Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
RWE und Verjährungseinrede
userD0009:
@nomos
Man sollte aber betreffs Ihres Vorschlages überlegen, dass es auch ein rechtskräftiges Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil geben kann. In so einem Fall ist dem sich wehrenden Kunden überhaupt nicht geholfen, wenn er sich an ein völlig fremdes, und von ihm unbeeinflussbares Verfahren bindet.
M.E. kann man dann den Protest gleich aufgeben, wenn man sich an fremde Verfahren bindet.
Grüße
belkin
nomos:
@belkin, ja einverstanden, nichts ist ohne Risiko. Aber ein sorgfältiger Anwalt könnte ja bei der gegenseitigen Verpflichtungserklärung Versäumnis- und Anerkenntnisurteile ausnehmen. Risiken kann man beschränken. Ein \"völlig fremdes\" Verfahren hatte ich nicht im Blick. Beim relevanten Verfahren muß es sich selbstverständlich annähernd um die gleiche Sachlage handeln. Ich bin jetzt nicht voll informiert. Handelt es sich bei der Revision beim OLG Hamm gegen die Verbraucherzentrale NRW nicht um ein passendes Verfahren?
Der Versorger will angeblich die Verjährung vermeiden und sieht dazu den Weg der Klage, die Kosten verursacht. Mancher Verbraucher möchte das auch vermeiden, wie man aus der Diskussion ersehen kann. Das Angebot zu einer fairen Gegenseitigkeitsverpflichtung sehe ich als Möglichkeit.
Die Aufgabe des Protestes gegen überhöhte Energiepreise sehe ich da noch nicht. Wer eine Klage nicht scheut, Zeit, Geld und Nerven dazu hat, der soll nichts tun und auf die Klage warten. Aber Sie haben Recht, kein Weg ist ohne Risiko, auch nicht die aufgezeigte Alternative.
marten:
@nomos
Bei der Klage der VZ NRW gegen RWE geht es um Sondervertragskunden und nicht um Haushaltskunden in der Grundversorgung.
\"Das Urteil des LG Dortmund hat in erster Linie Auswirkungen für Sonderkunden. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW sind sämtliche Haushaltskunden, die mit Gas heizen, als Sonderkunden anzusehen. Die Energiewirtschaft sieht das aber anders und geht von Sonderkunden allenfalls dann aus, wenn entsprechend bezeichnete „Sonderverträge“ abgeschlossen wurden. \"
http://www.vz-nrw.de/UNIQ122502598002585/link433621A.html#Auswirkungen
Wie geschrieben, habe ich durch meinen Anwalt eine Forderungsaufstellung angefordert, auf die nicht eingegangen worden ist.
Ich muss doch nachvollziehen können, wie sich die Forderung aufgliedert.
Warum wird das nicht gemacht?
Wenn RWE wirklich auf mein Wohl bedacht wäre, dann hätten Sie auch automatisch anbieten müssen bei Überzahlungen meinerseits auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
gruss
marten
nomos:
@marten, ob Sonderkunde oder grundversorgter Kunde scheint ja gerade zwischen den streitenden Parteien umstritten zu sein. Das ist aber was die Verjährung betrifft wohl \"Jacke wie Hose\".
Ohne Klage oder gerichtliche Mahnung folgt die Verjährung , egal ob sonder- oder grundversorgter Kunde. Es verjähren eventuelle Forderungen des Versorgers ebenso wie die der Verbraucher. Die VZ macht ja den Hinweis:
--- Zitat ---Soll also zum Beispiel aus einer überhöhten Rechnung von 2005 etwas zurückverlangt werden, müsste der Kunde bis Ende 2008 tätig werden und notfalls sogar klagen, um die Verjährung zu hemmen.
--- Ende Zitat ---
Die RWE wird in erster Linie ihr eigenes Wohl im Blick haben. Der Kunde sollte seines im Blick haben und den Vorschlag gegebenenfalls entsprechend ergänzen. Die Forderungsaufgliederung ist nicht ohne Risiko für den Versorger. Er hat Rechnungen gestellt und wird davon nicht abweichen. Jede Abweichung könnte ja Verzicht oder Anerkenntnis bedeuten.
@marten, es muß jeder Betroffene für sich entscheiden. Klage abwarten, oder auf den Versorger zugehen und versuchen, eine faire Verzichtserklärung und verbindliche Vereinbarung für beide Seiten zu erreichen.
Gruß
nomos
bjo:
auf den Versorger zugehen :)) kopfschüttel!
wenn RWE es fähr meinen würde, wäre mit dem ersten Brief eine Aufstellung aller Zahlungen und Aussenstände gekommen!
Statt dessen wird eine Zahl genannt die in den meisten Fällen aus der Luft geriffen ist!
Klage wenn´s sie denn kommt abwarten und sämtliche damit verbundenen
Schreiben in Netz stellen!
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