Energiepreis-Protest > Stadtwerke Tübingen
Fragwürdige Berechnung der Abschlagszahlungen
nomos:
--- Zitat ---Original von superhaase
@nomos:
Seit wann sind Sie denn den Versorgern gegenüber so vertrauensselig? ;)
--- Ende Zitat ---
@sh, Lesen! Wie kommen Sie auf \"vertrauensselig\"? Ich habe geschrieben, man solle sich die Abschlagsberechnung vorher genau ansehen.
Nachschüssig oder vorschüssig ist bei Ratenzahlungen ein Unterschied, das gilt auch für Abschlagszahlungen. Das spielt schon eine Rolle, wenn man feststellen will, ob ein zinsloser Kredit gegenüber dem Versorger vorliegt.
Dass die Aufteilung in zwölf Zahlungen (11 mal Abschlag, 1 mal Abrechnung) richtig ist, brauchen wir nicht weiter erörtern, da sind wir uns einig. Der voraussichtliche Gesamtverbrauch ist durch 12 zu teilen, wenn man Zahlungen in gleicher Höhe erreichen möchte. Wer Zinsvor- oder nachteile ganz vermeiden möchte, müsste täglich abrechnen.
superhaase:
@nomos:
Selbstverständlich kann man Zinsvor- und -nachteile nicht vermeiden, wenn mans taggenau betrachtet. Vor allem wenn man den Zeitpunkt der Jahresrechnung berücksichtigt: kommt diese im Frühjahr, dann geht der Verbraucher mit konstanten Abschlägen erheblich in Vorleistung - kommt sie im Herbst, geht der Versorger in Vorleistung. Das war auch schon mal Thema hier im Forum, als ein Versorger alle seine Kunden auf rollierende Abrechnung umstellte und sich manche dabei abgezockt fühlten.
Andererseits beziehen und bezahlen die Versorger das Gas auch nicht zu 100% deckungsgleich mit dem Endverbrauch. Man kann also die Betrachtung auch beliebig verkomplizieren und das Haar immer weiter spalten.
Aber das ist nicht das Thema hier.
Fakt ist einfach, dass ein Versorger, der Verbrauch/11 für die Abschläge verlangt und dann praktisch eine Jahresrechnung über 0 Euro ausstellt, so wie die SWM und die SWTÜ, sich einen (kleinen) zinslosen Kredit vom Verbraucher holt, wie ich oben erwähnt hatte.
Da beißt keine Maus keinen Faden nicht ab.
Ganz zu schweigen von den zusätzlichen unbegründeten Aufschlägen, die da von manchen noch erhoben werden und zu einer erheblichen Rückzahlung am Jahresende führen - so wie bei der SWM und der SWTÜ. Als Begründung hat irgendein Versorger mal geschrieben, er wolle die Verbraucher vor Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung \"schützen\", falls der kommende Winter recht streng würde, und verlange daher schon für die Abschlagszahlungen mehr. Es darf gelacht werden. Vielleicht werden die Abschlagszahlungen ja bald nach einem sog. Jahrhundertwinter kalkuliert, damit der Verbraucher vor Nachzahlungen wirklich sicher ist, \"nach menschlichem Ermessen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit\". :D
Es soll ja Verbraucher geben, die das toll finden, wenn sie einmal im Jahr von ihrem Versorger eine größere Summe zurückbezahlt bekommen. Das hab ich wirklich allen Ernstes auch schon gelesen. :tongue:
ciao,
sh
nomos:
--- Zitat ---Original von superhaase
.. Man kann also die Betrachtung auch beliebig verkomplizieren und das Haar immer weiter spalten.
Aber das ist nicht das Thema hier.
Fakt ist einfach, dass ein Versorger, der Verbrauch/11 für die Abschläge verlangt und dann praktisch eine Jahresrechnung über 0 Euro ausstellt, so wie die SWM und die SWTÜ, sich einen (kleinen) zinslosen Kredit vom Verbraucher holt, wie ich oben erwähnt hatte.
Da beißt keine Maus keinen Faden nicht ab.
--- Ende Zitat ---
@sh, was ist dann das Thema? Wer hat denn den \"(kleinen) zinslosen Kredit\" ins Spiel gebracht!? Außerdem, wenn man schon so dünne Haare spalten will, gehts in die Feinheiten und da sind alle Fakten zu berücksichtigen, auch wann der Abschlag eingezogen wird (Anfang, Mitte, Ende).
--- Zitat ---Original von superhaase
Es soll ja Verbraucher geben, die das toll finden, wenn sie einmal im Jahr von ihrem Versorger eine größere Summe zurückbezahlt bekommen. Das hab ich wirklich allen Ernstes auch schon gelesen. :tongue:
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original von superhaase
Aber das ist nicht das Thema hier.
--- Ende Zitat ---
[/list]
superhaase:
@nomos:
Was ist Ihr Problem?
Wollen Sie hier mal wieder einen persönlichen Streit vom Zaun brechen?
Lassen Sie das bitte!
Beschränken wir uns doch auf die Ausgangsfrage von SteGro.
Gridpem:
--- Zitat ---Original von nomos
--- Zitat ---Original von superhaase
Aber das ist nicht das Thema hier.
Fakt ist einfach, dass ein Versorger, der Verbrauch/11 für die Abschläge verlangt und dann praktisch eine Jahresrechnung über 0 Euro ausstellt, so wie die SWM und die SWTÜ, sich einen (kleinen) zinslosen Kredit vom Verbraucher holt, wie ich oben erwähnt hatte.
Da beißt keine Maus keinen Faden nicht ab.
--- Ende Zitat ---
von wegen kleiner Kredit.
1/12 oder 1/11 sind etwa 10 %. nehmen wir mal als Beispiel die Stadtwerke München.
2 Mio Verträge (1 Mio Gas, 1 Mio Strom) mit sagen wir mal 500 EURO je Vertrag sind 1 Mrd Umsatz, davon 10 % sind 100.000.000 zinsloser Kredit
Das mal mit 5% Zinsen angelegt, sind Mehreinnahmen von: 5 Mio Euro nur bei den SW-München. Jetzt rechnet mal bundesweit hoch.
Wenn das klein ist, weiss ich nicht.
Leider gibt es zivilrechtlich keine konkreten Vorgaben zur Ermittlung der Abschlagshöhe. Ich kann nur jedem empfehlen, sich die Abschlagsmitteilungen genau durchzurechnen und eine Abschlagsanpassung zu verlangen. Das Recht hat jeder natürlich.
Gruß aus Meck-Pomm
--- Ende Zitat ---
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