Energiepreis-Protest > EWE
Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Energiesparfuchs:
Hallo,
ich habe auch im Oktober die Mahnung von der EWE bekommen und habe darauf den aktuellen Musterbrief von den Oldenbürgern hingeschickt zusätzlich mit der Bitte im Falle eines Prozesses den Schriftverkehr entsprechend dem Gericht vorzulegen.
Antwort der EWE letzter Absatz:
--- Zitat ---... Soweit Sie anregen, Ihr Schreiben \"im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung\" dem Gericht vorzulegen, erlauben wir uns abschließend den Hinweis, daß für eine eventuelle schriftsätzliche Einführung in ein mögliches Verfahren, Sie ggf. selbst sorgen müßten. Insoweit würden wir nichts weiter veranlassen.
--- Ende Zitat ---
Abgesehen davon, daß man seinem Anwalt sowieso den gesamten Schriftverkehr, der bis zur Inanspruchnahme des Anwaltes entstanden ist, in Kopie zur Verfügung stellt, würde ich gerne wissen wie Ihr das seht.
Ist die EWE nicht verpflichtet alle relevanten Unterlagen dem Gericht vorzulegen, wenn sie Kunden verklagt?
Dieser letzte, in meinen Augen, mehr als überflüssige Absatz führt beim Kunden nur dazu, daß die Antipathie gegenüber den Energieversorgern noch größer wird und er sobald der Markt und seine Möglichkeiten es zulassen, Alternativen sucht. EWE wird dann erkennen müssen, daß ihr Geschäftsgebaren irgendwann zum Selbstschuß wird.
(Und ehrlich gesagt darauf freue ich mich schon!)
Energiesparfuchs
Energiesparfuchs:
Schönen guten Abend,
kann keiner meine Frage beantworten?
Grüße
Energiesparfuchs
Pölator:
Hallo,
ich befinde mich in einem laufenden Verfahren. Der Versorger (nicht Ihrer!) hat in der chronologische Darstellung des Schriftverkehrs in der Klageschrift zwei Schreiben von mir \"vergessen\".
Es waren die, in denen so einiges bestritten wird. Nehme mal an, der VS hatte die Hoffnung, ich vergesse in der Klageerwiderung, die wichtigen Sachen zu betreiten.
Ich würde mich deshalb nicht sorgen...
Schönen Abend noch,
Pölator
Black:
--- Zitat ---Original von Energiesparfuchs
Ist die EWE nicht verpflichtet alle relevanten Unterlagen dem Gericht vorzulegen, wenn sie Kunden verklagt?
--- Ende Zitat ---
Jede Partei im Zivilprozess muss das Vortragen, was für sie (vermeintlich) von Nutzen ist. Sie können nicht per Klausel verfügen was ihr Versorger alles vorzutragen habe. Darzulegen wann, warum, und wie sie widersprochen haben, müssen Sie (oder ihr Anwalt) dann eben selbst.
Energiesparfuchs:
Danke für die Antworten.
Dann wundere ich mich, daß in den Musterbriefen dieser Nachsatz
--- Zitat ---mit der Bitte im Falle eines Prozesses den Schriftverkehr entsprechend dem Gericht vorzulegen.
--- Ende Zitat ---
steht, obwohl es im Grunde völlig unnötig ist.
Grüße
Energiesparfuchs
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