Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Erdgas Classic
Christian Guhl:
@Harry01
Ein Grundversorgungstarif kann nicht gekündigt werden ( § 20 Abs.1 GVV) ! Wenn gekündigt wird,ist das ein untrügliches Zeichen für einen Sondervertrag ! Bisher gibt es noch keine Kündigungen des ErdgasClassic. Wollen wir doch mal abwarten. Bis 2007 gab es zu dem Classic keine schriftlichen Vereinbarungen, also keine Preisanpassungsklausel und kein Kündigungsrecht. Der Grundversorgungstarif bei Eon-Avacon ist der \"ErdgasTarif\". Dort würden Sie landen, wenn der Classic wirksam gekündigt wird. Sie können dann natürlich Widerspruch nach § 315 einlegen. Aber nicht mehr auf die Preise von 2004 kürzen, denn Sie haben sich ja (nach der großen Weisheit des BGH) mit den aktuellen Grundversorgungspreisen durch Entnahme von Erdgas einverstanden erklärt und somit ist (nach Ansicht von Herrn Ball) ein Sockelpreis vereinbart worden, der niemals wieder unterschritten werden kann. Und genau deshalb sollte der Anbieter gewechselt werden !
Blau Bär:
@ reblaus
So wie Sie argumentieren die Energieversoungsunternehmen! X(
Bitte hier genau lesen!!!!!!!!!
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Vertragsaenderung-neuer-Vertrag__2021/
--- Zitat ---Original von reblaus
... Bekommt aber der Versorger schlussendlich Recht, müssen Sie für das gesamte seit der Kündigung abgenommene Gas die teuren Grundversorgungstarife bezahlen.
--- Ende Zitat ---
Das ist so nicht richtig! Der Verbraucher darf nicht \"zwangsweise\" in die Grundversorung fallen.
--- Zitat ---Harry01
Kann mal jemand erklären, welchen Sinn es haben soll, den Versorger zu wechseln?
Man akzeptiert doch dann zwangsläufig überhöhte Preise ohne die Möglichkeit eines Preiswiderspruchs
--- Ende Zitat ---
DAS IST GENAU DER PUNKT WESHALB SICH WIEDERSTAND LOHNT!
Die Energieversorgungsunternehmen wollen uns mit Gewalt in die neuen Tarife /Vertragsbedingungen drägen!
Dann haben wir keine (kaum noch eine) Möglichkeit des Widerstandes mehr.
Classic ist kein Grundversorungstarif sondern Sondervertag (Standard Sondervertrag).
Natürlich muß man an den Widersprüchen bzw. den Kürzungen festhalten!
Mit der Aktion - unrechtmäßige Kündigung der Verträge - wollen sie wieder mehr Verbraucher aushebeln.
DER KÜNDIGUNG WIDERSPRECHEN!!!
Viele Grüße
Blau Bär
reblaus:
@Blau Bär
Welchen Nutzen sollte der Versorger daraus ziehen, so zu argumentieren.
Im Falle dass die rechtliche Prüfung der Kündigung zu dem Ergebnis kommt, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam ist, trägt der Versorger das höhere Prozessrisiko. Wenn er nach Jahren unterliegt, hat er immer noch einen Kunden, den er mit Uraltkonditionen beliefern muss.
Im Falle dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksam ist, wechselt der Kunde den Versorger. Dann hat er einen Kunden verloren.
Für den Versorger ist der Kunde ein Dorado, der aus Verkennung der Rechtslage einen langjährigen Rechtsstreit führt, und sich weiter von seinem Versorger aufgrund des vermeintlich gültigen Altvertrages beliefern lässt. Stellt sich nach Jahren heraus, dass der Vertrag wirksam gekündigt wurde, so hat der Kunde die ganze Zeit über sein Gas in der Grundversorgung bezogen, statt sich um einen günstigeren Sondervertrag zu bemühen. Mit diesen Zusatzeinnahmen macht der Versorger seine früheren Verluste wegen der unwirksamen Preisanpassungsklausel mehrfach wieder wett.
Sie sollten daher aufpassen, dass Ihnen die Gaswirtschaft nicht ungefragt Provisionen für Ihre Tipps überweisen lässt.
@Harry 01
Einen Grundversorgungsvertrag können nur Sie kündigen, nicht ihr Versorger. Dort stellt sich nur die Frage, ob die Preisfestsetzung der Billigkeit entsprach. Soweit aber der Versorger beantragt, dass ein Gericht den billigen Preis festsetzt, werden Sie nicht von Konditionen des Jahres 2004 profitieren, da die Rohstoffkosten heute deutlich darüber liegen.
@Christian Guhl
Es ist falsch, dass der Gaspreis nicht unter den vereinbarten Sockelpreis fallen darf. Wenn die Kosten unter das Niveau sinken, das sie am Tag als der Sockelpreis vereinbart wurde hatten, so sind diese Kostensenkungen bei zukünftigen Preisänderungen zu berücksichtigen. Dies hat zur Folge, dass der neue Preis unter den ursprünglichen Preis sinken kann.
Black:
--- Zitat ---Original von Blau Bär
--- Zitat ---Original von reblaus
... Bekommt aber der Versorger schlussendlich Recht, müssen Sie für das gesamte seit der Kündigung abgenommene Gas die teuren Grundversorgungstarife bezahlen.
--- Ende Zitat ---
Das ist so nicht richtig! Der Verbraucher darf nicht \"zwangsweise\" in die Grundversorung fallen.
--- Ende Zitat ---
Wenn ein Gericht schlussendlich die Wirksamkeit der Kündigung feststellt - und nur von diesem Fall sprach reblaus - was meinen Sie denn, welchem Vertrag und welchen Preisen der zwischen Kündigung und letztinstanzlichem Gerichtsurteil liegende Gasbezug zugeordnet wird? Dem Sondervertrag jedenfalls nicht, denn der war ja gekündigt.
Harry01:
@Christian Guhl
Ist ErdgasClassic nicht der Grundversorgungstarif für diejenigen, die Strom und Gas aus dem Netz von Avacon beziehen?
Für einen Sondervertrag bedarf es doch eines Schriftstückes, also den Vertrag ansich, der vom Kunden unterschrieben sein muß?
Noch zu HASTRA-Zeiten hatte ich hier mal Strom und Gas angemeldet. Dies ging, soweit ich mich erinnern kann, mit dem Ausfüllen und Absenden einer Postkarte. Bei Avacon bzw. dann E.ON Avacon habe ich nie irgendwelche Vertragsdokumente unterschrieben. Somit hätte doch gar nicht nach dem Classic-Tarif abgerechnet werden dürfen, wenn es kein Sondervertrag ist?
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