Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Erdgas Classic

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AKW NEE:
In einem Schreiben vom 13. 11. 2008 behauptet die E.ON Avacon, dass die Versorgung mit Erdgas Classic eine Versorgung für Tarifkunden im Sinne des Urteils des BGH vom 13. 07. 2007, Aktenzeichen VIII ZR 36/06 ist.
Der Classic Vertrag ist ein Normsondervertrag bzw. jetzt ein lupenreiner Sondervertrag. Als Konzessionsabgabe an die Kommunen wurde dieser ebenfalls als Sondervertrag abgerechnet.
Sollte die E.ON Avacon auf dieser Position bestehen, werden hier in den Räten entsprechende Anträge auf Nachzahlung der Konzessionsabgaben eingebracht.

Opa Ete:
Das ist die einzige Chance, die sie noch haben. Jedes Gericht zerpflückt die Preisanpassungklauseln im Tarif Classic und Duett, wenn sie zugeben, dass es ein Sondervertrag ist.
Gruß Opa Ete

AKW NEE:

--- Zitat ---die Preisanpassungklauseln im Tarif Classic und Duett
--- Ende Zitat ---

Duett ist die Bezeichnung für ein Rabattmodell der E.ON Avacon, hier gibt es keine Preisanpassungsklausel, ist auch nicht notwendig!

Im Tarif Classic gibt es erst eine Klausel für die Kunden, die einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben. Für Kunden ohne schriftlichen Vertrag begann das angeblich neue Vertragsverhältnis durch Abnahme oder durch Umbenennung der vorherigen Verträge, hier wurde keine AGB mit einer Preisanpassungsklausel vereinbart. Der Versorger hat es sich sogar erspart den Verbrauchern die AGB durch Übergabe bekannt zu geben.

Für Altkunden, die vor der Einführung der Bezeichnung Tarif Classic schon Kunden bei der Avacon waren, ist es fraglich, ob dieser Vertrag überhaupt zustande kam. Die vorherigen Sonderverträge wurden nicht gekündigt. Es gibt auch keinen Stichtag, zu dem die Bezeichnung Tarif Classic für alle Kunden gleichzeitig eingeführt wurde.

crexi:
Aus dem Beitrag von Opa Ete könnte man entnehmen, dass ein Gericht mit \"Classic\" schon beschäftigt war. Wo findet man das?--
Ich bin schon seit den 70-iger Jahren Strom- u. Gaskunde bei den Vorgängerinnen von eon-Avacon und soll (Norm-)Sonderkunde ohne Unterschrift  sein?! Ein merkwürdiges unjuristisches Wortungetüm........

Ich frage mich, was es auf sich haben könnte, dass Mensch sich mit diesen Wortspielen abplagen muss. Wer weiss über diesen angeblich wirksamen Classic Bescheid, welche Positionen auf dem Spiel stehen, wenn Mensch sich zu diesem oder dem Normaltarif \"bekennt\" z.B. in dem Schriftverkehr mit dem EVU?

Bitte an Opa Ete: Ihren obigen Beitrag sollten Sie bitte näher erklären.
Gruss crexi

Christian Guhl:
@crexi
Mit dem Classic beschäftigt sich eine Sammelklage von 54 Avacon-Kunden vor dem Landgericht Hannover.Eingereicht wurde diese im Dez.2005.Termin soll wahrscheinlich im Frühjahr 2009 sein.Dann werden wir erfahren, wie es das Gericht sieht. Im Moment sieht es so aus : Der Classic ist der Nachfolger des Wärme-Sondervertrages der Hastra (Vorgänger von Avacon).Die Kunden wurden einfach in diesen Vertrag übernommen ohne den Wärme-Sondervertrag vorher zu kündigen.Für diese Kunden würden also immer noch die Vereinbarungen mit der \"Hastra\" gelten.Alle Kunden, die später hinzu kamen, wurden ebenfalls ohne Unterschrift in den \"Classic\" eingestuft. Diese werden also in einem Sondervertrag beliefert, ohne jemals irgendwelche AGB anerkannt zu haben.Mitte 2007 ist Avacon dann ein Licht aufgegangen. Neue Kunden müssen seitdem einen Vertrag unterschreiben.Eon-Avacon spricht in diesem Zusammenhang von einer \"Sondervereinbarung im Rahmen der Grundversorgung\" und meint die AVB bzw.GVV würden dafür gelten. Ich glaube das eher nicht. Aber bekanntlich herrscht ja Glaubensfreiheit. Der \"Normaltarif\", also die Grundversorgung, ist der \"ErdgasTarif\".

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