Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA

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johny:
Allso, so ganz habe ich eure Tips noch nicht verstanden.
Ist es für mich besser, zu sagen: Der Vertrag von ´99 hat weiter Bestand, auch wenn man nicht weiß welche Preise ab 2004 tatsächlich gelten;
oder sollte ich auf Umstellung zu \"Classic\" bestehen, der ja Preistechnisch bei meinem Verbrauch der Bessere ist ?  Im nächsten Schritt soll ich dann diesem Vertrag (Classic), den ich gewünscht habe, widersprechen ???
Worauf läuft das hinaus ?

Vielleicht kann mir jemand sagen, mit welchem Vertrag man die besten Chancen hat seinen Widerspruch wegen unerlaubter Preisanhebung nach § 315 BGB durchzukriegen. Welcher Vertrag hat eine ungültige Preisanpassungsklausel, oder gar keine ?

1) alter \"Tarif und Wärme-Sondervertrag Gas\"
2) \"Classic\"
3) \"Tarif\"

AKW NEE:

--- Zitat ---Vielleicht kann mir jemand sagen, mit welchem Vertrag man die besten Chancen hat seinen Widerspruch wegen unerlaubter Preisanhebung nach § 315 BGB durchzukriegen. Welcher Vertrag hat eine ungültige Preisanpassungsklausel, oder gar keine ?
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---1) alter \"Tarif und Wärme-Sondervertrag Gas\"
--- Ende Zitat ---
Der Vertrag ist ein Sondervertrag und hat eine Preisanpassungsklausel, die nach meiner Meinung ungültig ist. Wenn die Klausel ungültig ist gilt der Anfangspreis als fest vereinbart. Der Vertrag wurde nie gekündigt.


--- Zitat ---2) \"Classic\"
--- Ende Zitat ---
Der Vertrag ist nach meiner Meinung ein Sondervertrag, zumindest aber ein Norm-Sondervertrag. Der Vertrag (alt) hat keine AGB bzw. keine Preisanpassungsklausel, die Gültigkeit erlangt hat. Für Altkunden kam der Vertrag nicht zustande, da der alte, siehe 1) nicht gekündigt wurde.


--- Zitat ---3) \"Tarif\"
--- Ende Zitat ---
Ist die Grundversorgung und hat die schlechtesten Chancen.


--- Zitat ---oder sollte ich auf Umstellung zu \"Classic\" bestehen, der ja Preistechnisch bei meinem Verbrauch der Bessere ist
--- Ende Zitat ---

Es gilt der ungekündigte Vertrag aus 99 weiter, dies sollte dem Versorger auch mitgeteilt werden!
Ersatzweise sollten Sie die E.ON Avacon darauf hinweisen, das die Umstellung, vorausgesetzt die Avacon wäre dazu berechtigt gewesen, fehlerhaft war/ist.


--- Zitat ---Im nächsten Schritt soll ich dann diesem Vertrag (Classic), den ich gewünscht habe, widersprechen ???
--- Ende Zitat ---
Es soll nicht dem Vertrag, der nicht gewünscht oder anerkannt wurde, widersprochen werden, sondern der Abrechnung! Wenn die Avacon die Einstufung korrigieren sollte, bekommen sie neue Abrechnungen ab 2004, diese Abrechnungen können Sie dann mit dem Preiswiderspruch belegen, wodurch sich ihre rechtliche Situation gegenüber der Avacon verbessert.

johny:
@AKW NEE


DANKE, jetzt hab ich`s .

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