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Autor Thema: ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde  (Gelesen 23621 mal)

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Offline RR-E-ft

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #60 am: 28. September 2008, 20:36:11 »
@tangocharly

Auch wenn die Frage nicht an mich ging, meine ich, dass sie bereits beantwortet wurde.


Zitat
Original von RR-E-ft
@tangocharly

Es ist nicht meine Aufgabe, den Begriff \"Normsondervertrag\" zu definieren.

Die Branche verstand darunter Sonderverträge, deren Preise günstiger waren als die Allgemeinen Tarife, wobei die sonstigen Vertragsbedingungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wurden, die mit Rücksicht auf § 310 Abs. 2 BGB (voll)inhaltlich mit den Bestimmungen der - gesetzlich auf diese Verträge nicht anwendbaren - AVBGasV/ AVBEltV übereinstimmten. So wurde es von den mit der Branche verbundenen Kollegen auch in die entsprechenden Kommentierungen getragen.

Solche Verträge wurden nicht nur mit Haushaltskunden abgeschlossen, sondern mit all jenen, die sonst einen Anspruch auf Belieferung innerhalb der gesetzlichen Versorgungspflicht gem. § 10 Abs. 1 EnWG gehabt hätten (Letztverbraucher/ jedermann). Wie unter Verweis auf Zenke/ Wollschläger - Danner aufgezeigt wurde, wollte die Gaswirtschaft die Belieferung aus verschiedenen Gründen außerhalb der gesetzlichen Versorgungspflicht abwickeln, Aushebelung staatlicher Vorgaben auf die Preisgestaltung und Einsparung von KA.

Offline tangocharly

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #61 am: 28. September 2008, 22:39:56 »
@ RR-E-ft

Nein, die Frage wurde nicht beantwortet und ist auch noch nicht richtig erfasst.

Es geht nicht darum, was die Versorger wünschen oder nicht und es geht auch nicht darum, was zeitens des EnWG 1998 Sache war.

Die Gaskunden werden auch heute noch mit diesem Mysterium konfrontiert (und verunsichert) und mir ist daran gelegen zu erfahren, was die Versorgerwirtschaft heute noch damit anfangen kann/will. Und wenn der Normbestandteil aus der Zeit des EnWG 1998 kommt, dann wiederum ist fraglich, was damit heute noch anzufangen ist und warum darunter ausgerechnet der \"Haushaltstarifkunde\" erfasst werden kann.

Dies ist um so unverständlicher, als Sie dankenswerter Weise, bereits selbst den Hinweis darauf gebracht haben, dass der § 10 EnWG 1998 einen viel weiteren Personenkreis erfasste, als der heute geltende § 36 EnWG 2005.

Zugegeben, mir gefällt Ihre Argumentation. Aber warum es dann noch, ohne gesetzliche (oder vertragliche) Grundlage eines Begriffswirrwars braucht, wie z.B. Normsondervertragskunde, Formel-Sondervertragskunde, Bestpreiskunde, Kochgaskunde, Heizgaskunde, etc. (und sicherlich vieles mehr), das kann doch nur eines im Sinn haben: die Transparenz und Vergleichbarkeit der Konditionen zu verwässern.
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Offline Black

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #62 am: 29. September 2008, 12:24:33 »
Zitat
Original von tangocharly

Zugegeben, mir gefällt Ihre Argumentation. Aber warum es dann noch, ohne gesetzliche (oder vertragliche) Grundlage eines Begriffswirrwars braucht, wie z.B. Normsondervertragskunde, Formel-Sondervertragskunde, Bestpreiskunde, Kochgaskunde, Heizgaskunde, etc.

Weil im Bereich der Sonderverträge die Versorger bei den Bezeichnungen nicht an gesetzliche Bezeichnungsvorgaben gebunden sind. Der Versorger könnte auch jedem 100. Kunden einen besonders günstigen \"Überraschungsvertrag\" anbieten und diese Kunden im Vertrag als \"Überraschungskunden\" bezeichnen. Auch diesen Begriff werden Sie nicht im Gesetz finden.

(PS: Glauben Sie eigentlich bei einem Vertrag mit O2 wird Ihnen Sauerstoff geliefert?)
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

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Offline RR-E-ft

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #63 am: 29. September 2008, 12:38:09 »
@Black

tangocharly würde es wohl genügen, wenn Sie meine Darstellung zu den (Norm-)Sonderverträgen bestätigen würden:

Sonderverträge unterliegen dem AGB- Recht.
Namen sind Schall und Rauch.

Das Zustandekommen vieler (Norm-)Sonderverträge muss nicht nur für Juristen im Bereich des Mystischen liegen, ein Glaubensgeheimnis.

Offline Black

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #64 am: 29. September 2008, 12:41:26 »
Wenn das tangocharly tatsächlich genügen würde, dann hätte er nach Ihrer zutreffenden Aussage aufgehört zu Zweifeln.
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Offline RR-E-ft

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #65 am: 29. September 2008, 12:56:17 »
Ketzer tun sich schwer mit Glaubensfragen. Möglicherweise ein Quell unendlicher Diskussionen für nomos und andere, warum der HERR selbst den Baum der Erkenntnis in seinen Garten gepflanzt haben soll. Den hätte er doch wohl getrost weglassen können , um früher zu ruhen, und die Welt sähe heute vielleicht anders aus.

Offline Black

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #66 am: 29. September 2008, 14:45:18 »
Unterschätzen Sie nicht den Einfluss von Schall und Rauch auf das Weltbild des Verbrauchers
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

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Offline RR-E-ft

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #67 am: 29. September 2008, 21:47:56 »
@Black

Zitat
Unterschätzen Sie nicht den Einfluss von Schall und Rauch auf das Weltbild des Verbrauchers

Wie darf/ soll man das verstehen?

Offline tangocharly

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #68 am: 29. September 2008, 22:06:01 »
Also, wißt Ihr was: diese Art der Diskussion hängt mir zum Hals heraus.

Ich beende diesen Thread jetzt offiziell.
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Offline RR-E-ft

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #69 am: 30. September 2008, 00:16:02 »
@tangocharly

Alles was man zu \"Normsonderverträgen\" weiß bzw. wissen kann und sollte, wurde abschließend dargestellt.

Offline energienetz

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ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
« Antwort #70 am: 07. Oktober 2008, 12:13:29 »
Alles, was hier gemutmasst wird, ist ziemlich richtig.

Der Satz darf natürlich nicht als absoluter Wink Gottes oder des BGH gelesen werden, sondern sollte im Zusammenhang verstanden werden:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=7383&back_cont_id=4045

Immerhin wurde genau dieser Satz mit mehreren Juristen abgestimmt und auch bestätigt.

Dennoch ist der Hinweis angebracht, dass es dazu unterschiedliche Sichtweisen gibt und dass es stets eine Reihe von Gesichtspunkten gibt, die zu einer korrekten Beurteilung führen.

Herzlichen Gruss aus Unkel

 

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