Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

RWE und Verjährungseinrede

<< < (4/8) > >>

bjo:

--- Zitat ---Original von BerndA
Hallo, liebe Mitstreiter gegen die RWE,

es gibt noch eine weitere wichtige Überlegung zu diesem Thema:

Rechtsanwältin Holling aus Düsseldorf hat im Juni 2008 einen Artikel zu der Unterschrift unter Verzichtserklärungen geschrieben, siehe hier:


Bernd A
--- Ende Zitat ---

RA Holling hat mit der Bitte der Kontoklärung (für mich) bei RWE kein Erfolg gehabt!
Sie empfielt mir NICHT zu unterschreiben!
Ob RWE ernst macht, ich glaube kaum. Wenn ja müssen sie mir erstmal
die Dif. zwischen Forderung und Rechnung erklären.
s. o.

Franky_at_home:
Hallo Leute,

ich habe überlegt, folgende Email an die RWE zu senden.

=======================Schnipp=================

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kundennr.:

In Ihrem letzten Schreiben fordern Sie mich auf, bis zum 4. November die \"Erklärung über den Verzicht auf die Erhebung der Einrede auf Verjährung\" zurück zusenden. In dem Schreiben nennen Sie leider nur die Gesamtforderung von 492,49€, die für mich absolut nicht nachvollzierbar ist.

Dazu folgenden Fragen:
1. Wie hoch ist die Forderung, welche zum 31.12.2008 verjährt? (Aufschlüsselung nach Gas und Strom)
2. Wie verteilt sich die Gesamtsumme auf die Jahre 2005, 2006 und 2007?

Kurzum, ich möche von Ihnen eine Aufstellung der Forderungen geschlüsselt nach Jahr und pro Jahr geschlüsselt nach Gas und Strom.

Mit freundlichen Grüßen
 
=======================Schnapp=================

Mir ist durchaus klar, nachdem was ich hier so lese, das ich keine Kontenklärung bekommen werde. In der Regel ist es aber so, das man zumindest eine Email bekommt, das der Vorgang bearbeitet wird.

Was meinen die anderen, kann man das so wegschicken?

Gruß
 Frank

DieAdmin:

--- Zitat ---Original von bjo
...
Sie empfielt mir NICHT zu unterschreiben!
..

--- Ende Zitat ---

Ein wenig mehr Sorgfalt bei der Überlegung, ob da nicht ein Komma zu setzen ist, könnte die Aussage dieses Satzes etwas verändern. Auch wenn nach den neuen Regeln, beim Infinitiv mit \"zu\" das Komma weggelassen werden kann.

Sorry für den Offtopic-Hinweis. Aber manchmal beißt mich sowas  ;)

marten:
Ich habe auch von meinem Anwalt die Empfehlung bekommen, den Verzicht auf die Einrede der Verjährung nicht zu unterschreiben.
Natürlich mit dem Hinweis das ich dann noch dieses Jahr von RWE verklagt werden kann.
Das werde ich in Kauf nehmen.

@ franky_at_ home

Ich habe durch meinen Anwalt auch eine Forderungsaufstellung von RWE anfordern lassen da wir den Betrag nicht nachvollziehen konnte, diese Aufstellung haben ich wie bjo ebenfalls nicht erhalten.

Ich habe zwar ein Schreiben erhalten, das Sie für die Bearbeitung meines Anliegens noch etwas Zeit benötigen, aber das war es dann auch schon.

Stattdessen bekomme ich das Schreiben mit dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

Ich finde das Verhalten von RWE schon ziemlich ignorant.
Es ist muss doch wenigstens nachzuvollziehen sein, wie sich der Betrag errechnet.

gruss

marten

nomos:

--- Zitat ---Original von marten
Ich habe auch von meinem Anwalt die Empfehlung bekommen, den Verzicht auf die Einrede der Verjährung nicht zu unterschreiben.
Natürlich mit dem Hinweis das ich dann noch dieses Jahr von RWE verklagt werden kann.
Das werde ich in Kauf nehmen.
--- Ende Zitat ---
@marten, der gegenseitige Verzicht auf die Einrede der Verjährung bleibt trotzdem eine Alternative. Man kann das ja dem Versorger anbieten. Ergänzen würde ich das mit dem Angebot, das erste vorliegende rechtskräftige Urteil  auch für die eigene Vertragsbeziehung gegenseitig verpflichtend anzuerkennen. Das könnte ja der eigene Anwalt mal ausformulieren und vorschlagen. Die Gegenseitigkeit wäre fair und würde dem genannten Ziel, Kosten zu sparen, entsprechen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln