Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
RWE und Verjährungseinrede
dattelner:
[edit: gehört eigentlich in RWE Weser-EMS, habe das falsche Forum erwischt, vielleicht kann ein Mod es verschieben]
Hallo,
mir ist gerade ein Schreiben ins Haus geflattert, in dem man von mir möchte, dass ich schriftlich auf Verjährungseinrede für Forderungen aus 2005 bis zum 31.12.2009 verzichte, andernfalls man noch in 2008 Mahnverfahren einleiten müsste.
Begründet wird dies mit noch laufenden Prozessen, Revision beim OLG Hamm gegen die Verbraucherzentrale NRW; und man deshalb erstmal Rechtskosten vermeiden möchte (natürlich in meinem Interesse).
Wie haltet Ihr das- Unterschreiben oder halt noch in diesem Jahr einen Mahnbescheid bekommen und diesem dann widersprechen (sofern er kommt)?
Gruß
RR-E-ft:
Man sollte eine solche Vereinbarung allenfalls dann unterzeichnen, wenn auch RWE hinsichtlich bestehender Rückforderungsansprüche infolge zwischenzeitlich erfolgter Überzahlungen auf die Verjährungseinrede zugleich schriftlich verzichtet. Denn auch die Rückforderungsansprüche des Kunden unterliegen der Verjährung.
Wenn das Unternehmen also den Ausgang der Verfahren abwarten möchte, so muss dies auch zugunsten der Kunden gelten. Daraus lässt sich auch nichts ableiten.
bjo:
--- Zitat ---Original von dattelner
mir ist gerade ein Schreiben ins Haus geflattert, in dem man von mir möchte, dass ich schriftlich auf Verjährungseinrede für Forderungen aus 2005 bis zum 31.12.2009 verzichte, andernfalls man noch in 2008 Mahnverfahren einleiten müsste.
Begründet wird dies mit noch laufenden Prozessen, Revision beim OLG Hamm gegen die Verbraucherzentrale NRW; und man deshalb erstmal Rechtskosten vermeiden möchte (natürlich in meinem Interesse).
Gruß
--- Ende Zitat ---
Ich als RWE - Weser Ems Kunde habe das gleiche Schreiben bekommen!
Der Witz dabei ist die fordern 1500 EUR mehr als auf der letzen Jahresrechnung als Aussenstände stand!.
RA Holling hat bereits Kontenklärung beantragt!
PS: ich hatte zwischenzeitlich überzahlt, dieses aber wieder verrechnet!
AnJo:
Hallo,
ich bin zwar Kunde der RWE Wesfalen-Weser-Ems AG, habe aber wie ich denke gleiches Schreiben
erhalten.
Zum allgemeinen Verständnis gebe ich hier einfach mal den Wortlaut wieder:
--- Zitat ---Herr/ Frau
.
.
.
erklärt folgendes:
1. Die RWE Westfalen-Weser-Ems AG (Freistuhl 7, 44137 Dortmund) macht
gegen mich Zahlungsansprüche aus dem Energielieferverhältnis zu oben
angegebener Kundennummer geltend. Das Bestehen und die Höhe der Forderung
sind zwischen mir und der RWE Westfalen-Weser-Ems AG umstritten.
2. Mit Ablauf des Jahres 2008 verjähren ggf. die in Ziffer 1 genannten Forderungen
der RWE Westfalen-Weser-Ems AG gegen mich, die im Jahr 2005 entstanden sind.
3. Ich verzichte bis einschließlich zum 31. Dezember 2009 auf die Erhebung der
Verjährung bezüglich Ziffern 1 und 2 genannten Forderungen. Damit vermeide ich,
dass die RWE Westfalen-Weser-Ems AG noch im Jahre 2008 zur Hemmumg der Verjährung
gerichtliche Maßnahmen gemäß § 204 BGB gegen mich einleitet. Der Verzicht gilt nur
für solche Forderungen, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereits verjährt sind.
4. Mit Abgabe dieser Erklärung erkenne ich weder das Bestehen noch die Höhe dieser
Forderungen an.
(Datum) (Unterschrift des Kunden)
--- Ende Zitat ---
Vor diesem Schreiben hatte ich eine Mahnung erhalten, auf die im heutigen Anschreiben nicht
weiter eingegangen wurde, da wie ja bereits bekannt, diese aufgrund des Einspruchs hinfällig
war.
Die Wahrung der Verjährungsfrist ist wie ich denke trotz allen Ärgers ein gutes Recht der RWE.
Zudem wird meines Erachtens der Einspruch nach § 315 BGB nicht berührt.
Um bis zur Klärung des Verfahren Verbraucherzentrale NRW e. V. / RWE unnötige Prozesse (und
mir zugegebener Maßen auch Ärger) zu ersparen könnte man diese Schreiben doch Unterschreiben ?
Ist jetzt nur die Frage wie dass die Rechtsexperten unter uns sehen.......................
(heißt im Klartext: Bitte um ein Statement Herr Fricke ;))
Hat die Unterzeichnung diese Schreibens eventuell sogar Einfluss auf die Inanspruchnahme von
Geldern aus dem Prozesskostenfont des Bundes der Energieverbraucher im Falle einen Prozesses ?
Ich denke im Intresse vieler sind Antworten von kompetenten Personen (zu denen ich leider nicht gehöre) dringend von Nöten.
Gruß
AnJo
RR-E-ft:
@AnJo
Wie es sich mit dem Prozesskostenfond verhält, wenn man auf die Einrede der Verjährung verzichtet, kann nur mit dem Verein selbst geklärt werden.
Ich meine, ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung könnte dann sinnvoll sein, wenn RWE im Gegenzug hinsichtlich etwaig bestehender Rückforderungsansprüche ebenso auf die Verjährungseinrede verzichtet.
Eigene Rückforderungsansprüche der Kunden, wie sie das LG Dortmund in dem Verfahren VZ NRW ./. RWE festgestellt hatte, unterliegen der Verjährung und müssten deshalb ebenfalls bis zum 31.12.2008 gerichtlich geltend gemacht werden, um deren Verjährung zu hemmen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln