Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Zahlungsaufforderung der Vertrieb GmbH

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Maverick:
@ AKW NEE:

vielen Dank für Deine Beiträge!


--- Zitat ---Wenn es aus rechtlicher Sicht nicht nachteilig ist
--- Ende Zitat ---

... genau dazu wäre es interessant, hier mal etwas zu lesen.

Viele Grüße,
Maverick

Maverick:
.... hat denn der BdEV keine Meinung hierzu????
Gruß,
Maverick

crexi:
Ich habe mal den direkten Weg gewählt und das Amtsgericht Braunschweig (Handelsregister) angerufen:
Bei der neuen Vertriebs-GmbH steht eingetragen, dass sie durch eine
A b s p a l t u n g von der bekannten AG entstanden ist.

In Anbetracht von Rückzahlungsforderungen seitens Sondervertragskunden aus den Vorjahren (2005 bis heute) und der nötigen Klagen (Mahnbescheide) erhebt sich die Frage, ob die \"Abspaltung\" bewirkt, dass die neue GmbH für diese \"alten\" Schulden der AG haftet ???

Bis zum 31.12. muss man das ja wissen. Oder sollte man vorsorglich beide Gesellschaften als Schuldner einsetzen ??? Denn bis heute haben mich beide Gesellschaften nicht in Kenntnis gesetzt bzw. wurde kein Nachweis erbracht.

RR-E-ft:
@crexi

Die Frage, welche Ansprüche und Forderungen im Wege der Abspaltung übergegangen sind, lässt sich nur beantworten, wenn man den vollständigen Abspaltungsplan/ - vertrag vorliegen hat.

Wer Schuldner der Rückforderungsansprüche ist, lässt sich also nicht ohne weiteres beurteilen.

Mann könnte beide Gesellschaften als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, wobei man gegen eine der Gesellschaften wohl gerichtlich unterliegen wird, nämlich bei genau derjenigen, die nicht \"passivlegitimiert\" ist.

derblöde:
Nachzulesen sind die (bisher) veröffentlichten Informationen übrigens hier.
Den Veröffentlichungen vom 02.09.2008 ist zu entnehmen, dass mit der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH als herrschendem Unternehmen ein Teilbeherrschungsvertrag geschlossen sowie gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 21.08.2008 die Übernahme von Vermögensteilen der E.ON Avacon AG im Wege der Ausgliederung beschlossen wurde.

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