Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde

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tangocharly:
@ Black


--- Zitat ---\"Norm\" kann auch von \"normal\", \"der Norm entsprechend\" abgeleitet werden und ist daher auch nur ein anderes Wort für \"Standart\"(sonderkundenvertrag) . Ein Rückschluss auf eine \"gesetzliche Norm\" ist daher sprachlich nicht zwingend.
--- Ende Zitat ---

So isses; nix ist zwingend - und so wohl auch der Normsondervertrag. Das muss so etwas sein, wie \"des Kaisers neue Kleider\".

Denn wenn der § 41 EnWG den Sondervertragskunden zu einem Normvertrag verhilft, dann muß der § 36 EnWG zu einem Normtarifvertrag führen können.

Wenn man dies so sieht, dann bin ich ganz bei Ihrer Argumentation. Denn dann sieht die Nummernfolge so aus:

(1) Normtarifkundenvertrag
(2) Normsonderkundenvertrag
...... und Schluß.

Der Unterschied ist der einseitig diktierte auf der einen und der zweiseitig geschlossene Vertrag auf der anderen Seite. Einerseits: § 315 BGB; andererseits: §§ 305, 307 BGB.

So, und jetzt brate mir noch einer einen Hund: warum befindet sich der Kochgaskunde im \"Tarifvertrag\" und der Heizgaskunde im \"Sondervertrag\" ?? (ich dachte mir, wenn jetzt -s.o.- alles geklärt ist, dann machen wir halt noch ein weiteres Fass auf  ;-)  ).

Black:

--- Zitat ---Original von tangocharly
Wenn man dies so sieht, dann bin ich ganz bei Ihrer Argumentation. Denn dann sieht die Nummernfolge so aus:

(1) Normtarifkundenvertrag
(2) Normsonderkundenvertrag
...... und Schluß. )
--- Ende Zitat ---

(1) \"Normtarifkundenvertrag\" = Grundversorgungsvertrag
(2)  Normsonderkundenvertrag = Sonderkundenvertrag mit Haushaltskunden



--- Zitat ---Original von tangocharlyDer Unterschied ist der einseitig diktierte auf der einen und der zweiseitig geschlossene Vertrag auf der anderen Seite. Einerseits: § 315 BGB; andererseits: §§ 305, 307 BGB.)
--- Ende Zitat ---
So einfach ist es dann doch nicht.


--- Zitat ---Original von tangocharlySo, und jetzt brate mir noch einer einen Hund: warum befindet sich der Kochgaskunde im \"Tarifvertrag\" und der Heizgaskunde im \"Sondervertrag\" ?? (ich dachte mir, wenn jetzt -s.o.- alles geklärt ist, dann machen wir halt noch ein weiteres Fass auf  ;-)  ).
--- Ende Zitat ---
Die Aussage ist irreführend und war meiner Ansicht nach nur als Indiz gemeint. Das ist ungefähr so, als würde jemand sagen \"in der Regel haben Frauen lange Haare\" das mag dann vielleicht stimmen, man kann daraus aber nicht im Umkehrschluss ableiten \"wer lange Haare hat muss eine Frau sein\"

nomos:

--- Zitat ---Original von tangocharly
......
Das muss so etwas sein, wie \"des Kaisers neue Kleider\".
......, dann machen wir halt noch ein weiteres Fass auf  ;-) .
--- Ende Zitat ---
@tangocharly, Fässer zum Aufmachen gibt es noch genug:

KAV: Die Sondervertragskunden im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die nicht Tarifkunden sind. Diese simple Formel wird die Gemüter noch weiter erregen, mindestens bei den \"Heizgas- und Kochgaskunden\"  bzw. den \"Normsonderkunden\"  ;) .

Unabhängig von der grundsätzlichen Frage nach der Berechtigung dieser \"Abgabe\" ist die Unterscheidung für ein und dasselbe Gas, das auch nicht in separaten Leitungen transportiert wird, bemerkenswert. Eine nachvollziehbare Begründung habe ich bisher nicht gefunden. Die rechtliche Haltbarkeit dieser KA  und  KAV-Regelung stelle ich in Frage!

Es muß auch von den Energieverbrauchern die Frage gestellt werden, wie die  diversen Schnittmengen abgerechnet werden und wo da eine Kontrolle gegeben ist. Immerhin zahlt das zum Schluss alles der Verbraucher!

Es wird Zeit für die Wahrheit:

\"Aber er hat ja gar nichts an!\" rief zuletzt das ganze Volk.

Black:

--- Zitat ---Original von nomos
KAV: Die Sondervertragskunden .im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die nicht Tarifkunden sind. Diese simple Formel wird die Gemüter noch weiter erregen, mindestens bei den \"Heizgas- und Kochgaskunden\"  bzw. den \"Normsonderkunden\"  ;) .
--- Ende Zitat ---

Die KAV gilt nur im Verhältnis zwischen Konzessionsnehmer und Gemeinde. Die Regelung ist eindeutig und auch nicht umstritten.


--- Zitat ---Original von nomosUnabhängig von der grundsätzlichen Frage nach der Berechtigung dieser \"Abgabe\" ist die Unterscheidung für ein und dasselbe Gas, das auch nicht in separaten Leitungen transportiert wird, bemerkenswert. Eine nachvollziehbare Begründung habe ich bisher nicht gefunden. Die rechtliche Haltbarkeit dieser KA  und  KAV-Regelung stelle ich in Frage!
--- Ende Zitat ---

Die Konzessionsabgabe ist die Gegenleistung für die Wegenutzung durch den Konzessionsnehmer. Die Bevorzugung von Sonderkunden stammt noch aus der Zeit, als Sonderkunden überwiegend Industriekunden/Großabnehmer waren.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Das ist ungefähr so, als würde jemand sagen \"in der Regel haben Frauen lange Haare\" das mag dann vielleicht stimmen, man kann daraus aber nicht im Umkehrschluss ableiten \"wer lange Haare hat muss eine Frau sein\"
--- Ende Zitat ---
@black, diese Unterscheidung zwischen \"Norm\", \"Sonder\" und \"sonst noch was\" Kunde ist ungefähr so, als wenn beim Friseur Naturblonde immer Dauerwelle für lange Haare bezahlen müssten egal ob Mann, Frau oder mit Halbglatze. ;)
--- Zitat ---Original von Black
Die Konzessionsabgabe ist die Gegenleistung für die Wegenutzung durch den Konzessionsnehmer. Die Bevorzugung von Sonderkunden stammt noch aus der Zeit, als Sonderkunden überwiegend Industriekunden/Großabnehmer waren.
--- Ende Zitat ---
@black, das mit der umstrittenen Konzessionsabgabe hatten wir schon
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