Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Erdgas Classic
crexi:
Das letzte Zitat zur Urteilskritik war hilfreich und hat meine Stimmung erheblich verbessert. Danke!
Beunruhigend ist aber weiterhin ein Hinweis, dass der Senatsvorsitzende offenbar \"Festvorträge\" bei der EVU-Lobby hält. Wo findet mensch darüber näheres?
Blau Bär:
Zitat AKW-NEE
...Für Kunden ohne schriftlichen Vertrag begann das angeblich neue Vertragsverhältnis durch Abnahme oder durch Umbenennung der vorherigen Verträge, hier wurde keine AGB mit einer Preisanpassungsklausel vereinbart. Der Versorger hat es sich sogar erspart den Verbrauchern die AGB durch Übergabe bekannt zu geben.
Für Altkunden, die vor der Einführung der Bezeichnung Tarif Classic schon Kunden bei der Avacon waren, ist es fraglich, ob dieser Vertrag überhaupt zustande kam. Die vorherigen Sonderverträge wurden nicht gekündigt. Es gibt auch keinen Stichtag, zu dem die Bezeichnung Tarif Classic für alle Kunden gleichzeitig eingeführt wurde.
Bei uns (nun \"ErdgasClassic\") existiert nur ein Uraltvertrag (Mitte der 90er). Dieser heißt \"Standard-Sondervertrag\" .
Zur Preisanpassung heißt es dort
\"8. Landesgas behält sich die Änderung der Vertragspreise vor. Änderungen werden wirksam, sobald sie in einer regionalen Tageszeitung bekannt gemacht wurden.“
\"3. Der Gaspreis wird aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis gebildet. Die jeweils gültigen Vertragspreise sind den Gasversorgungsbedingungen der Landesgas zu entnehmen. Ein Exemplar der zur Zeit geltenden Bedingungen ist beigefügt.\"
Weiter in den
GASVERSORGUNGSBEDINGUNGEN
für Tarif- und Sondervertragskunden
1 Gaspreise (Stand 01.01.1995):
...
1.2 Sondervertragspreise (außertariflich)
Standard-Sondervertragspreis (s. o.)
Sonst nichts zur Preisanpassung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Viele Grüße
Blau Bär
AKW NEE:
@ Blau Bär
Die Klausel halte ich für mehr als ungültig!
Siehe hier und urteile selbst:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&anz=1&pos=0&client=%5B%22%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D%22%2C+%22%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D%22%5D&client=%5B%22%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D%22%2C+%22%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D%22%5D&nr=43643&linked=pm&Blank=1
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%5D&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%5D&nr=44010&pos=0&anz=51
passat:
hallo,
habe seit Januar 2001 einen Gasvertrag mit Avacon. In der Abrechnung vom Mai steht Wärme-Sondervertrag Gas.
Kann ich dazu bis heute angefallene Kosten zurückfordern?
Christian Guhl:
@passat
Die Preiserhöhungen aus den vergangenen Jahren zurückfordern dürfte schwierig werden. Einige Gerichte haben sich auf den Standpunkt gestellt, wer nicht widersprochen hat, hat anerkannt. Ob das so haltbar ist, wird sich herausstellen. Aber für die Zukunft würde ich nur den vertraglich vereinbarten Preis zahlen.Widerspruch nach § 315 einlegen, Abschläge kürzen, nächste Jahresabrechnung korrigieren.Wie ist denn Preisänderungsklausel in dem Vertrag ?
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