Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Vertragskündigung

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Opa Ete:
Meine Meinung: das war aus der Sicht von Avacon, das beste, was sie in ihrer Lage machen konnten. Da Akzent ein Sondervertrag ist, können auch sie den kündigen. Nach Ablauf des Vertrages kann jeder für sich neu entscheiden: bleib ich bei der Avacon, wenn ja will ich in die Grundversiorgung oder schließ ich einen neuen Sondervertrag ab. Wenn man bei der Avacon bleibt bekommt man egal, ob Grundvbersorgung oder neuer Sondervertrag auf jeden Fall noch bis 30.4.09 die alten Akzentpreise.

Im übrigen warte ich schon lange darauf, dass die Avacon auch die alten Gassondertarife Classic und Comfort kündgit. Ist mir echt ein Rätsel, warum die das noch nicht gemacht haben.

Gruß Opa Ete

Christian Guhl:
@belkin
Und wie soll der Kunde die AGB anerkennen ? Wie soll ein Preis vereinbart werden ? Konkludent ?
@Opa Ete
Klar ist die Flucht nach vorn das Einzige was Eon-Avacon übrig bleibt.Kündigen könne sie den Akzent, aber doch bitte unter Beachtung der Formvorschriften.
Egal ist es nicht, ob Grundversorgung oder Sondervertrag. Grundversorgung scheidet schon mal aus, da die Preise anders sind.Sondervertrag wäre ja in Ordnung.Aber dann müssen wenigstens die AGB anerkannt werden.Wenn ich ab dem Zeitpunkt, zu dem der Akzent wirksam gekündigt ist, ohne Sondervertrag, zu Preisen, die von der Grundversorgung abweichen, beliefert werde,stelle ich die Zahlung ein.Außerhalb der Grund-/Ersatzversorgung hat Avacon kein einseitiges Preisbestimmungsrecht. Mit dem Kündigen hat Eon-Avacon es nicht so drauf.Schließlich bestehen noch Strom-Sonderverträge die 20 und mehr Jahre alt sind und niemals gekündigt wurden. Es wurden einfach einseitig immer neue \"Verträge\" gemacht, die der Kunde nie unterschrieben hat.Da kommt noch Einiges auf Eon-Avacon zu.

RR-E-ft:
@Christian Guhl

Sonderverträge unterliegen keiner Schriftform. Sie können auch mündlich begründet werden, etwa innerhalb eines Telefonats. Für den Abschluss ist nicht erforderlich, dass der Kunde AGB anerkennt. Wichtig ist nur die Einigung, einen Energielieferungsvertrag außerhalb der Grundversorgung zu begründen. Eine solche Einigung kann auf verschiedenen Wegen zustande kommen.

@Opa Ete

Sonderverträge können nur dann ordnungsgemäß gekündigt werden, wenn ein Recht zur ordentlichen Kündigung bei Vertragsabschluss vereinbart wurde oder sich ein besonderes Kündigungsrecht  aus einem Gesetz ergibt (vgl. zB. §§ 313, 314 BGB). Möglicherweise liegen diese Voraussetzungen in concreto nicht vor. Der Versorger muss das Bestehen eines solchen Rechts zur Kündigung beweisen, wenn der Kunde es bestreitet.

AKW NEE:
@ alle

Die Antworten auf meine Fragen waren alle sehr interessant, aber eigentlich habe ich doch nur gefragt, muss der Versorger bei einer Kündigung ein konkretes Datum angeben oder reicht dies:


--- Zitat ---Wir kündigen ... zum nächstmöglichen vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt
--- Ende Zitat ---

Ein Kündigungsrecht wurde vertraglich vereinbart.

Christian Guhl:
@RR-E-ft
Und wie sollen die Vereinbarungen bewiesen werden ?Bei einem nicht schriftlich abgeschlossenen Vertrag kann ich doch hinterher behaupten, es war mündlich vereinbart, dass ich den Strom die ersten 3 Monate umsonst bekomme.
Wie will der Versorger nachweisen, auf welchen Preis wir uns geeinigt haben ?
Im konkreten Fall schließt man einen Sondervertrag ab , wenn man nichts Gegenteiliges von sich hören lässt. Das halte ich für höchst bedenklich.

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