Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
enerveto:
Das Bundeskartellamt ist eine nachgeordnete Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums.
Das Bundeskartellamt ist unzureichend mit Kompetenzen und Personal ausgestattet.
Vermutlich hat das Amt getan was es tun konnte und sollte.
Es wurde von Wirtschaftsminister Ludwig Erhard als Instrument der „Sozialen Marktwirtschaft“ eingerichtet.
Unter den Nachfolgern als Wirtschaftsminister (z.B. Bangemann, Clement, Glos) wurde das Bundeskartellamt „abgemustert“.
Beschwerden sind also an den derzeitigen Bundeswirtschaftsminister zu richten.
--- Zitat ---Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 01.12.2008
„…Die genannten Beträge verstehen sich netto, d. h. der Kunde wird zusätzlich entsprechend von Steuern und Abgaben entlastet. …“
--- Ende Zitat ---
Wie soll das von den Versorgern praktiziert werden:
Erdgassteuer in Cent pro Kubikmeter, Umsatzsteuer in Prozent vom Nettopreis,
Konzessionsabgabe in Cent pro Kubikmeter?
--- Zitat ---Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 01.12.2008
„…Von den ca. 770 Gasversorgern in Deutschland fallen nur etwa 30 originär in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes, die übrigen in die Zuständigkeit der Landeskartellbehörden. Etliche Landeskartellbehörden führen selbst Verfahren und haben bereits Verfahren abgeschlossen. …“
--- Ende Zitat ---
Hier zeigt sich einmal mehr (wie z.B. in der Bildungspolitik) ein Unsinn in der föderalen Struktur unserer Bundesrepublik.
Was die Landeskartellbehörde des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in dieser Angelegenheit veranstaltet ist bisher nicht bekannt.
Das Bundeskartellamt hatte mit Schreiben von Januar 2008
an die Landeskartellbehörde Niedersachsen verwiesen.
Ein Schreiben an die Landeskartellbehörde Niedersachsen vom 10.03.2008
mit Hinweis auf die „Preismissbrauchsnovelle - § 29 GWB“ blieb bisher unbeantwortet.
userD0010:
enerveto:
Das Bundeskartellamt ist eine nachgeordnete Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums. Das Bundeskartellamt ist unzureichend mit Kompetenzen und Personal ausgestattet.
Vermutlich hat das Amt getan was es tun konnte und sollte.
Und wenn das Bundeskartellamt in der Zahl seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdoppelt bzw. verdreifacht würde, hätte dies vermutlich keine Auswirkungen auf das Ergebnis der jeweiligen Tätigkeit.
Die personelle Aufstockung der Zahl von Beamten in den \"berüchtigten\" Behörden (Wirtschaft, Finanzen, Umwelt, Gesundheit) hat doch wahrlich in den zurückliegenden Jahren keinen positiven Effekt auf das Wohlbefinden der Bürger gezeitigt, allerdings die Kosten und Folgekosten (Pensionslasten) unserer Verwaltungen in dramatische Höhen katapultiert.
Die Aussage ist allerdings zutreffend, dass das Amt getan hat, was es tun konnte (vielleicht auch nur sollte).
Nämlich der Lobbyarbeit folgend den EVU nicht allzu wehtun und beim Bürger den Eindruck erwecken, dass man auf dessen Seite und zu dessen Wohl tätig ist.
Oder haben wir die Aufgaben des Bundes-KARTELL-Amtes vielleicht alle falsch verstanden und dessen Aufgabe ist es in Wirklichkeit, sich für das Karteill der Kassierer einzusetzen.
Denn dann ergibt dieser vermeintliche Erfolg mit 127 Mio. einen Sinn.
Brosamen für die Abgezockten und ein kleines Wehwehchen für die Abzocker.
enerveto:
@h.terbeck
Eine Behörde arbeitet auch weisungsgebunden. Ob eine Weisung in der Art - wie Sie vermuten – besteht, ist nicht erkennbar. Die Energielobby wirkt doch eigentlich eine Etage höher:
@RR-E-ft „Energiebranche schreibt Gesetze selbst.“
--- Zitat ---„19.11.2008 BDEW zum BGH-Urteil über gerichtliche Kontrolle von Gaspreisen:
Klare Absage an staatliche Gaspreiskontrolle
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung einer grundsätzlichen, staatlichen Gaspreiskontrolle ausdrücklich eine Absage erteilt. …Eine Überprüfung der Gaspreise ist nicht Aufgabe der Zivilgerichte, sondern obliegt den Kartellbehörden …“
--- Ende Zitat ---
Abgesehen davon, dass die Energiewirtschaft auch als „Staat im Staat“ verstanden werden könnte, ist der Beitrag des BDEW auch widersprüchlich:
‚Einer staatlichen Preiskontrolle hat der BGH angeblich ausdrücklich eine Absage erteilt, aber eine Überprüfung der Gaspreise soll den Kartellbehörden obliegen.’
Demnach wäre das Kartellamt keine staatliche Behörde.
„Freud’sche Fehlleistung“?
So hätte der BDEW das gerne: Die überschaubaren Kartellbehörden sind leichter zu beeinflussen als die vielen unabhängigen Zivilgerichte.
Die „Erkenntnisse“ des 8. Zivilsenats beim BGH sind hier auch noch nicht der „Weisheit letzter Schluss“.
Der BGH behauptet in seiner Pressemeldung Nr. 211/2008 vom 01.12.2008 zwar …
--- Zitat ---„…In beiden Fällen unterliegen allein die Tariferhöhungen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle gemäß § 315 BGB, weil sie von dem Versorger auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV einseitig vorgenommen werden. Für eine umfassende gerichtliche Überprüfung allgemeiner Tarife eines Gasversorgers im Sinne von § 10 EnWG 1998 (§ 36 EnWG 2005), § 4 AVBGasV ist dagegen kein Raum (Bestätigung von BGHZ 172, 315). …“
--- Ende Zitat ---
… sieht aber in diesem Umfang immerhin auch weiterhin eine Aufgabe der Zivilgerichte.
Die „Beliebigkeiten“ der politischen Kaste und Eliten sind erschreckend.
userD0010:
enerveto:
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung einer grundsätzlichen, staatlichen Gaspreiskontrolle ausdrücklich eine Absage erteilt. …
So lange sich der eine oder andere Richter am Bundesgerichtshof sein karges Salär durch Vorträge und Teilnahme an Veranstaltungen der Energiewirtschaft aufbessern muss, werden wir mit derartigen Entscheidungen zu leben haben.
Man beachte in diesem Zusammenhang nur den Leserbrief des ehem. Richters am LG Stuttgart, Herrn Fahsel.
So wie das Bundeskartellamt hinter den Kulissen sich zu \"Deals\" mit den EVU herablässt oder herabgelassen hat, so geschieht dies doch wohl auch nicht selten bei Justitia. Denn welcher Richter würde schon gegen den Lieferanten seiner Sahnehäubchen auf dem Salär entscheiden. Die Sahne ist doch wohl das Entscheidende, sprich die Gier nach Mammon.
Da vergisst man dann doch schnell Ethik und Moral in diesen \"erlauchten Kreisen\".
tangocharly:
@h.terbeck
Das ist mir alles etwas zu dünn - \"Schwarz-Weiß-Malerei\".
Nur weil sich dabei der eine oder andere Ausrutscher zeigt, ist nicht das ganze System falsch.
Auch der Stuttgarter Landrichter ist mit seiner scharfen Kritik nicht zum Allgemeingut geworden.
Gut fand ich die Entscheidungsgründe des Lingener Amtsrichters in seinem Urteil vom 06.02.2008, Az.: 12 C 468/07 (X), als er dort Folgendes bemerkte:
--- Zitat ---\"[...]Würde man bei der Abwagung zu dem Ergebnis kommen, dass die schutzwürdigen Interessen der Versorger an der Wahrung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse insoweit überwiegen, hätte dies im Grunde zur Folge, dass das Gericht blind den Angaben des Versorgers trauen muss. Dann wäre es aber auch konsequent zu sagen, dass die Preiserhöhung nicht einer Überprüfung nach § 315 BGB unterliegt. Dass dies von der höchstrichterlichen Rechtsprechung so gesehen wird, kann das Gericht jedenfalls nicht feststellen [...].
--- Ende Zitat ---
Auch wenn \"nur ein Amtsrichter\" zu dieser bemerkenswerten logischen Schlussfolgerung kam, so sollte sich dies auch der VIII. Senat hinter die Ohren schreiben.
Denn, auf der einen Seite die Billigkeitskontrolle in den § 4 Abs. 2 AVBGasV hinein zu lesen und auf der anderen Seite die Kontrolle wieder einzuschränken, ist vergleichbar dem angebotenen Stuhl, der dem Platznehmenden kurz vor seinem Aufsitzen wieder weggezogen wird.
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