Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
tangocharly:
--- Zitat ---Original von reblaus
@tangocharly, Ronny
Weder der Jahresumsatz noch der an die Verbraucher erstattete Betrag ist in dieser Frage relevant.
Relevant ist einzig der Mehrumsatz, welcher durch die beanstandeten Preiserhöhungen erzielt wurde. Wenn der Vorwurf des Bundeskartellamts zutreffend war, ist dieser Mehrumsatz in voller Höhe zu Unrecht eingenommen worden. Wenn die Versorger davon 50% wieder an die Kunden zurückzahlen, bedeutet das, dass sie die anderen 50% rechtswidrig behalten können.
--- Ende Zitat ---
Ja, @ronny hat Recht - Rosinenglauberei führt zu nix (und war auch nicht beabsichtigt).
Und zu @reblaus ist, außer der Tatsache, dass diese Feststellungen des BKA nun im Raum stehen, nur noch hinzu zu fügen die Frage: \"Wie lauten nun die Konsequenzen ?\"
> springender Tiger, der als Bettvorleger endet ; oder was bzw. wie sonst ?
Ronny:
--- Zitat ---Original von reblaus
@tangocharly, Ronny
Weder der Jahresumsatz noch der an die Verbraucher erstattete Betrag ist in dieser Frage relevant.
Relevant ist einzig der Mehrumsatz, welcher durch die beanstandeten Preiserhöhungen erzielt wurde. Wenn der Vorwurf des Bundeskartellamts zutreffend war, ist dieser Mehrumsatz in voller Höhe zu Unrecht eingenommen worden. Wenn die Versorger davon 50% wieder an die Kunden zurückzahlen, bedeutet das, dass sie die anderen 50% rechtswidrig behalten können.
--- Ende Zitat ---
@ Reblaus:
Ist das eine Vermutung, dass die untersuchten Versorgungsunternehmen nur 50 % erstattet haben, oder habe ich etwas in den Berichten des BKArtAmtes überlesen?
@ Tangocharly
Ja, wie lautet nun die Konsequenz?
Ich behaupte mal: Die Versorger zocken ihre Kunden gar nicht immer ab.
Das BKartAmt wird wohl recht genau nachgeprüft haben. Die sind nicht für Schlampigkeit bekannt.
Welche Konsequenz jeder einzelne Verbraucher und Nutzer dieses Forums daraus zieht, bleibt ihm überlassen.
reblaus:
@tangocharly
Dort wo sich der Versorger zu einer Verpflichtungszusage veranlasst sieht, hat der Kunde den Prozess gegen die Preiserhöhung schon fast gewonnen. Kein Versorger wird eine solche Zusage machen, wenn er nicht erhebliche Risiken sieht, dass das Kartellamt die Preiserhöhung untersagt.
Durch eine Verpflichtungszusage wird der Kartellverstoß schließlich nicht geheilt. Die Preiserhöhung bleibt nichtig.
Die Kunst besteht für den Verbraucheranwalt nur darin, den Amtsrichter davon zu überzeugen, dass der Versorger sich nicht mit Scheinbeweisen davonstehlen kann.
@Ronny
Unterstellt es wären 50% der Preiserhöhung, die der Versorger verspricht, würden ihm 50% erhalten bleiben. Ich habe keine Kenntnisse davon, wie das Kartellamt solche Beträge berechnet. Ich vermute aber nicht, dass man 100% verlangen wird.
Black:
--- Zitat ---Original von Ronny
[
Das BKartAmt wird wohl recht genau nachgeprüft haben. Die sind nicht für Schlampigkeit bekannt.
--- Ende Zitat ---
:rolleyes: ...ich könnte Ihnen da Sachen erzählen...die kochen oft auch nur lauwarm
Man merkt es immer dann, wenn die Behörden eine \"Einigung\" schon als Sieg verkaufen. Wenn die sich sicher wären zu gewinnen, müßten sie sich nicht einigen (gleiches gilt für das EVU).
Das ist wie ein Prozessvergleich, der eine gibt etwas mehr als er wollte und der andere kriegt etwas weniger als er wollte und im Ergebnis geht keiner ein Risiko ein.
tangocharly:
@ all
Vielleicht läßt sich diese orbitale Diskussion etwas konkreter machen.
Nehmen wir das Beispiel der Harz Energie.
Sie finden die Verpflichtungserklärung unter Ziff. I.5. skizziert.
So, und was wollen Sie damit nun im Verbraucherprozess mit dieser Verpflichtungserklärung konkret anfangen ?
Geschweige denn einen Amtsrichter überzeugen, der allenfalls in der NJW 2007 mal was über eine BGH-Entscheidung gelesen hat und dann möglicherweise auf die Idee kommt, dass ihn das Vorlieferantenverhältnis nicht zu interessieren bräuchte (was er ja in der NJW 2009 wieder bestätigt sieht )?
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