Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA

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opa39:
Also, bei mir taucht in der letzten Jahresabrechnung der HASTRA zum 15.6.1999 der fWärme-Sondervertrag Gas auf, den Avacon dann bis einschliesslich 2001 verwendet. In den Abrechnungen 2002 und 2003 gibt es dann den Erdgas-Sondervertrag, und seit 2004 (jeweils Datum der Jahresverbrauchsabrechnung) Erdgas Classic.

Mir scheint die Sache auch eindeutig zu sein - Classic ist die Fortführung eines alten Sondervertrages.

AKW NEE:
@ opa39


--- Zitat ---\"Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den von Ihnen angesprochenen Erdgas-Verträgen um eine Belieferung, die auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGas) erfolgte. Die Tatsache, dass die Bezeichnung dieser Kundengruppe durch die Vorläuferunternehmen von E.ON Avacon Vertrieb geändert wurde, beeinflusst dies nicht. \"
--- Ende Zitat ---
Hier wie auch an anderen Stellen wird die Bezeichnung Grundversorgung von der Avacon bzw. der E.ON Avacon nicht benutzt. Durch den obigen Satz
erklärt die E.ON Avacon den Inhalt der AVBGas höchstens zu der AGB für den Tarif Classic. Interessant sind hier die Angaben zu den Tarifen auf den alten Internetseiten.

Sie haben Recht, der Tarif wurde 2004 eingeführt.

siehe auch hier:
Energiepreise

Christian Guhl:
Ein Vertrag, der auf Basis der AVBGas geschlossen wurde, kann doch nur die Grundversorgung sein. Auf Basis der AVB heißt doch übersetzt, der Vertrag wurde durch Gasentnahme aus dem Netz geschlossen und es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollen diese für einen Sondervertrag gelten, bedarf es dafür einer Vereinbarung. Oder sehe ich das falsch ? Der Zeitpunkt der Umbenennung ist möglicherweise unterschiedlich. In meinen Abrechnungen taucht der ErdgasClassic ab 16.08.2002 auf.

AKW NEE:
Ein Sondervertrag bedarf keiner schriftlichen Vereinbarung!

Es gibt einige bekannte Gerichtsentscheidungen, in denen sich Versorger bei vorliegenden Sonderverträgen auf die AVBGas berufen haben, es ist also nicht ungewöhnlich!

opa39:
Also, lasst uns doch mal versuchen, das ewige Hin und Her im Zusammenhang mit HASTRA-Verträgen und CLASSIC zu sortieren:

1. Es gibt offensichtlich Leute, die mit der HASTRA schriftlich Sonderverträge abgeschlossen haben, und bei denen heute Avacon nach Tarif Classic abrechnet. Ob die Verträge vor 1996 oder danach abgeschlossen wurden, könnte noch interessant sein, wenn ich die Diskussionen hier im Forum richtig verstanden haben sollte.
Klar scheint mir in diesem Fall zu sein, dass es sich um Sonderverträge handelt:

            - Der Vertrag ist als Gas-Wärme-Sondervertrag bezeichnet,

            - In dem Begleitschreiben dazu wird der Vertrag fünfmal (in sechs Absätzen) als  
              \"Sondervertrag\" bzw. als \"Sonderabkommen\" bezeichnet,

            - Die Abrechnungen erfolgen bis zur Erfindung von Classic  nach \"Allgemeiner Tarif und
              Wärme-Sondervertrag Gas\", weil auch das bei Vertragsabschluss gültige Preisblatt als
              \"Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise für die Versorgung mit Erdgas\"
              Bestandteil des Vertrages wurde,

            - Der Vertrag ist insofern schriftlich abgeschlossen worden, als eine Bestätigungskarte
              \"rechtsverbindlich zu unterschreiben\" und zurückzusenden war, sollte der Vertrag zu  
              einem bestimmten Datum in Kraft treten.

Die Verträge sind bis heute nicht gekündigt. Da Avacon ja vielfach erklärt hat, \"wir sind als Rechtsnachfolger der Hastra in sämtliche Rechte und Pflichten eingetreten\" und der alte Rechtsgrundsatz \"Pacta sunt servanda\" gilt, hat Avacon die alten Verträge zu erfüllen. Zu klären wäre allenfalls, ob Avacon auch für die ungerechtfertigten Preiserhöhungen in HASTRA-Zeiten herangezogen werden kann (\"wir sind als Rechtsnachfolger....\"). Über Verjährungsprobleme müssen wir jetzt aber nicht gleich wieder losdiskutieren.

2. Es scheint Leute zu geben, die keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben, deren Verbrauch aber nach Sondervertragspreisen abgerechnet wurde (heute nach Classic). Wenn ich die Beiträge im Forum richtig verstanden habe, macht es zunächst keinen Unterschied zu dem, was unter 1. gilt. Allerdings könnte es hier Probleme mit der Beweislage geben. Das lässt sich sicherlich nur in konkreten Einzelfällen klären. Alte Abrechnungsunterlagen sind natürlich immer hilfreich, und vielleicht besitzt auch noch jemand die alten HASTRA-Informationen aus der Zeit, als der Anschluss der Gemeinden ans Erdgasversorgungsnetz geplant war. In denen wurde ausführlich dargelegt, warum ein Sondervertrag abgeschlossen werden sollte. Damit lässt sich möglicherweise eine Argumentation für den Abschluss eines Sondervertrages ein Stück weit begründen.

3. Es gibt offensichtlich Leute, die haben schriftlich einen \"Classic-Vertrag\" abgeschlossen. Ob das Sondervertragskunden sind, wird an anderer Stelle im Forum diskutiert.

4. Es gibt augenscheinlich Leute, deren Verbrauch wird nach \"Classic\" abgerechnet, obwohl sie keinen schriftlichen Vertrag haben (und überhaupt erst seit Avacon Gas beziehen). Auch hierzu wird an anderer Stelle im Forum diskutiert.

Allen Leuten mit alten HASTRA-Verträgen (und auf die ist dieser Thread ja gerichtet) kann man nur dringlich empfehlen: Sucht Euch Eure Vertrags- und Abrechnungsunterlagen zusammen, erhebt spätestens bei den aktuellen Jahresabrechnungen Preiswiderspruch, und lasst Euch nicht davon abschrecken, dass Avacon die Sache ganz anders sieht! Auch hier gilt im Grundsatz, dass das deutsche Recht auslegungsbedürftig und auslegungsfähig ist. Davon leben Anwälte wie Richter.

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