Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde

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RR-E-ft:
@jroettges

Naja, wenn man schon so lange mit Energierecht befasst ist, dann ist das EnWG 2005 immer noch neu.

Die Branche ist nicht der Gesetzgeber und deshalb kommt es ihr überhaupt nicht zu, zu eigenen Erfindungen etwaig auch noch Gesetzesnormen zu liefern.

Wenn die Branche diese Verträge, bei denen es sich unbestritten um Sonderverträge handelt,  nun tatsächlich \"Glückssonderverträge\" oder \"Rätselsonderverträge\" genannt hätte - was sie gekonnt hätte - dann würde hier heute womöglich von einigen gefordert bzw. moniert werden, die Branche hätte auch noch das Glück oder sogar des Rätsels Lösung mitliefern müssen....  \"Schweinerei, nicht dabei, glatter Betrug !\"...

Merkt man wohl schon, dass das abwegig sein muss.

Wenn die Branche von \"Normsonderverträgen\" redet, dann verbindet sie damit eben nur eine innerhalb der Branche gemeinsame, besondere Vorstellung vom Vertragsinhalt.

Das ist so ähnlich, wie Normalos sich eine Vorstellung von einem Tisch oder einem Stuhl machen, wenn diese Begriffe fallen. Es ist jedoch gesetzlich nicht geregelt, dass man einen Gegenstand, der gemeinhin als \"Tisch\" bezeichnet wird, nicht etwa als \"Stuhl\" oder \"Mondrakete\" bezeichnen darf. Macht man das zu Hause mit seinen Kindern von Anfang an und oft genug, dann wissen die, was mit \"Mondrakete\" bezeichnet wird und gemeint ist, ohne dass deshalb der Gesetzgeber einschreiten müsste. Ebenso unsinnig erschiene es, wenn man hiernach aus dem Kreis dieser \"Mondrakete\"- Sager jemanden auffordern würde, \"Mondrakete\" zu definieren. Definiere mal einer die nirgends besonders geregelten Begriffe \"Tisch\" bzw. \"Stuhl\".... Den \"Mondrakete\"- Sagern gereicht es auch nicht zum Vorwurf, wenn diese davon berichten, dass sie ihr Frühstück auf einer \"Mondrakete\" sitzend einzunehmen pflegen. In ihrer Vorstellungswelt ist das vollkommen o.k., ohne dass sie einen Tick hätten.  

\"Namen sind Schall und Rauch\" ließ Goethe den Faust zu Gretchen sagen.

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Diskussion von Kant´s Fragen liegt mir an dieser Stelle wirklich fern. Wer darüber diskutieren möchte, ob und ggf. warum die Banane krumm ist, der mag dies tun. Möglichst andernorts. Möglicherweise gibt es besondere Zirkel für kleine Philosophen.  ;)
Namen sind Schall und Rauch\" ließ Goethe den Faust zu Gretchen sagen.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, so ganz falsch am Platz sind die Kantischen Fragen und Goethe nicht. Vielleicht geht es bei der Jurisprudenz manchmal auch um Philosphie, Dichtung und Dramatik ;).
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Prof. Markert hat bekanntlich im November 2007 für den Bund der Energieverbraucher ein umfangreiches  Rechtsgutachten dazu erstattet,
..........
Möglicherweise ist untergegangen, .....

Das alles ist seit langem bekannt und eine weitere Diskussion über Fragen, die diese vorliegenden Erkenntnisse \"nicht verbildet\" unberücksichtigt lassen, ist nun einmal alles andere als zielführend. Wenn hier nun die Frage aufgeworfen wird, ob bei einem kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauch ein Schadensersatzanspruch des betroffenen Verbrauchers bestehe, dann zeigt das eben nur, dass man sich mit der Materie bisher nicht bestmöglich auseinandergesetzt hat.  ......
Thema durch.
--- Ende Zitat ---
RR-E-ft, da ist nichts untergegangen, das alles ist bekannt und im besonderen Einzelfall vielleicht auch mal hilfreich.

Dass aus Verbrauchersicht alles klar und bestens geregelt ist und man nur die bestehenden Gesetze und Verordnungen richtig anwenden muss, teile ich nicht. Auf Energie ist jeder Bürger angewiesen. Den Staat trifft hier in jeder Hinsicht eine besondere Für- und Vorsorgepflicht.

Für den überwiegenden Teil der Verbraucher (und wohl auch einigen Juristen)  ist die Energieversorgung allerdings ein Buch mit sieben Siegeln. Die meisten \"Norm\"- Sonderkunden wissen auch nichts von ihrem \"Norm\"-Sonder-Glück, mit dem sie nach Ihrer Meinung nach den geltenden Regeln beglückt werden dürfen.  Das liegt jetzt nicht an den unfähigen Menschen, sondern an den unzureichenden Regeln. Das können Sie alles wieder als Philosphie etc. abtun. So ist aber die inakzeptable Realität.

Das Thema ist aus meiner Sicht noch lange nicht durch.

tangocharly:
@ RR-E-ft


--- Zitat ---Sonderverträge und sog. \"Normsonderverträge\" sind gesetzlich nicht geregelt.
--- Ende Zitat ---

Also, was soll dann der Unsinn mit den sogen. \"Norm\"-Sonderverträgen ?
Es liegt doch wohl nahe, dass der Erfinder dieses Unikums gerade mit dem Begriff \"Norm\" einen Sinn verbunden hat (über diese Erfindung liest man ja u.a. bei Büdenbender/Tüngler das ein oder andere).

Ich will Ihnen ja gerne konzedieren, dass ich bislang noch keine gesetzliche Grundlage für einen/den Normsondervertrag gefunden habe (was dann aber noch nicht heißt, dass es auch keine gibt). Über den Begriff \"Norm\" haben alle ein mehr der weniger klar umrissenes Verständnis. Ebenso kann sich jedermann unter dem Vegriff \"Normung\" etwas vorstellen. Und wenn etwas \"normiert\" ist, dann haben wir Bestimmungen aus der Legislative, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen vorschreiben.

Wenn mir als Gaskunde ein Normsondervertrag um die Ohren gelegt wird, dann muß/will ich doch wissen: hat das bindende Wirkung für mich (und habe die Klappe zu halten) oder ist das ein Vertragsangebot (und ich darf bei der Vertragsgestaltung mitmischen - Konsensualprinzip).

Leider wird - und ich denke, dass dies aus meinen verschiedentlichen Beiträgen deutlich wurde - der Begriff vom \"Normalsondervertrag\" in aller Munde verwendet, gleich so als ob \"Gott-gegeben\". Dabei haben dies ein paar Größen aus dem Gegenlager erfunden und hatten dabei einmal im Auge, dem Gaskunden Sand in selbiges zu streuen, weil man damit (vermeintlich) aus dem § 315 BGB fiele. Doch \"die Geister die ich rief (wenn wir schon beim Zauberlehrling sind)\" in Gestalt der §§ 305, 307 BGB  -  \"ach wie ist\'s mir schwer\" wollen halt auch nicht so richtig schmecken (Anm.: es war mir auch noch nicht klar, dass diese Größen Mitglieder der Normungskommission sind).

Also noch einmal die Frage:
Wie kommt der Gaskunde zum Normsondervertrag ?
Und (da ich Ihre Antwort voraus ahne ;) ) was soll der Quatsch mit dem Sahnehäubchen oben drauf  auf dem Sondervertrag ??
(Volksverdummung - ich bin mir da leider noch nicht ganz sicher)

Black:

--- Zitat ---Original von tangocharly
Ich will Ihnen ja gerne konzedieren, dass ich bislang noch keine gesetzliche Grundlage für einen/den Normsondervertrag gefunden habe (was dann aber noch nicht heißt, dass es auch keine gibt).
--- Ende Zitat ---

§ 41 EnWG



--- Zitat ---Original von tangocharlyÜber den Begriff \"Norm\" haben alle ein mehr der weniger klar umrissenes Verständnis. Ebenso kann sich jedermann unter dem Vegriff \"Normung\" etwas vorstellen. Und wenn etwas \"normiert\" ist, dann haben wir Bestimmungen aus der Legislative, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen vorschreiben.
--- Ende Zitat ---

\"Norm\" kann auch von \"normal\", \"der Norm entsprechend\" abgeleitet werden und ist daher auch nur ein anderes Wort für \"Standart\"(sonderkundenvertrag) . Ein Rückschluss auf eine \"gesetzliche Norm\" ist daher sprachlich nicht zwingend.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
\"Norm\" kann auch von \"normal\", \"der Norm entsprechend\" abgeleitet werden und ist daher auch nur ein anderes Wort für \"Standart\"(sonderkundenvertrag) . Ein Rückschluss auf eine \"gesetzliche Norm\" ist daher sprachlich nicht zwingend.
--- Ende Zitat ---
@black, \"Standard\" und \"Sonder-\" ist auch sprachlich ein Widerspruch. Zwingend wäre hier eine klare Regelung entsprechend dem  § 41 Absatz 2 des EnWG. Hier sind die Bundesministerien für Wirtschaft und Verbraucherschutz noch gefordert. Wo bleiben da die Energieverbraucher und die Verbraucherschutzvereine? Ohne Druck bewegt sich nicht viel bei den Politikern!  Oder ist man wirklich der Meinung, es ist alles ausreichend und bestens für die Verbraucher geregelt?

Für manche Rechtsanwälte hat der BGH ja schon fast alles entschieden. Mindestens bei Stromtarifen gibt es ohnehin keine Billigkeitsprüfung. So der Rechtstipp einer Kollegin aus Kiel:


--- Zitat ---......Verbraucher, die den anderslautenden Veröffentlichungen in den Medien gefolgt sind und die höheren Strompreise bislang nicht gezahlt haben, sollten dies nach dieser Grundsatzentscheidung schnellstens nachholen. Zwar ist dieses Urteil nur für die Beteiligten rechtlich bindend, jedoch werden viele untere Instanzen in diesem Sinne entscheiden und die zahlungssäumigen Verbraucher verurteilen. Kunden, die bereits mit erheblichen Beträgen im Rückstand sind, müssen zudem damit rechnen, dass der Stromanbieter von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht und den Stromanschluss sperrt.
--- Ende Zitat ---
Weg mit der Norm, es lebe die Vielfalt auch  unter den Anwälten und ihren Rechtstipps. ;)[/list]

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