Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Erdgas Classic
Harry01:
Kann mal jemand erklären, welchen Sinn es haben soll, den Versorger zu wechseln?
Man akzeptiert doch dann zwangsläufig überhöhte Preise ohne die Möglichkeit eines Preiswiderspruchs ?(
@ Blau Bär
Die Preisanpassung und auch der Winterrabatt beziehen sich in der Tat auf den Classic-Tarif. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, daß das Angebot \"ErdgasClassic\" demnächst auslaufen wird. Wann das geschieht, wird nicht gesagt.
AKW NEE:
Die Ankündigung der E.ON Avacon bedeutet nichts anderes, als dass sie den Vertrag ErgasClassic zu einem, noch für uns unbekannten, Termin kündigen wird.
Es gibt auch hier Verbraucher, die einen Preiswiderspruch eingelegt haben und solche, die es nicht getan haben.
Für letztere gilt schon jetzt zu überlegen, ob Sie nicht den Versorger wechseln wollen.
Alle die widersprochen haben, sollten spätestens bei der Kündigung entscheiden, ob sie gegen die Kündigung angehen oder ob sie den Versorger wechseln.
Die Möglichkeit des Preiswiderspruchs besteht, in Abhängigkeit von der Vertragsart, weiterhin, nur nicht rückwirkend.
Harry01:
--- Zitat ---Alle die widersprochen haben, sollten spätestens bei der Kündigung entscheiden, ob sie gegen die Kündigung angehen oder ob sie den Versorger wechseln.
--- Ende Zitat ---
Was würde denn passieren, wenn man eine Kündigung nicht akzeptiert oder halt akzeptiert? Da EON Avacon der Grundversorger ist, kann die Versorgung ja nicht eingestellt werden. Zu welchen Bedingungen würde man dann beliefert werden? Würden die Preiswidersprüche weiterhin Bestand haben oder könnte man Widerspruch einlegen und trotzdem die Preise vom Beginn der Widersprüche (bei mir bis September 2004) zugrundelegen?
--- Zitat ---Die Möglichkeit des Preiswiderspruchs besteht, in Abhängigkeit von der Vertragsart, weiterhin, nur nicht rückwirkend.
--- Ende Zitat ---
Soweit klar. Wenn man aber beim neuen Versorger Preiswiderspruch einlegt, wird der dann sicher den Vetrag kündigen und man wäre wieder bei EON Avacon als Grundversorger.
reblaus:
@Harry01
Auch Sie dürften zwischenzeitlich über eine Auswahl an Gasanbietern verfügen, zu denen Sie wechseln können. Bei den günstigsten Anbietern dürfen Sie auch davon ausgehen, dass deren Konditionen nahe an den marktüblichen Preisen liegen. Das ist allerdings nicht der Preis, den alle 2004 bezahlen mussten, und den Sie weiter bezahlen, weil Ihnen Ihr Versorger bei einem Grundversorgungsverhältnis die Billigkeit nicht nachgewiesen hat, oder weil er bei einem Sondervertrag eine unwirksame Preisanpassungsklausel verwendet hat.
Einen Sondervertrag darf der Versorger kündigen. Es kommt bei der Kündigung nur darauf an, das vereinbarte Procedere einzuhalten. Irgendwann wird es irgendeinem Versorgerjuristen gelingen eine wirksame Kündigung durchzusetzen. Gegen diese Kündigung können Sie sich dann zur Wehr setzen. Wenn Sie nach Jahren vor dem BGH Recht bekommen und die Kündigung war unwirksam, so haben Sie sich die Konditionen aus 2004 über weitere Jahre gesichert. Bekommt aber der Versorger schlussendlich Recht, müssen Sie für das gesamte seit der Kündigung abgenommene Gas die teuren Grundversorgungstarife bezahlen.
Die Alternative wäre, dass Sie die Kündigung nutzen, und zu einem günstigeren Versorger wechseln. Dann bezahlen Sie zwar mehr als 2004, haben aber die Sicherheit, dass bei Ihnen nicht nachträglich über Jahre hinweg Grundversorgungstarife abgerechnet werden.
Sie haben in Ihrer Entscheidung daher abzuwägen, ob die Kündigung offensichtlich unwirksam ist, und Sie außerordentlich gute Chancen in einem Rechtsstreit haben, oder aber ob das Prozessrisiko den finanziellen Nachteil neuer aber marktgerechter Tarife überhaupt rechtfertigt.
Schlussendlich ist es keine Frage des Rechthabens sondern eine Frage des Geldes.
Harry01:
M.E. ist doch aber der Tarif ErdgasClassic ein Grundversorgungstarif. Wenn der gekündigt werden würde, dann müßte es doch einen anderen Grundversorgungstarif geben, bei dem man an der Kürzung der Gaspreise wie bisher festhalten kann?
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