@ RR-E-ft
Nein, die Frage wurde nicht beantwortet und ist auch noch nicht richtig erfasst.
Es geht nicht darum, was die Versorger wünschen oder nicht und es geht auch nicht darum, was zeitens des EnWG 1998 Sache war.
Die Gaskunden werden auch heute noch mit diesem Mysterium konfrontiert (und verunsichert) und mir ist daran gelegen zu erfahren, was die Versorgerwirtschaft heute noch damit anfangen kann/will. Und wenn der Normbestandteil aus der Zeit des EnWG 1998 kommt, dann wiederum ist fraglich, was damit heute noch anzufangen ist und warum darunter ausgerechnet der \"Haushaltstarifkunde\" erfasst werden kann.
Dies ist um so unverständlicher, als Sie dankenswerter Weise, bereits selbst den Hinweis darauf gebracht haben, dass der § 10 EnWG 1998 einen viel weiteren Personenkreis erfasste, als der heute geltende § 36 EnWG 2005.
Zugegeben, mir gefällt Ihre Argumentation. Aber warum es dann noch, ohne gesetzliche (oder vertragliche) Grundlage eines Begriffswirrwars braucht, wie z.B. Normsondervertragskunde, Formel-Sondervertragskunde, Bestpreiskunde, Kochgaskunde, Heizgaskunde, etc. (und sicherlich vieles mehr), das kann doch nur eines im Sinn haben: die Transparenz und Vergleichbarkeit der Konditionen zu verwässern.