Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!

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Christian Guhl:
Die ersten Kunden haben das Schreiben mit dem Erstattungsangebot erhalten.
Es beläuft sich auf ca. 250 € pro 1000 kwh durchschnittlichen Jahresverbrauchs.
Eine Überprüfung gestaltet sich schwierig, da Eon-Avacon die Verbrauchsdaten seit 1999 jeweils vom 01.01. - 31.12. angesetzt hat und nicht wie in den Jahresabrechnungen vom z.B. 01.08.-31.07..Auch wurden die Veränderungen der gesetzlichen Abgaben mengengewichtet umgerechnet (???).Interessant an der Berechnung : Gesetzliche Abgaben 2007 = -0,47 ct/kwh/Preiserhöhung 0,91 ct/kwh; gesetzl.Abgaben 2008 = -0,94 ct/kwh/Preiserhöhung 0,84 ct/kwh ; gesetzl.Abgaben 2009 = -1,16 ct/kwh/Preissenkung/-erhöhung 0,00 ct/kwh. Seit 2007 sinken also die gesetzlichen Abgaben, ohne das dies zu einer Preissenkung für den Kunden führt.

Fliegerhorst:
@Christian Guhl

Sind die Rückzahlungen ab 1999, sowie die angefallenen Zinsen berücksichtigt worden?

Christian Guhl:
@Fliegerhorst
Die Rückzahlungen sind vom Vertragsabschluß ( 01.10.1999) bis 30.04.2009 berechnet.Die Erstattung von der letzen Jahresabrechnung bis 30.04.09 ist
durch eine Schätzung berechnet.D.h. in der nächsten Jahresabrechnung wird dieser Zeitraum mit den jetzt gültigen Akzent-Preisen berechnet.Zinsen wurden nicht erstattet. Angeblich ist es ja alles rein freiwillig.Weil wir so gute Kunden sind. Auch ist wahrscheinlich nicht korrekt, dass in den Jahren 2000 und 2001
Minusbeträge errechnet wurden, da die Erhöhung der gesetzlichen Abgaben nicht vollständig durch Preiserhöhungen an die Kunden weitergegeben wurden.Bei mir macht das (Verbrauch ca. 4.800 kwh) ca. 50 € aus, die von der Erstattung wieder abgezogen wurden. Hier wird eine rückwirkende Preiserhöhung vorgenommen. Wenn diese Beträge damals nicht berechnet wurden, dürften sie heute verjährt sein. Zusammen mit 4% Zinsen macht das ca. 250 € (in meinem Fall) aus, die ich noch verlangen könnte.

Fliegerhorst:
@Christian Guhl

Wie ist Ihre Meinung, die Rückzahlung so akzeptieren oder weiter bei eon in der Wunde kratzen?
Hätte eine Klage überhaupt noch Erfolg??

AKW NEE:
Die E.ON Avacon zahlt und nichts ist gut!

Nun beginnt die E.ON Avacon damit an einen Teil Ihrer Stromkunden mit Akzent-Vertrag zuviel gezahltes Geld zurückzuerstatten und viele sind der Meinung damit ist alles gut.

Die Energieverbraucher Wendland sagen nichts ist gut!

Wir sind der Überzeugung, dass die Avacon bewusst den Weg gegangen ist, die Rückerstattung von sich aus anzubieten und es nicht, wie viele glauben, ein Betriebsfehler war. Es geht der Avacon darum schlimmeres zu verhindern. Zu verhindern, eine Klage auf Rückerstattung zu verlieren. Wichtiger scheint aber zu sein, zu verhindern, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass es noch weitere Verträge gibt, in der die in Rede stehende Vertragsanpassungsklausel angewendet wurde.

Von der E.ON Avacon wird behauptet, dass nur die Akzentverträge bis Anfang 2000 betroffen sind. Es ist davon auszugehen, dass die E.ON Avacon ihre Verträge kennt und deshalb weiß, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht!

Im Jahre 2000 wurde von der E.ON Avacon für Privatkunden der Stromvertrag Akzent2000 eingeführt, mit der gleichen Preisanpassungsklausel. Es liegt ein Vertrag vor, mit Eingangsdatum bei der Avacon vom 29. 05. 2000. Die Behauptung der E.ON Avacon, dass diese Klausel bei Akzentverträgen nur bis Anfang 2000 und nur in der ersten Fassung des Akzentvertrages verwendet wurde, entspricht nachweislich nicht der Wahrheit!

Für Gewerbekunden inklusive der Landwirtschaft wurde 1999 der Tarif Akkont eingeführt. Dieser Vertrag hat auch diese Preisanpassungsklausel. Der E.ON Avacon ist dieser Fehler später wohl aufgefallen, wie sonst ist es zu erklären, dass die Akkontverträge ohne Mitteilung an die Kunden still und heimlich in Akzentverträge umbenannt wurden. Um es genau zu sagen weder wurden die Akkontverträge fristgerecht gekündigt, noch erfolgte eine Änderungskündigung, und es gab auch keine neue Klausel.

Die E.ON Avacon muss sich fragen lassen, wie sie die Kunden mit diesen Verträgen jetzt behandeln will. Wir stellen aber auch die Frage an die Kommunen und Ihre Vertreter, die Miteigentümer der E.ON Avacon sind, wie lange sie diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.

Alle betroffenen Kunden sollten umgehend ihren Anspruch auf Rückzahlung gegenüber der E.ON Avacon geltend machen. Weiter Informationen gibt es auf der Internetseite der http://www.energieverbraucher-wendland.de oder unter der Telefonnummer 03212-1014653

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