Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
RWE und Verjährungseinrede
AnJo:
die Aussage von Rechtsanwältin Holling:
--- Zitat ---Doch verzichtet der Verbraucher auf die Möglichkeit, sich auf die Verjährung zu berufen,
kann er sie auch im Rahmen eines Rechtsstreites nicht mehr geltend machen – egal,
wie spät das Energieversorgungsunternehmen die strittige Forderung einklagt.
--- Ende Zitat ---
kann ich so nicht nachvollziehen.
In der Verzichtserklärung steht doch eindeutig:
--- Zitat ---4. Mit Abgabe dieser Erklärung erkenne ich weder das Bestehen noch die Höhe dieser
Forderungen an.
--- Ende Zitat ---
Ich verzichte damit zwar auf die Einrede der Verjährung erkenne damit aber doch definitiv nicht die Gaspreise als solche an.
Wo ist da das Trojanische Pferd ?????
Das der Verzicht auf Einrede der Verjährung für beide Seiten gelten sollte ist klar geworden, gerade wenn man überzahlt hat.
Gruß
AnJo
userD0010:
Selbst hatte ich bislang nicht das Vergnügen, ein derartiges Schreiben der RWE zu erhalten. Ein Bekannter gab mir dieses jedoch zum Lesen.
Den -noch nicht- Betroffenen möchte die Anlage 2 zu dem \"tollen Vorschlag\" des Verzichtes auf die Einrede der Verjährung mit dem Titel \"\"Antwort auf häufig gestellte Fragen im Bezug auf die Preisanpassungen\" in Auszügen etwas Aufhellung oder Belustigung gewähren wie folgt:
\"\"\"Im Juni 2008 hat der BGH eine Bezugskostensteigerung anerkannt, die u.a. durch ein vom Kläger nicht in Zweifel gezogenes Gutachten von Wirtschaftsprüfern nachgewiesen wurde. Ob eine Billigkeitskontrolle von Preisanpassungen auch auf der Basis eines Vergleichs mit den Energiepreisen anderer EVU´s vorgenommen werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Eine entsprechende Tendenz hat der BGH jedoch im Mai 2008 bereits signalisiert. Auch das Bundeskartellamt überprüft Energiepreise anahand von Vergleichen mit den Preisen anderer EVU´s.
Was hat die RWE Westf.-Weser-Ems AG in dem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW e.V. bisher vor Gericht vorgetragen, um gestiegene Bezugskosten nachzuweisen?
Zur Zeit ist ein Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale NTW e.V. und der RWE AG vor dem OLG Hamm rechtshängig. In diesem Verfahren hat die RWE AG umfassend zu mehreren, in der Vergangenheit durchgeführten Preisanpassungen vorgetragen. Dies erfolgte zum Teil auf Basis von Kostenträgerrechnungspositionen als auch anhand eines Gutachtens einer Wirtschaftsprüfergesellschaft sowie anhand von Preisvergleichen.
Wir bitten insoweit um Verständnis, dass wir nicht all unseren Kunden diese vertraulichen Unterlagen zur Verfügung stellen können. Nichtsdestotrotz meinen wir, dass wir durch Vorlage der vorstehenden Dokumente in dem oben genannten Prozess unsere Bereitschaft gezeicht haben, nachzuweisen, dass unsere Preisanpassungen in der Vergangenheit gerechtfertigt waren.\"\"\"
Wer jetzt nicht lacht, ist selber schuld !
Tom Laschek:
Gibt es denn jemanden, der diese Verzichterklärung unterschrieben hat?
Der Trend scheint ja zum Nicht-Unterschreiben zu gehen. Ich bin mir nach wie vor nicht schlüssig, was sinnvoll ist, wenn man selbst keine Rückforderungsansprüche offen hat. Ich kann keinen Nachteil erkennen, wenn man in diesem Fall die Verzichtserklärung unterschreibt - außer natürlich, das man dem EVU die Zeit gibt, die es gerne hätte...
Grüße
Tom
userD0010:
Tom Laschek:
\"wenn man selbst keine Rückforderungsansprüche offen hat\"
Wer weiß denn schon, wie unsere allmächtigen Richter entscheiden ?
Wenns auch utopisch zu sein scheint, könnte es dennoch geschehen, dass in Karlsruhe entscheiden wird, dass die Preisgestaltung der EVU´s in den vergangenen fünf Jahren unberechtigt war und deshalb die Verbraucher ihre Ansprüche auf Erstattung zu viel gezahlter Beträge anmelden dürfen!
Wohlgemerkt, es könnte doch geschehen !
Karlsruhe würde dann vermutlich als Ersatz-Pilgerstätte -zumindest von denen hier im Forum- auf Jahre herhalten.
Doch Scherz beiseite.
Warum sollte man den EVU´s zu Willen sein ?
berghaus:
Tom Laschek:
\"wenn man selbst keine Rückforderungsansprüche offen hat..\"
Meine schon gestellten Rückforderungsansprüche zu der Rechnung von 2005 betragen unter Zugrundelegung der Preise von 1975 rd. 1.500,-- EUR.
Mein Energieanwalt meint allerdings, man könne nur die Preise von 2004 zugrundelegen und brauche wegen der sich sich dabei ergebenden 200,-- EUR nicht zu klagen, weil man als Sonderkunde verrechnen könne.
Sicherheitshalber will ich aber den Versorger (RWE) auffordern, seinerseits eine Erklärung zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung abzugeben. So fair wird er doch wohl sein!
berghaus
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