Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!

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Christian Guhl:
Reicht nicht erstmal die Jahrestagung des BdE ?
Habe gerade erfahren, das gestern bezüglich des \"Akzent\"eine Klage auf Erfüllung und Schadenersatz beim Amtsgericht Dannenberg eingereicht wurde.

Christian Guhl:
Habe folgende Mitteilung von Eon-Avacon bekommen :
\"Ab morgen (4. November 2008 ) werden wir mit dem Versand der Schreiben zur Berechnung der Ausgleichszahlungen zu den Akzent-Altverträgen beginnen. Für die Berechnung des Betrages werden die durchgeführten Preisanpassungen abzüglich der gesetzlich bedingten Preisveränderungen (z.B. der Stromsteuer) mit den spezifischen Jahresverbräuchen der Kunden multipliziert. Die Details dieser Berechnung erläutern wir den Kunden ausführlich in einer dem Schreiben beigefügten Tabelle.\"

123leben:
Hallo Herr Guhl
Ob Sie mir verraten können,wer Ihnen diese Auskunft gegeben hat.
Unter der Telefonnummer der EON Avacon bekommt man ja leider keine Auskunft über den Bearbeitungsstand und wird nur weiter hingehalten.
Ab heute kommt nur die Auskunft,einige Kunden hätten schon Ihren Brief.
Ich selbst habe meinen Anspruch am 28.07.2008 angemeldet und noch nichts gehört,bis auf die Kündigung.
Ich selbst werde ab heute keine Abschlagszahlungen mehr an die EON leisten,denn wenn ich den alten Strompreis plus Steuer nehme,habe ich schon mehr als genug für das laufende Jahr bezahlt.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen,auch um zu hören,wie andere das Ganze sehen.

Christian Guhl:
@123leben
Die Auskunft kommt aus der Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit.
Es ist typisch für Eon-Avacon, dass die Kunden-Hotlines von nichts wissen.
Wir warten die angekündigten Schreiben erst einmal ab, um diese dann zu prüfen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.Bis zur diesbezüglichen Veranstaltung von http://www.igel-lueneburg.de/ am 10.11. in Wendisch-Evern ist ja noch etwas Zeit. Wir haben bis dahin (hoffentlich) neue Erkenntnisse.
In Hitzacker haben gestern ca. 100 Akzent-Kunden ihre Bereitschaft zu einer
\"Sammelklage\" erklärt.Wenn also die Erstattungen nicht zur Zufriedenheit der Kunden ausfallen, kann es losgehen. Ohne Klage werden diejenigen Kunden nicht an ihr Geld kommen, die den \"Akzent\" erst später ( ca. ab März/April 2000) abgeschlossen haben, da hier eine andere (unwirksame)Klausel verwendet wurde. Auf jeden Fall ist es richtig, die Zahlungen zu kürzen oder einzustellen.
Es macht keinen Sinn, erst einmal (wie von Eon-Avacon empfohlen) den erhöhten Preis zu zahlen und dann alles wieder zurückzufordern.

AKW NEE:
@ 123leben

Kürzen Sie Ihren Abschlag auf null, es ist natürlich Ihr gutes Recht! Aber machen Sie es richtig!

Allein mit der Empfehlung

--- Zitat ---Auf jeden Fall ist es richtig, die Zahlungen zu kürzen oder einzustellen.
--- Ende Zitat ---
laufen sie Gefahr, dass Ihnen der Strom von der E.ON Avacon gesperrt wird.

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie auf jeden Fall den Einwand der Unbilligkeit erheben und die Kürzung des Abschlages auf null mitteilen.


Musterschreiben hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1703/

Einstellung der Versorgung hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1717/

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