Energiepreis-Protest > Stadtwerke Tübingen

Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen

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nomos:

--- Zitat ---Original von Gridpem
von wegen kleiner Kredit.
1/12 oder 1/11 sind etwa 10 %. nehmen wir mal als Beispiel die Stadtwerke München.
2 Mio Verträge (1 Mio Gas, 1 Mio Strom) mit sagen wir mal 500 EURO je Vertrag sind 1 Mrd Umsatz, davon 10 % sind 100.000.000 zinsloser Kredit
Das mal mit 5% Zinsen angelegt, sind Mehreinnahmen von: 5 Mio Euro nur bei den SW-München. Jetzt rechnet mal bundesweit hoch.
Wenn das klein ist, weiss ich nicht.
Leider gibt es zivilrechtlich keine konkreten Vorgaben zur Ermittlung der Abschlagshöhe. Ich kann nur jedem empfehlen, sich die Abschlagsmitteilungen genau durchzurechnen und eine Abschlagsanpassung zu verlangen. Das Recht hat jeder natürlich.
--- Ende Zitat ---
@Gridpem, man kann und muss sich mit den Versorgern kritisch auseinandersetzen, aber nicht alles ist unkorrekt was sie machen. Auch der Abschlag darf nicht willkürlich festgelegt werden, sondern muss der Billigkeit entsprechen.

Ich halte zwölf möglichst gleich hohe Zahlungen (11 mal Abschlag, einmal Abrechnung) für eine nachvollziehbare und akzeptable Methode.

Die Versorger gehen da aber zum Teil unterschiedlich vor. Das muss deshalb nicht gleich unbillig werden. Man  sollte sich das vor der Kritik genau ansehen. Vielleicht kann ich das mit der nachstehend vereinfachten Rechnung deutlich machen?

Das Rechnungsbeispiel der SWM führt nicht zu solch horrenden zinslosen Krediten. Die \"Zinsvor- und nachteile\" gleichen sich aus, sollten die Vorgehensweise tatsächlich genau so wie im SWM-Abrechnungsbeispiel aufgeführt erfolgen:


--- Zitat ---Für unsere Leistungen im Abrechnungszeitraum 02.12.2006 - 01.12.2007 haben wir Ihre Rechnung erstellt.                  
                  
Aufgrund Ihres Verbrauchs im letzten Abrechnungszeitraum, der daraus
resultierenden Verbrauchsprognose für das nächste Jahr und auf der Basis
der derzeit gültigen Preise ergeben sich neue Abschlagszahlungen in Höhe
von 49,00 EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:   
 
Abschlag Bezug Monat  Abschlag Bezug Monat Abweichung
jeweils
fällig am: Dezember 07   0 44,92 -44,92
14.01.08 Januar 08 49 44,92 4,08
14.02.08 Februar 08 49 44,92 4,08
14.03.08 März 08 49 44,92 4,08
14.04.08 April 08 49 44,92 4,08
14.05.08 Mai 08 49 44,92 4,08
14.06.08 Juni 08 49 44,92 4,08
14.07.08 Juli 08 49 44,92 4,08
14.08.08 August 08 49 44,92 4,08
14.09.08 September 08 49 44,92 4,08
14.10.08 Oktober 08 49 44,92 4,08
14.11.08 November 08 49 44,92 4,08
-----------------------------------------------------------
neue Abrechnung 02.12.2007-01.12.2008  539     539,04  -0,04
--- Ende Zitat ---
[/list]

superhaase:
@nomos:

Das ist doch genau der springende Punkt:
Die SMW teilen die zu erwartenden Jahreskosten durch 11, statt durch 12.
Somit zahlt man 11 Monate lang z.B. 49 Euro, und im zwölften Monat bei der Jahresrechnung 0 Euro.
Also kommen eben gerade keine 12 gleichmäßig hohen Zahlungen heraus, wie von Ihnen und uns als angemessen angesehen wird.

Durch die mon. Abschlagszahlungen soll vermieden werden, dass ein Versorger mit seinem Gas ein ganzes Jahr in Vorleistung gehen muss.
Sie sind nicht dazu da, dass der Verbraucher einen Monat vor der Rechnungsstellung mit 1/12 der Rechnungssumme in Vorleistung geht.

Abgesehen davon verlangten die SWM (zumindest bei mir) in Wirklichkeit höhere Abschläge als sie selbst nach ihrer eigenen Methode berechnen. Wie gesagt konnte die SWM mir das am Telefon nicht erklären und waren dann auch bereit die Abschläge entsprechend zu senken. Wer da nicht nachrechnet, gibt noch einen viel höheren zinslosen Kredit. \"Der Dumme zahlt\", denken sich wohl die SWM?
Der Dumme freut sich dann auch einmal im Jahr auf eine Rückzahlung von den SWM: \"ja is denn heut scho Weihnachten?\" ;)

Ähnlich scheint der Fall beim Threadersteller zu liegen.

Klar ist nicht alles unkorrekt, was die Versorger machen. Aber diese hier diskutierte Praxis ist unkorrekt. Daher verstehe ich nicht, warum Sie sie hier verteidigen.  :(

nomos:

--- Zitat ---Original von superhaase
 Daher verstehe ich nicht, warum Sie sie hier verteidigen.  :(
--- Ende Zitat ---
@sh, ich \"verteidige\" hier nicht, ich versuche zu erklären, was mir bei Ihnen nicht gelungen scheint.

Sie müssen schon berücksichtigen, dass die erste Abschlagszahlung der Abrechnungsperiode erst 43 Tage nach deren Beginn anfällt. Es gibt daher auch bei dieser Methode keinen solchen zinslosen Kredit für den Versorger wie hier immer wieder propagiert wird. Ich gehe hier selbstverständlich von der Darstellung der SWM aus. Wenn die SWM bei Ihnen anders abrechnen wie sie es den Kunden gegenüber in den Bespielen veröffentlichen, dann sollten Sie das mit den SWM klären. Es gibt dort doch noch mehr Mitarbeiter. Es wird sich doch einer finden, der den Durchblick hat.

Empfehlenswert wäre eine allgemeine Vorgabe (Verordnung). Mit einer einheitlichen Vorgabe der Berechnung für die Abschlagszahlungen könnte die immer wieder auftauchende Diskussion vermieden werden. Da ist die Politik gefordert.

Gridpem:
@ nomos,

wenn die Unternehmen ein 1/12 als Abschlagshöhe berechnen und den nur 11 mal einziehen und mit der Schlussrechnung den 12. Abschlag wäre das ja i.O.

Aber gerade das mache sie ja nicht. Es wird ja 1/11 als Abschlagshöhe angesetzt und damit der Abschglagsbetrag um 10 % überhöht.

Das ist gegenüber dem Kunden ungerechtfertigt. Das sollte man sich nicht gefallen lassen.

Gruß aus Meck-Pomm

superhaase:

--- Zitat ---Original von nomos
Ich gehe hier selbstverständlich von der Darstellung der SWM aus.
--- Ende Zitat ---
Genau das ist Ihr Fehler, wie ich oben schon mal angedeutet hatte.  :D


--- Zitat ---Wenn die SWM bei Ihnen anders abrechnen wie sie es den Kunden gegenüber in den Bespielen veröffentlichen, dann sollten Sie das mit den SWM klären. Es gibt dort doch noch mehr Mitarbeiter. Es wird sich doch einer finden, der den Durchblick hat.
--- Ende Zitat ---
Sie scheinen wirklich ausnahmslos positive Erfahrungen mit Versorgern gemacht zu haben. ;)  :tongue:
Wenn die Abschlagszahlungen in den Monaten 2-12 eines Abrechnungszeitraumes oder noch später eingezogen werden, dann sind natürlich auch Abschläge von 1/11 und eine Jahresrechnung über 0 Euro in Ordnung. Insoweit stimmen wir überein.
Nur war das bei mir nicht der Fall. Da wurde in den Monaten 1-11 des Abrechnungszeitraums 1/11 eingezogen. Außerdem gab es, wie ich schon berichtete, einen unergründlichen satten Aufschlag von etwa 30%.


--- Zitat ---Empfehlenswert wäre eine allgemeine Vorgabe (Verordnung). Mit einer einheitlichen Vorgabe der Berechnung für die Abschlagszahlungen könnte die immer wieder auftauchende Diskussion vermieden werden.
--- Ende Zitat ---
Da stimme ich Ihnen zu.
Dann wäre eine willkürliche und unbegründete Überhöhung der Abschläge mit einem beliebigen Faktor wie 1,1 bei SteGro oder mehr (wie bei mir) wenigstens ein eindeutiger Verstoß gegen eine Verordnung.
Unabhängig von der 1/11-1/12-Diskussion sind solche überhöhten Abschläge ja scheinbar gar nicht so selten.

ciao,
sh

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