Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Erdgas Classic
AKW NEE:
@ passat
Zu der Frage der Rückforderung von zuviel gezahlten Beträgen aus Sonderverträgen gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. So vertritt der Bund der Energieverbraucher die Auffassung das eine solche Rückforderung für die letzten drei Jahre, gerade bei Gas, möglich ist (siehe die neuste Energiedepesche)!
Wie vorgehen?
1. Den Einwand der Unbilligkeit einlegen.
2. Anhand des Jahresverbrauches und des Preises bei Vertragsabschluß die Jahressumme und den aktuellen Abschlag errechnen. Achtung nur 11 Abschläge. Für den aktuellen Zahlungszeitraum, ab letzter Abrechnung, feststellen ob mit den bisher gezahlten Abschlägen die errechnete Jahressumme schon gezahlt wurde. Auf keinen Fall mehr zahlen als mensch selbst als Jahressumme errechnet hat. Das Ergebnis dieser Berechnungen der E.ON Avacon mitteilen.
3. Für die nicht verjährten ( drei Jahre ) Forderungen anhand des Verbrauches und des Preises bei Vertragsabschluß die zuviel gezahlten Beträge errechnen. Ein Schreiben an die E.ON Avacon richten und den Betrag unter Fristsetzung von 14 Tagen zurückfordern.
4. Der Bund der Energieverbraucher schlägt vor den Gesamtbetrag mit den laufenden Zahlungen zu verrechnen. ich bin mir nicht sicher, ob dies rechtlich zulässig ist.
http://www.energieverbraucher-wendland.de
Fidel:
Moin:
@Christian Guhl
--- Zitat ---Mit dem Classic beschäftigt sich eine Sammelklage von 54 Avacon-Kunden vor dem Landgericht Hannover.Eingereicht wurde diese im Dez.2005.Termin soll wahrscheinlich im Frühjahr 2009 sein.Dann werden wir erfahren, wie es das Gericht sieht. Im Moment sieht es so aus : Der Classic ist der Nachfolger des Wärme-Sondervertrages der Hastra (Vorgänger von Avacon).Die Kunden wurden einfach in diesen Vertrag übernommen ohne den Wärme-Sondervertrag vorher zu kündigen.Für diese Kunden würden also immer noch die Vereinbarungen mit der \"Hastra\" gelten.Alle Kunden, die später hinzu kamen, wurden ebenfalls ohne Unterschrift in den \"Classic\" eingestuft. Diese werden also in einem Sondervertrag beliefert, ohne jemals irgendwelche AGB anerkannt zu haben.Mitte 2007 ist Avacon dann ein Licht aufgegangen. Neue Kunden müssen seitdem einen Vertrag unterschreiben.Eon-Avacon spricht in diesem Zusammenhang von einer \"Sondervereinbarung im Rahmen der Grundversorgung\" und meint die AVB bzw.GVV würden dafür gelten. Ich glaube das eher nicht. Aber bekanntlich herrscht ja Glaubensfreiheit. Der \"Normaltarif\", also die Grundversorgung, ist der \"ErdgasTarif\".
--- Ende Zitat ---
Sollte sich die Auffassung als richtig erweisen, dass für \"Altkunden\" mit dem Tarif \"Classic\" immer noch die Vertragstexte aus der Zeit der \"HASTRA\" gelten, dann frage ich mich, warum Sie besagte Sammelklage vor dem Landgericht Hannover eingereicht haben. Wäre es nicht auch hier klüger gewesen, sich entspannt zurückzulegen und abzuwarten, bis E.ON Avacon von sich aus klagt?
Mit freundlichen Grüßen
Fidel
AKW NEE:
@ Fidel
Zu der Klage gab und gibt es hier im Wendland große
Meinungsverschiedenheiten. Bis zur Einreichung der Klage war hier Konsens nicht selber bei laufenden Verträgen zu klagen, sondern sich von der E.ON Avacon verklagen zu lassen. Letzte Konsequenz ist/war, dass sich ein Teil der Zahlungsverweigerer von den Energeiverbraucher-Wendland getrennt haben.
Soweit ich weiß ist die Bewertung des Vertrages vor dem Hintergrund von Altverträgen, hier mit der HASTRA nicht Gegenstand der Klage. Genauso habe ich bisher nichts davon gelesen, dass die Frage der Vertragsanpassungsklausel Gegenstand des Verfahrens ist.
AKW NEE:
Aus der Energiedepesche:
Der faire Gaspreis
Die Rechtslage ist nun klar: Die Preisanhebungen bei Sondervertrags-Gaskunden waren nahezu alle unberechtigt. Verbraucher sollten nun rasch und vor Jahresende reagieren, damit ihre im Jahr 2005 zu viel gezahlten Beträge nicht in der Silvesternacht verglühen. Wer sich beeilt, kann sich noch in diesem Jahr dem Preisprotest anschließen und profitieren.
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Fairer_Gaspreis/site__2222/
Christian Guhl:
Ein Konsens hat nie bestanden. Das nicht geklagt wird, war die private Meinung von AKWNEE. Als dann eine Sammelklage in der Gegend um Hildesheim geplant wurde, haben sich auch Kunden aus Lüchow-Dannenberg angeschlossen.Ich habe das damals bekanntgemacht, die Interessenten gesammelt und an den Anwalt weitergeleitet.Das sich deswegen Kunden von den Energieverbrauchern Wendland getrennt haben, ist mir zwar neu, aber ich verstehe es. Sehr interessant ist, dass ein Aussenstehender Kenntnis hat, was Gegenstand der Klage ist. Ich glaube nicht, das die Klageschrift veröffentlicht wurde.
Übrigens ist der Thread \"Der faire Gaspreis\" hier nun dreimal vorhanden. Außerdem steht der Beitrag auf der Startseite und muss nicht auch noch im Forum erscheinen.Bevor er auch noch unter \"Grundsatzfragen\" auftaucht: Wir kennen ihn jetzt alle !
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