Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Erdgas Classic
AKW NEE:
Lieber Christian Guhl es gibt, ob Du es glaubst oder nicht, Kläger die mit mir sprechen und mir den Schriftverkehr geben.
So ist es mit dem verstehen, es gibt nur einen Thread \"der faire Gaspreis!
Blau Bär:
--- Zitat ---Original von AKW NEE
@ passat
Zu der Frage der Rückforderung von zuviel gezahlten Beträgen aus Sonderverträgen gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. So vertritt der Bund der Energieverbraucher die Auffassung das eine solche Rückforderung für die letzten drei Jahre, gerade bei Gas, möglich ist (siehe die neuste Energiedepesche)!
Wie vorgehen?
1. Den Einwand der Unbilligkeit einlegen.
2. Anhand des Jahresverbrauches und des Preises bei Vertragsabschluß die Jahressumme und den aktuellen Abschlag errechnen. Achtung nur 11 Abschläge. Für den aktuellen Zahlungszeitraum, ab letzter Abrechnung, feststellen ob mit den bisher gezahlten Abschlägen die errechnete Jahressumme schon gezahlt wurde. Auf keinen Fall mehr zahlen als mensch selbst als Jahressumme errechnet hat. Das Ergebnis dieser Berechnungen der E.ON Avacon mitteilen.
3. Für die nicht verjährten ( drei Jahre ) Forderungen anhand des Verbrauches und des Preises bei Vertragsabschluß die zuviel gezahlten Beträge errechnen. Ein Schreiben an die E.ON Avacon richten und den Betrag unter Fristsetzung von 14 Tagen zurückfordern.
4. Der Bund der Energieverbraucher schlägt vor den Gesamtbetrag mit den laufenden Zahlungen zu verrechnen. ich bin mir nicht sicher, ob dies rechtlich zulässig ist.
http://www.energieverbraucher-wendland.de
--- Ende Zitat ---
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!
(siehe auch der Link von AKW NEE)
Soll ich das jetzt dahingehend verstehen, daß ein Kunde (Erdgas Classic), der bereits seit 2005 jeder Erhöhung widersprochen hat und konsquent nur den Preis vor der ersten widersprochenen Erhöhung 2005 zahlt (ggf. zzgl. der aktuell geltenden Mwst.),
die Differenz zwischen dem Preis bei Vertragsabschluß mit der Hastra Landesgas etc. und dem Preis, den er seit 2005 zahlt (bereit ist zu zahlen) zurückforden kann /soll?
Bitte um eilige Wortmeldungen, da hier die Verjährungsfrist (3 Jahre) greift!!!!!!!
Gibt es hierfür ein Musterschreiben???
Wo findet man die o. g. Energiedepeche?
Danke im voraus!
Viele Grüße
Blau Bär
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von AKW NEE
Lieber Christian Guhl es gibt, ob Du es glaubst oder nicht, Kläger die mit mir sprechen und mir den Schriftverkehr geben.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht sollte der Anwalt mal mit seinen Klienten sprechen und sie darauf hinweisen,nicht alle internen Informationen gegenüber nichtbeteiligten Dritten herauszuposaunen, die dann nichts Besseres zu tun haben als diese Informationen im Internet zu veröffentlichen.
AKW NEE:
Lieber Christian Guhl,
welche internen Informationen gegenüber nichtbeteiligten Dritten sind hier \"herausposaunt\" worden?
Blau Bär:
DRINGEND! DINGEND!!!
Was ist denn nun damit?????????????????????????????????
--- Zitat ---Original von Blau Bär
--- Zitat ---Original von AKW NEE
@ passat
Zu der Frage der Rückforderung von zuviel gezahlten Beträgen aus Sonderverträgen gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. So vertritt der Bund der Energieverbraucher die Auffassung das eine solche Rückforderung für die letzten drei Jahre, gerade bei Gas, möglich ist (siehe die neuste Energiedepesche)!
Wie vorgehen?
1. Den Einwand der Unbilligkeit einlegen.
2. Anhand des Jahresverbrauches und des Preises bei Vertragsabschluß die Jahressumme und den aktuellen Abschlag errechnen. Achtung nur 11 Abschläge. Für den aktuellen Zahlungszeitraum, ab letzter Abrechnung, feststellen ob mit den bisher gezahlten Abschlägen die errechnete Jahressumme schon gezahlt wurde. Auf keinen Fall mehr zahlen als mensch selbst als Jahressumme errechnet hat. Das Ergebnis dieser Berechnungen der E.ON Avacon mitteilen.
3. Für die nicht verjährten ( drei Jahre ) Forderungen anhand des Verbrauches und des Preises bei Vertragsabschluß die zuviel gezahlten Beträge errechnen. Ein Schreiben an die E.ON Avacon richten und den Betrag unter Fristsetzung von 14 Tagen zurückfordern.
4. Der Bund der Energieverbraucher schlägt vor den Gesamtbetrag mit den laufenden Zahlungen zu verrechnen. ich bin mir nicht sicher, ob dies rechtlich zulässig ist.
http://www.energieverbraucher-wendland.de
--- Ende Zitat ---
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!
(siehe auch der Link von AKW NEE)
Soll ich das jetzt dahingehend verstehen, daß ein Kunde (Erdgas Classic), der bereits seit 2005 jeder Erhöhung widersprochen hat und konsquent nur den Preis vor der ersten widersprochenen Erhöhung 2005 zahlt (ggf. zzgl. der aktuell geltenden Mwst.),
die Differenz zwischen dem Preis bei Vertragsabschluß mit der Hastra Landesgas etc. und dem Preis, den er seit 2005 zahlt (bereit ist zu zahlen) zurückforden kann /soll?
Bitte um eilige Wortmeldungen, da hier die Verjährungsfrist (3 Jahre) greift!!!!!!!
Gibt es hierfür ein Musterschreiben???
Wo findet man die o. g. Energiedepeche?
Danke im voraus!
Viele Grüße
Blau Bär
--- Ende Zitat ---
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