Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!

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Christian Guhl:
@AKW NEE
Das war keine Empfehlung, sondern eine Feststellung, Herr Oberlehrer !

RR-E-ft:
@AKW NEE

Sondervertragskunden müssen den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis zahlen. Das gilt gerade dann, wenn dem Versorger gar kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB eingeräumt ist.

Fredi:
Hallo!
Ich komme aus Niedersachsen und möchte mich gerne informieren was ich machen kann, damit ich auch erfahre, ob es eine Möglichkeit für mich gibt gegen diese Preiserhöhungen zu klagen und wie die Aussichten auf Erfolg sind?
Haben hier schon Mitglieder Erfahrungen oder gibt es schon gar Gerichtsurteile, welche dieses untermalen und auf denen man sich berufen kann?
Es würde mich sehr freuen, wenn ich hier in diesem Forum Antworten finden würde!
Vielen Dank!
 :)

AKW NEE:
@ RR-E-ft

Sie haben Recht.

Der konkrete Fall bei @123leben ist aber. das sie davon ausgeht, dass sie mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen mehr an die E.ON Avacon gezahlt hat, als sie mit dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis für den aktuellen Abrechnungszeitraum zahlen müsste.

@ Christian Guhl

Lieber Christian Guhl, mein Beitrag sollte nur eine Ergänzung sein. Für Menschen, die noch keinen Einwand der Unbilligkeit erhoben haben, könnte es sonst missverstanden werden. Wenn Du meinen Beitrag als Oberlehrer haft empfunden hast, entschuldige ich mich dafür!

Christian Guhl:
@AKW NEE
Alles klar ! Entschuldigung für die Bezeichnung \"Oberlehrer\".

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