Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
tangocharly:
@ Black
--- Zitat ---Kommentieren Sie eigentlich künftig immer bei Beiträgen in denen Rechtsauffassungen oder der Inhalt von Urteilen als \"Unsinn\" oder z.B. \"Rechtsbeugung\" bezeichnet werden? Oder behalten Sie sich das ausschließlich für meine Beiträge vor? Denn generell scheint Sie ja ein rauer Umgangston hier nicht zu stören:
--- Ende Zitat ---
.......Nö, muß nicht sein. Lese schließlich auch nicht alles und bin auch keine Instanz.
Denke aber, dass es nicht nötig ist, wenn ein \"Hundehäufchen\" schon da liegt, noch ein Weiteres daneben zu legen.
ben100:
Ein Zeuge kann auch ein Testtat einen Wirtschaftsprüfers sein denke ich!
Also Leute, ab auf die Straße würde ich sagen, weil jetzt müssen wir wohl oder
übel alle zahlen, da kann wohl auch der Bund der Energieverbraucher nix mehr machen.
Verstehen kann man das Urteil nicht, aber wie sieht es aus? Kann man damit noch vor den EuGH ziehen?
Eine weitere Frage ist auch nicht beantwortet. Was ist wenn der Gasanbieter der einzige ist den ich wählen kann. Wäre ich dem dann quasi ausgeliefert?
Kann man ein unabhängiges Gutachten seitens des Gerichts verlangen?
ben100:
Auf jedenfall muß man sich mal hinterfragen, warum das höchste deutsche Gericht so \"pro EV\" urteilt!
Aber ich gebe denen Recht die sagen, man muß erstmal die schriftlichen Ausführen abwarten und dann müssen die Leute die sich damit auskennen befassen und uns das hier erläutern.
Alles andere ist echt ein Blindflug.
@Kampfzwerg
Du hast schon Recht aber ich habe das in völliger Wut über unser Rechtssystem geschrieben. Also sorry an alle für meine etwas unüberlegten Worte.
Was TK oder SK anbelangt kann ich nur soviel hier schreiben das....... nee ich schreib lieber nix, will ich doch bestimmte Leute nicht vorwarnen.
ben100:
Für mich als Laie mal ne Frage:
Warum kann man das BHG Urteil eigentlich nicht vom EuGH überprüfen lassen?
ben100:
Es gab ja auch mal ein Urteil des Bundessozialgerichts das die Kürzung bei Erwebsminderungsrenten ungültig sind. Die Rentenversicherungen haben dieses aber nicht angewandt und später hat ein anderer Senat dann pro Abzug geurteilt!
In Deutschland ist alles möglich!
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