Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
Ronny:
@ tangocharly
Was hat der Jahresumsatz eines tschechischen Gasversorgers mit der Tatsache zu tun, dass die vom Kartellamt untersuchten Unternehmen 230 Mio. Euro an Bezugskostensteigerungen nicht an die Kunden weitergegeben haben?
reblaus:
@Ronny
--- Zitat ---Original von Ronny Was hat der Jahresumsatz eines tschechischen Gasversorgers mit der Tatsache zu tun, dass die vom Kartellamt untersuchten Unternehmen 230 Mio. Euro an Bezugskostensteigerungen nicht an die Kunden weitergegeben haben?
--- Ende Zitat ---
Das hört sich schon wahnsinnig großzügig an ;)
Man sollte dabei nicht vergessen, dass die vom Bundeskartellamt beanstandeten Preiserhöhungen nichtig waren, wenn der Verdacht zutrifft, dass sie unter Ausbeutung einer marktbeherrschenden Stellung zustande gekommen sind.
Die Frage stellt sich daher nicht, ob die 230 Mio. viel Geld sind, sondern, wieviel Prozent der durch die Preiserhöhung erzielten Mehreinnahmen diese 230 Mio. Euro darstellen.
tangocharly:
--- Zitat ---Original von Ronny
@ tangocharly
Was hat der Jahresumsatz eines tschechischen Gasversorgers mit der Tatsache zu tun, dass die vom Kartellamt untersuchten Unternehmen 230 Mio. Euro an Bezugskostensteigerungen nicht an die Kunden weitergegeben haben?
--- Ende Zitat ---
..... wenn ich dann mal viel Zeit habe, dann lasse ich Ihnen mal den Gesamtjahresumsatz der bundesdeutschen Versorger zukommen, damit Sie die vielen \"000-vor-dem-Komma\" begutachten können (aber wenn ich richtig im Bild bin, dann sind doch gerade Sie näher an diesen Zahlen dran, als unsereins ;)
Ronny:
@ Tangocharly
Ja und weiter?
Was hat - ganz konkret - der Jahresumsatz der deutschen Versorgungsunternehmen mit der Tatsache zu tun, dass die vom Bundeskartellamt untersuchten Unternehmen im Jahr 2008 Kostensteigerungen im besagtem Umfang nicht an die Kunden weitergereicht haben?
Alle Engagierten hier im Forum dreschen munter auf die raffgierigen Versorger ein. Das BKartAmt stellt nun fest, dass die Versorger gar nicht so raffgierig waren.
Da erscheint der banale Hinweis auf den Jahresumsatz einer sachlichen Diskussion wenig förderlich.
reblaus:
@tangocharly, Ronny
Weder der Jahresumsatz noch der an die Verbraucher erstattete Betrag ist in dieser Frage relevant.
Relevant ist einzig der Mehrumsatz, welcher durch die beanstandeten Preiserhöhungen erzielt wurde. Wenn der Vorwurf des Bundeskartellamts zutreffend war, ist dieser Mehrumsatz in voller Höhe zu Unrecht eingenommen worden. Wenn die Versorger davon 50% wieder an die Kunden zurückzahlen, bedeutet das, dass sie die anderen 50% rechtswidrig behalten können.
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