Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA
Christian Guhl:
@johny
Es wurde eine \"Best-Preis\"-Abrechnung durchgeführt ! Je nach Verbrauch wurden die Kunden in den ErdgasTarif oder in den ErdgasClassic eingestuft. Zu falschen Preisen wurde auf jeden Fall abgerechnet. Eon-Avacon hat ohne Zustimmung der Kunden den \"Wärme-Sondervertrag Gas\" in den \"ErdgasClassic\" oder sogar in die Grundversorgung (ErdgasTarif) umgewandelt. Lt. AGB lief der Sondervertrag aber \"solange ununterbrochen weiter, bis er von einer Seite mit einer Frist von 1 Monat gekündigt wird\". Das ist bis heute nicht geschehen !
johny:
Wenn Du mit \"Best-Preis-Abrechnung\" meinst, dass e-on AVACON von sich aus den günstigsten Preis für den Kunden gewählt hat bei der Umstellung, so gilt das nicht für mich. E-ON gibt an, dass ab einem Verbrauch von 7482 kWh/Jahr der \"Classic\" der günstigere Tarif ist. Ich lag immer darüber und wurde stets nach \"Tarif\" abgerechnet.
Wenn ich e-on AVACON jetzt schreibe, sie können alle Rechnungen ab 2004 auch noch nach \"Classic\" umrechnen, kommen die doch völlig durcheinander. Sie schaffen es ja nicht mal die gekürzten Abschlagszahlungen seit 2006 richtig zu verbuchen.
AKW NEE:
--- Zitat ---Ich habe ´99 abgeschlossen : Gas Standard-Sondervertrag . Auf den Jahresabrechnungen 2000 bis 2003 taucht der Name\" Allg. Tarif u. Wärme - Sondervertrag Gas \" auf .So weit scheint alles gut und richtig. Aber ab 10.2004 steht auf den Jahresabrechnungen \"Avacon Erdgas Tarif\" !!!
--- Ende Zitat ---
Der Vertrag aus 1999 wurde nie gekündigt, also besteht dieser weiterhin! Die Vertragsbezeichnung wurde bis heute mehrmals geändert. Bei Ihnen zuletzt in \"Avacon Erdgas Tarif\".
--- Zitat ---Wenn ich oben alles richtig verstanden habe müsste jedochab 2004 \"Avacon Erdgas Classic\" der richtige Nachfolgetarifdes Gas Standard-Sondervertarges gewesen sein .
--- Ende Zitat ---
Es gibt keinen Nachfolgetarif, da der alte Vertrag nie gekündigt wurde. Sollte diese Rechtsauffassung, dass ein neuer Vertrag nicht zustande kam vor Gericht keinen Bestand haben, ist es in Ihrem Fall aber wichtig schon jetzt für die richtige Vertragsbezeichnung zu sorgen!
--- Zitat ---Hat e-on Avacon seit 2004 meinen Gasverbrauch zu falschen Preisen abgerechnet ?
--- Ende Zitat ---
Die Bezeichnungen \"Avacon Erdgas Tarif\" und \"Avacon Erdgas Classic\" wurden von der Avacon verbrauchsabhängig eingeführt, hier war der letzte Verbrauch vor der Umbenennung, also als \" Allg. Tarif u. Wärme - Sondervertrag Gas \" entscheidend. Wenn sie mit Ihrem damaligem Verbrauch über der Abgrenzung von \"7482 kWh/Jahr\" lagen, sollten Sie ihre Abrechnung als rechnerisch falsch beanstanden und die E.ON Avacon darauf hinweisen, dass die Abrechnungen ab 2004 unter der Bezeichnung \"Avacon Erdgas Classic\" hätten erfolgen müssen. Fordern Sie in Ihrem Schreiben die E.ON Avacon auf alle Abrechnung ab 2004 zu berichtigen.
--- Zitat ---Wenn ich e-on AVACON jetzt schreibe, sie können alle Rechnungen ab 2004 auch noch nach \"Classic\" umrechnen, kommen die doch völlig durcheinander. Sie schaffen es ja nicht mal die gekürzten Abschlagszahlungen seit 2006 richtig zu verbuchen.
--- Ende Zitat ---
Wenn sie jetzt neue Abrechnungen ab 2004 bekommen, verbessern Sie ihre Position gegenüber dem Versorger, denn Sie könnten diese Abrechnungen dann mit einem Einspruch belegen!
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von AKW NEE...die E.ON Avacon darauf hinweisen, dass die Abrechnungen ab 2004 unter der Bezeichnung \"Avacon Erdgas Classic\" hätten erfolgen müssen.
--- Ende Zitat ---
Das sollte man auf gar keinen Fall tun ! Ich kann doch nicht die Abrechnung nach dem \"ErdgasClassic\" einfordern und dann einwenden, dass dieser Vertrag niemals wirksam abgeschlossen wurde und der alte Sondervertrag noch besteht. Wenn der Kunde von sich aus die Abrechnung nach dem \"ErdgasClassic\" wünscht, erklärt er sich mit der Vertragsumstellung einverstanden.
AKW NEE:
Beachte
Bezeichnung \"Avacon Erdgas Classic\"!
Dieses ist der erste Streich!
Der zweite Streich erfolgt nach Zusendung der berichtigten Rechnungen sogleich!
@ johny
Im ersten Anschreiben können sie auch schon darauf hinweisen, das das Vertragsverhältnis aus 99 nie gekündigt wurde und deshalb dieser alte Vertrag, jetzt mit der Bezeichnung \"Avacon Erdgas Tarif\" oder \"Avacon Erdgas Classic\", weiterhin bestand hat.
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