Energiepreis-Protest > EWE

Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...

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biene:
Hallo liebe Mitkämpfer/innen,

soeben erhalte ich den nächsten Brief der EWE:


--- Zitat ---\"Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge\"

Sehr geehrte Frau ....
Sie  haben  in  den  letzten  Monaten  bzw. Jahren Abschlagsbeträge u.
Rechnungen  für  die  von  uns  gelieferte  Energie  nicht vollständig
bezahlt.  Begründet  haben  Sie  dies mit der angeblichen Unbilligkeit
unserer Preisanpassungen im Sinne des § 315 BGB.

Um  unsere  langjährigen  guten  vertraglichen  Beziehungen  nicht  zu
belasten,  haben  wir diese von Ihnen vorgenommenen Zahlungseinbehalte
seit  geraumer  Zeit  toleriert.  Zudem liefen wg. Gaspreisanpassungen
bundesweit  mehrere  Gerichtsverfahren gegen Gasversorgungsunternehmen
so  auch gegen EWE denen der Charakter von Musterverfahren zukam. Hier
wollten   wir   zunächst  die  Urteile  der  entsprechenden  Gericht,
insbesondere des BGH abwarten.

Der  Bundesgerichtshof  hat  am  13.  Juni  2007  festgestellt,  dass
Preisanpassungen  nach  §  315  BGB  keinesfalls  unbillig  sind, wenn
lediglich  die  gestiegenenen  Bezugskosten  weitergegeben werden. Auf
dieser  Basis wurden seitdem mehrere Gerichtsentscheidungen getroffen,
in   denen   die   Angemessenheit   und   damit  die  Billigkeit  der
Preisanpassungen  von  EWE  rechtskräftig bestätigt wurden. Das Urteil
des  OLG  oldenburg  vom 5. Sept. 2008 das ein Preisanpassungsrecht in
Abrede  stellt ist hingegen nicht rechtskräftig . EWE hat gegen dieses
Urteil unverzüglich Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

EWE  muß die von den Kunden bezogene Energie bei seinen Vorlieferanten
zudem  fristgerecht  bezahlen. Durch die Kürzung von Zahlungen mancher
Kunden  muß  EWE  hierdurch  einen  immer  höheren Betrag für einzelne
Kunden vorstrecken. Dies können und wollen wir nicht länger hinnehmen.

Bitte  haben  Sie verständnis dafür, dass wir Sie jetzt auffordern die
bisher  einbehaltenen  Beträge bis zum 3. Nov. 08 zu bezahlen. Sollten
wir  zu diesem Termin keinen Ausgleich dieser Forderungen feststellen,
werden wir das übliche Mahnverfahren einleiten.

MFG

EWE

--- Ende Zitat ---

Jetzt wird der Betrag bis zum 3. Nov. eingefordert!

obwohl das Urteil des OLG Oldenburg v. 5. Sept. 08 zu Gunsten der Verbraucher ging - inzwischen geht dieses vorm Bundesgerichtshof - lt. EWE

Wie sollen wir alle nun weiter verfahren?

Gruß

Biene

Stefano:
Hallo,

habe den gleichen Brief bekommen.
Bei Nichtzahlung will die EWE ...das übliche Mahnverfahren... einleiten. Was meinen die damit?

jroettges:

--- Zitat --- Wie sollen wir alle nun weiter verfahren?

--- Ende Zitat ---
Es liegt in der Natur der Sache, dass die EWE versucht, die Leute weichzukochen.

Es gibt bisher nur das Urteil des OLG Oldenburg vom 5.9.08, das von der EWE in Revision beim BGH angegriffen worden ist.

Solange über diese Revision nicht entschieden ist oder sich aus anderen Entscheidungen des BGH keine auf die hiesigen Vertragsverhältnisse direkt übertragbaren neuen Grundsätze ergeben, solange gibt es keine fälligen Forderungen und keine Berechtigung zur Mahnung durch die EWE.

Also ruhig bleiben und Tee trinken. Wem dies als Beruhigung nicht ausreicht, der kann sich an den regelmäßigen Treffen der Oldenbürger oder des Gaspreisforums Delmenhorst weitere Informationen holen und sich mit Gleichgesinnten austauschen.

Stefano:
Ok, ist ja auch naheliegend. Trotzdem: Muss oder sollte man auf diesen Brief reagieren? Oder einfach ignorieren?

akazienratte:
Guten Abend,

ein ganzes Jahr war Ruhe und nun habe ich diesen Brief heute auch erhalten.

Seit einigen Jahren (2005) zahle ich auf Basis Sommer 2004. Allen Preiserhöhungen seitdem habe ich immer mit Verweis auf § 315 BGB widersprochen.

Jetzt stelle ich bei nochmaligem Ansehen der letzten Rechnung fest, daß die mich von S1 in classic umtarifiert haben. Schön kleingedruckt natürlich. Und ich hab´s nicht gesehen. Mist!
Hatte im Jan. 07 Post von EWE bekommen und die drohten mit Kündigung des Liefervertrages bei Widerspruch gegen die Umtarifierung. Ich glaube, daß damals im Frühjahr 2007 diese Info auch durchs Forum lief und die Empfehlung lautete, daß man nicht widersprechen brauchte, weil das einseitige Rumschubsen so nicht ginge. Was ist richtig und was nun?
Erbitte dringend Hilfe!

FG akazienratte

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