Energiepreis-Protest > Stadtwerke Tübingen
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
Gridpem:
Unabhängig von der 1/11-1/12-Diskussion sind solche überhöhten Abschläge ja scheinbar gar nicht so selten.
@ superhaase,
gar nicht so selten ist noch gut ausgdrückt. Diese Verfahrensweise ist in den Abrechnungssystemen der klassischen Energieversorger standardmäßig so eingestellt.
Gruß aus Meck-Pomm
superhaase:
@Gridpem:
Nein, ich meinte den unbegründeten Zuschlag, nicht die 1/11-Sache.
Die 1/11-Abschläge können schon in Ordnung sein, wenn die Abschlagszahlungen erst sehr spät verlangt werden, wie nomos richtig schreibt.
nomos:
--- Zitat ---Original von superhaase
Nein, ich meinte den unbegründeten Zuschlag, nicht die 1/11-Sache.
Die 1/11-Abschläge können schon in Ordnung sein, wenn die Abschlagszahlungen erst sehr spät verlangt werden, wie nomos richtig schreibt.
--- Ende Zitat ---
@sh, schön, jetzt bleibt also nur noch der \"unbegründete Zuschlag\" übrig. Die Abschlagszahlung muss der Billigkeit entsprechen, das ist das einzige Kriterium, das der Gesetzgeber vorgibt, eine konkrete Berechnungsverordnung gibt es halt nicht.
Aber auch den beanstandeten \"unbegründeten Zuschlag\" sehen die Versorger nicht als unbegründet. Man muss sich nur die geforderten Preiserhöhungen der letzten Zeit ansehen. Manche erhöhen die Gaspreise auch jetzt noch zum 1. Januar 2009. Meine Stadtwerke sind mit rund 15 % beim Arbeitspreis dabei! Der Logik folgend fordern die Versorger dann auch höhere Abschläge.
Ob die Preiserhöhungen und damit in Folge die höheren Abschläge gerechtfertigt sind, ist eine ganz andere Frage, die ich mit einem klaren NEIN beantworte. Aber wo ist das Problem? Widerspruch wegen Unbilligkeit und Abschläge entsprechend kürzen! [/list]
superhaase:
--- Zitat ---Original von nomos
@sh, schön, jetzt bleibt also nur noch der \"unbegründete Zuschlag\" übrig.
--- Ende Zitat ---
Nein, sie haben das unterstrichene \"wenn\" wohl geflissentlich überlesen.
Auch die 1/11_Berechnung kann unangemessen sein. Und das ist in der Praxis auch manchmal der Fall.
nomos:
--- Zitat ---Original von superhaase
Nein, sie haben das unterstrichene \"wenn\" wohl geflissentlich überlesen.
Auch die 1/11_Berechnung kann unangemessen sein. Und das ist in der Praxis auch manchmal der Fall.
--- Ende Zitat ---
Jede Berechnung ist unangemessen wenn sie unbillig ist, ..........
Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre …[/list]PS ...
nicht alles und jedes über einen Kamm scheren. Wenn z. B. nach einem Wechsel zum Jahresende abgerechnet wird, wird manchmal auf die Frage zum hohen Abschlag auch eine plausible Erklärung geliefert:
\"Die Belieferung startet bei Ihnen erst mit dem Beginn der Heizsaison. Der höhere Abschlag muss also den höheren Gasverbrauch bis zum Jahresende abdecken. Wir stellen die Jahresrechnung zum Kalenderjahr.\"
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