Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Erdgas Classic

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AKW NEE:
Eine kleine Ergänzung:


--- Zitat ---Der Classic ist der Nachfolger des Wärme-Sondervertrages der Hastra (Vorgänger von Avacon)
--- Ende Zitat ---

Dies ist in der Chronologie nicht ganz richtig. Die Avacon hat die Bezeichnung der Hastra übernommen und weitergeführt. Erst 2003 wurde die Bezeichnung Classic eingeführt.

Opa Ete:
Classic ist ein Sondervertrag. In einem Sondervertrag muss es eine gültige Preisanpassungsklausel geben. Die Preisanpassungsklausel der Avacon im Tarif Classic, ist keine gültige, meiner Meinung nach ist das nicht mal eine Preisanpassungsklausel. Sehen sie bitte im Forum nach, was eine gültige Preisanpassungsklausel alles beinhalten muss.
Gruß Opa Ete

AKW NEE:
Den meisten Kunden ist nie eine AGB vom Versorger vorgelegt worden. Es gibt also keine schlechte, sonder gar keine Preisanpassungsklausel. Erst mit Einführung der schriftlichen Verträge wurde diese eingeführt.

crexi:
hallo Leute, danke euch für die Aufklärung.

Jetzt müssen wir uns erst einmal mit dem \"schwarzen Tag 19.Nov.\", den uns der BGH beschert hat, beschäftigen. Was bisher über das Urteil bekannt wurde, scheint an ein skandalöses und politisches Urteil zu grenzen. Wir müssen jetzt die Politiker bedrängen, da der BGH nur die \"Sorgen\" der EVU im Sinn hat.
Trotzdem: Schönen Tag noch.......

AKW NEE:
Es gibt keinen Grund sich von den Pressemeldungen zu dem Urteil verunsichern zu lassen.
Die meisten Heizgaskunden der E.ON Avacon sind von diesem Urteil nicht betroffen. Nur wer den ErdgasTarif - Basisangebot im Rahmen der Grundversorgung hat, muss sich näher mit dem Urteil beschäftigen.
 
Hier mal eine (erste) Wertung der Verbraucherzentrale Hamburg:
 
BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07

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