Energiepreis-Protest > EWE
Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
biene:
Hallo liebe Mitkämpfer/innen,
soeben erhalte ich den nächsten Brief der EWE:
--- Zitat ---\"Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge\"
Sehr geehrte Frau ....
Sie haben in den letzten Monaten bzw. Jahren Abschlagsbeträge u.
Rechnungen für die von uns gelieferte Energie nicht vollständig
bezahlt. Begründet haben Sie dies mit der angeblichen Unbilligkeit
unserer Preisanpassungen im Sinne des § 315 BGB.
Um unsere langjährigen guten vertraglichen Beziehungen nicht zu
belasten, haben wir diese von Ihnen vorgenommenen Zahlungseinbehalte
seit geraumer Zeit toleriert. Zudem liefen wg. Gaspreisanpassungen
bundesweit mehrere Gerichtsverfahren gegen Gasversorgungsunternehmen
so auch gegen EWE denen der Charakter von Musterverfahren zukam. Hier
wollten wir zunächst die Urteile der entsprechenden Gericht,
insbesondere des BGH abwarten.
Der Bundesgerichtshof hat am 13. Juni 2007 festgestellt, dass
Preisanpassungen nach § 315 BGB keinesfalls unbillig sind, wenn
lediglich die gestiegenenen Bezugskosten weitergegeben werden. Auf
dieser Basis wurden seitdem mehrere Gerichtsentscheidungen getroffen,
in denen die Angemessenheit und damit die Billigkeit der
Preisanpassungen von EWE rechtskräftig bestätigt wurden. Das Urteil
des OLG oldenburg vom 5. Sept. 2008 das ein Preisanpassungsrecht in
Abrede stellt ist hingegen nicht rechtskräftig . EWE hat gegen dieses
Urteil unverzüglich Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
EWE muß die von den Kunden bezogene Energie bei seinen Vorlieferanten
zudem fristgerecht bezahlen. Durch die Kürzung von Zahlungen mancher
Kunden muß EWE hierdurch einen immer höheren Betrag für einzelne
Kunden vorstrecken. Dies können und wollen wir nicht länger hinnehmen.
Bitte haben Sie verständnis dafür, dass wir Sie jetzt auffordern die
bisher einbehaltenen Beträge bis zum 3. Nov. 08 zu bezahlen. Sollten
wir zu diesem Termin keinen Ausgleich dieser Forderungen feststellen,
werden wir das übliche Mahnverfahren einleiten.
MFG
EWE
--- Ende Zitat ---
Jetzt wird der Betrag bis zum 3. Nov. eingefordert!
obwohl das Urteil des OLG Oldenburg v. 5. Sept. 08 zu Gunsten der Verbraucher ging - inzwischen geht dieses vorm Bundesgerichtshof - lt. EWE
Wie sollen wir alle nun weiter verfahren?
Gruß
Biene
Stefano:
Hallo,
habe den gleichen Brief bekommen.
Bei Nichtzahlung will die EWE ...das übliche Mahnverfahren... einleiten. Was meinen die damit?
jroettges:
--- Zitat --- Wie sollen wir alle nun weiter verfahren?
--- Ende Zitat ---
Es liegt in der Natur der Sache, dass die EWE versucht, die Leute weichzukochen.
Es gibt bisher nur das Urteil des OLG Oldenburg vom 5.9.08, das von der EWE in Revision beim BGH angegriffen worden ist.
Solange über diese Revision nicht entschieden ist oder sich aus anderen Entscheidungen des BGH keine auf die hiesigen Vertragsverhältnisse direkt übertragbaren neuen Grundsätze ergeben, solange gibt es keine fälligen Forderungen und keine Berechtigung zur Mahnung durch die EWE.
Also ruhig bleiben und Tee trinken. Wem dies als Beruhigung nicht ausreicht, der kann sich an den regelmäßigen Treffen der Oldenbürger oder des Gaspreisforums Delmenhorst weitere Informationen holen und sich mit Gleichgesinnten austauschen.
Stefano:
Ok, ist ja auch naheliegend. Trotzdem: Muss oder sollte man auf diesen Brief reagieren? Oder einfach ignorieren?
akazienratte:
Guten Abend,
ein ganzes Jahr war Ruhe und nun habe ich diesen Brief heute auch erhalten.
Seit einigen Jahren (2005) zahle ich auf Basis Sommer 2004. Allen Preiserhöhungen seitdem habe ich immer mit Verweis auf § 315 BGB widersprochen.
Jetzt stelle ich bei nochmaligem Ansehen der letzten Rechnung fest, daß die mich von S1 in classic umtarifiert haben. Schön kleingedruckt natürlich. Und ich hab´s nicht gesehen. Mist!
Hatte im Jan. 07 Post von EWE bekommen und die drohten mit Kündigung des Liefervertrages bei Widerspruch gegen die Umtarifierung. Ich glaube, daß damals im Frühjahr 2007 diese Info auch durchs Forum lief und die Empfehlung lautete, daß man nicht widersprechen brauchte, weil das einseitige Rumschubsen so nicht ginge. Was ist richtig und was nun?
Erbitte dringend Hilfe!
FG akazienratte
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