeit vortragen dürfen. Das darf er.
Black:
--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Sie war trotzdem billig.
.
--- Ende Zitat ---
Dabei habe ich mir schon verkniffen diese Vorlage zu nutzen...
Black:
--- Zitat ---Original von RuRo
Im Jahr 2008 wissen wir, dass die Streitigkeiten über die Preisgestaltung zwischen Verbraucher und Versorger erstinstanzlich bei den Handelskammern der Landgerichte anzusiedeln sind.
--- Ende Zitat ---
Nur alle Landgerichte scheinen das noch nicht zu wissen... :rolleyes:
Black:
--- Zitat ---Original von Pedro
es sieht doch nicht so negativ aus, wie z.B. Black es zu Beginn als \"persönliche Eilmeldung\" ins Forum gestellt hat.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie meinen ersten Beitrag noch einmal lesen, werden Sie feststellen, dass jede Aussage von mir zutreffend ist - da ich nur den Entscheidungsinhalt in für mich wichtigen Rechtsfragen wiedergebe - und ich des weiteren gar keine Wertung abgegeben habe.
Ich bin natürlich erfreut, dass der BGH Rechtsauffassungen bestätigt, die ich schon vor dieser Entscheidung vertreten habe.
- keine Gesamtpreiskontrolle
- keine totale Offenlegung
- Zeugenbeweis des Wirtschaftsprüfers
Damit ist der \"Kampf\" natürlich für keine Seite vorbei. Der BGH hat nur endlich klare Regeln definiert, nachdem bislang jedes Gericht machte was es wollte.
Black:
--- Zitat ---Original von AKW NEE
@ Black
Sie werden sehen, in der Masse der Zahlungsverweigerungen sind Sie keinen Schritt weiter.
--- Ende Zitat ---
Ach wissen Sie, für mich sind Massen von Zahlungsverweigerungen genauso nutzbringend wie für Herrn Fricke.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln