Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
Christian Guhl:
Eine erste Reaktion auf die Forderung nach Rückzahlung der Preiserhöhung im ErdgasClassic ist da :
\"Durch die Unternehmensfusionen der letzten Jahre ist die E.ON Avacon AG der Rechtsnachfolger Ihres damaligen Energieversorgers HASTRA, Ihre dort bestehenden Verträge wurden auf elektronischen Weg übernommen.
Nach der Unternehmensfusion wurden Sie in den Erdgas-Sondervertrag versorgt. Bereits mit unserer ersten Rechnungen vom 03.11.1998 für Ihren Erdgaszähler von der damaligen Avacon AG liegen jedoch die allgemeinen Tarife für Erdgas mit Sonderbedingungen zugrunde. Ab dem 12.10.2002 wurden Sie nach den Bedingungen des ErdgasClassic Vertrages versorgt.
Gemäß § 4 Abs. 2 AVBEltV bzw. der gesetzlichen Nachfolgeregelung in § 5 Grundversorgungsverordnung (GasGVV) wurden Änderungen der Allgemeinen Tarife durch öffentliche Bekanntmachung wirksam, den gesetzlichen Verpflichtungen aus den Verordnungen sind wir in der Vergangenheit selbstverständlich nachgekommen, so dass Ihre Abrechnungen korrekt erstellt wurden.Es besteht somit kein Rückzahlungsanspruch.\"
Hier taucht erstmals ein völlig neues Produkt auf : Der Allgemeine Tarif für Erdgas mit Sonderbedingungen. Ein völliges Rätsel bleibt, wie der abgeschlossene Sondervertrag, ohne das er gekündigt wurde, in einer Art Metamorphose zum Allgemeinen Tarif wird.
AKW NEE:
1998 gab es die Avacon noch nicht!
--- Zitat ---Bereits mit unserer ersten Rechnungen vom 03.11.1998 für Ihren Erdgaszähler von der damaligen Avacon AG
--- Ende Zitat ---
Der Avacon-Konzern gegründet am 20. 08. 1999 durch Fusion von Hastra, ÜZH, EVM AG, FSG und Landgas Nds.
Mehr hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Avacon
Verlauf der Namensänderungen:(Bei anderen Kunden sind die Umbenennungen zu anderen Daten erfolgt.)
Hastra
Wärme Sondervertrag / ab 98/99 Allgemeiner Tarif und Wärme-Sondervertrag Gas
avacon
Ab 99/2000 Allgemeiner Tarif und Wärme-Sondervertrag Gas /
2001/2002 Allgemeiner Tarif und Erdgas-Sondervertrag / 2003/2004 Erdgas Classic
E.ON Avacon
Zum 1. Juli 2005 erfolgte die Umfirmierung von Avacon in E.ON Avacon.
Die Bezeichnungen sind in den Jahresabrechnungen zu finden. Entscheidend ist hier ein Wort, es ist das\"und\". Für mich bedeutet die Verwendung des Wortes \"und\", dass mit einem Vordruck zwei unterschiedliche Tarife abgerechnet wurden. Wenn die E.ON Avacon daraus ein \"mit\" macht, heißt dies nicht, das wir es mitmachen müssen!
Die meisten Umbenennungen erfolgten nicht zu einem Stichtag, sondern für den einzelnen Verbraucher mit der Erstellung der jeweiligen Jahresverbrauchsabrechnung. Die Umbenennungen wurden schriftlich nur mit den Abrechnungen bekannt gegeben!
Preisanpassungsklausel ungültig !
Christian Guhl:
Auch die mit der Landgas Niedersachsen abgeschlossenen Sonderverträge wurden ohne Kündigung in die Grundversorgung umgewandelt. Am 25.08.2003 erhielten die Kunden ein Schreiben, in dem der ErdgasTarif und der ErdgasClassic angeboten wurden. \"Diese Basisangebote erhalten Sie automatisch, wenn Sie uns nicht benachrichtigen\", so heißt es in dem Anschreiben und \"Alle Angebote gelten ab dem 01.Oktober - auch dann, wenn Sie bereits einen Erdgasvertrag schriftlich abgeschlossen haben\". Kein Wort von Kündigung, kein Einhalten der Kündigungsfrist. Eon-Avacon argumentiert doch jetzt tatsächlich so, dass die Kunden der Einstufung in den Classic hätten widersprechen können. Durch die vorbehaltlose Zahlung der Rechnungen hätten sie der Vertragsänderung zugestimmt.
RR-E-ft:
Das LG Dortmund hatte sich in seinem Urteil vom 18.01.2008 (Lesen!) mit ähnlichen Sachverhalten zu befassen. Dessen Entscheidung wurde durch ein Berufungsurteil des OLG Hamm vom 29.05.2009 bestätigt.
AKW NEE:
Die Lieferverträge wurden mit Übernahme der Bezeichnung, Classic nicht in eine \"Grundversorgung umgewandelt\"!
Auch nach Ansicht der Avacon bzw. der E.ON Avacon handelt es sich bei diesem Tarif um einen (Norm-) Sondervertrag und nicht um eine Grundversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetze.
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