Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde

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tangocharly:
Und weil wir schon mal bei den Formvorschriften sind:

Für die Tarife der Grundversorgung gilt eine besondere Formvorschrift: die öffentliche Bekanntmachung.

Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 2 GasGVV. Ja noch mehr: briefliche Benachrichtigung, Einstellung auf der Internet-Homepage.

Wohlgemerkt: gilt nur für die Tarife der Grundversorgung, d.h. nicht für z.B. \"Normsonderverträge\" (dieses Wort-Ungetüm muß ein verstandesgemäß normal begabter, juristisch nicht verbildeter, Bürger erst mal verstehen). Dies (sil: die öffentl. Bekanntmachung) auch dann nicht, wenn dort (sil: in dem Normsondervertrag) auf die Tarife und Bedingungen der Grundversorgung Bezug genommen wird.

Wird also Bezug genommen, was passiert dann ? Dann sind die Tarife und Bedingungen ja \"öffentlich bekannt gemacht\". Und jetzt, was nun ?
Quo vadis - Normsondervertrag ?

RR-E-ft:
@tangocharly

Geht man mit dem OLG Oldenburg, Urt. v. 05.09.2008 (12 U 49/07) davon aus, dass der klassische Norm- Sondervertrag wegen Verstoß gegen § 307 BGB keine wirksame Preisänderungsklausel enthält, so ist die \"quo vadis\" - Frage wohl bereits beantwortet. Eine Zukunft ist ihm nicht beschieden. Bereits seine Vergangenheit war und ist äußerst fraglich.

nomos:

--- Zitat ---Original von tangocharly
Wohlgemerkt: gilt nur für die Tarife der Grundversorgung, d.h. nicht für z.B. \"Normsonderverträge\" (dieses Wort-Ungetüm muß ein verstandesgemäß normal begabter, juristisch nicht verbildeter, Bürger erst mal verstehen).
......
Quo vadis - Normsondervertrag ?
--- Ende Zitat ---
@tangocharly, verstehen das denn die \"juristisch gebildeten\" Bürger? ;) Gibt es das widersprüchliche Gebilde überhaupt oder ist das nur ein Hirngespinst, ein theoretisches Konstrukt, eine Fata Morgana in der juristischen Literatur?

Ich zähle mich zu den \"nicht Verbildeten\" und denke, dass die gesetzlichen Regeln der Entwicklung und den heutigen Bedingungen einfach nicht mehr gerecht werden. Der Interpretation der Gesetze durch Gerichte und die Entfernung vom Willen des Gesetzgebers kann der \"nicht verbildete Bürger\" oft nicht mehr folgen. Die Situation und die Regelungen sind in der Zwischenzeit so unklar und unvollständig, dass endlich der Gesetzgeber ran muss. Energieversorgungsverträge und die Rechtsgrundlagen sollten so  verständlich sein, dass der Verbraucher noch selbst erkennen kann, was er da annimmt oder unter welchen Bedingungen er Energie verbraucht ohne einen Rechtsanwalt konsultieren zu müssen. Warum machen die Heerscharen  der Verbraucher und die Verbraucherorganisationen der Politik nicht endlich Beine? Diese diversen unfairen und vernebelten Unterschiede, beginnend bei Abgabe (Konzession) über den NormSonderkunden, die Schrift- und die Textform  sind doch kein Zustand!

Die gut ausgebildeten deutschen Juristen sollten doch in der Lage sein, allgemeinverbindliche, verständliche und faire  Energieversorgungsbedingungen zu formulieren!?  Das wäre mal eine konstruktive Betätigung. Warum nicht als konzertierte Aktion. Die Beschäftigung mit den Mängeln alleine ist nicht zielführend. [/list]

RR-E-ft:
@nomos


--- Zitat ---Original von nomos

Ich zähle mich zu den \"nicht Verbildeten\" und denke, dass die gesetzlichen Regeln der Entwicklung und den heutigen Bedingungen einfach nicht mehr gerecht werden.
--- Ende Zitat ---

Soso.

Die Sonderverträge außerhalb der gesetzlichen Anschluss- und Versorgungspflicht waren in Deutschland noch nie gesetzlich geregelt. Wo dies vor der Liberalisierung galt, muss dies nach der Liberalisierung erst recht gelten.

Aus Art. 2 GG folgt, dass der Staat nur da etwas gesetzlich regelt, wo eine Notwendigkeit dafür besteht. Der Grundsatz nach Art. 2 GG sind Privatautonomie und Vertragsfreiheit.   Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, in diese durch Gesetz einzugreifen. Das sollte auch der vorgeblich \"nicht verbildete\" Bürger wissen. Jede gesetzliche Regelung bedarf also selbst einer (inneren) Rechtfertigung. Eine solche gibt es jedoch außerhalb der gesetzlichen Anschluss- und Versorgungspflicht nicht. Es gibt keinen Anlass, Verträge außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung, insbesondere mit Nicht- Haushaltskunden, durch den Gesetzgeber inhaltlich zu regeln.

Das Bürgerliche Gesetzbuch und das darin enthaltenene AGB- Recht gilt generell, nicht nur für Energielieferungsverträge.

Warum Sie meinen, die aktuell bestehenden gesetzlichen Regeln, insbesondere des aktuellen EnWG einschließlich §§ 2, 36, 38, 40, 41  EnWG iVm. StromGVV/ GasGVV seien nicht klar verständlich oder nicht ausreichend, erschließt sich nicht. Eine weitere Verordnung regelt alle Fragen rund um die Messung neu. Siehste hier.

Was hat man denn dabei vergessen zu regeln oder aber unklar gelassen?

Nie war der Energiebereich stärker gesetzlich geregelt. Wie detaillierter soll der Staat unser Leben gestalten? Wer sich einen regelungswütigen Staat wünscht, entmündigt sich als Bürger selbst. Kant´s \"Was kann ich wissen?\", \"Was soll ich tun?\", \"Was darf ich hoffen?\"... müssen wir an dieser Stelle nicht ausdiskutieren.

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
.....
Das Bürgerliche Gesetzbuch und das darin enthaltenene AGB- Recht gilt generell, nicht nur für Energielieferungsverträge.

Warum Sie meinen, die bestehenden gesetzlichen Regeln des EnWG einschließlich §§ 2, 36, 38, 40, 41  EnWG iVm. StromGVV/ GasGVV seien nicht klar verständlich oder nicht ausreichend, erschließt sich nicht.

Was hat man denn dabei vergessen zu regeln oder aber unklar gelassen? Wie detaillierter soll der Staat unser Leben gestalten?
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, Lex imperfecta! Welche konkreten Möglichkeiten hat denn ein Verbraucher in der Praxis, die Einhaltung des EnWG zu erreichen?
Welche Klagemöglichkeiten eröffnen sich ihm z.B.? Gibt es die Möglichkeit der Verbands- oder Sammelklage?  

Energie gehört zum Grundbedarf. Die elementare Daseinsvorsorge ist innere Rechtfertigung genug um diese sicher und klar zu regeln. Das AGB-Recht bzw. die Regeln im aktuellen BGB reichen offensichtlich nicht. Oder liegt es Ihrr Meinung nach an der Anwendung? Dass hier alles in Butter ist, kann man ja kaum feststellen. Alleine die Diskussion hier im Forum zeigt auf, dass da in Bezug auf die Klarheit und das Hinreichen der Regeln Defizite bestehen müssen.

Es geht hier nicht um Freiheitsrechte, sondern um den schwächeren Verbraucher, der hier den Schutz des Staates benötigt, vor Machtmissbrauch und Übervorteilung geschützt zu werden. Außerdem sollte der Staat von sich aus dafür sorgen, dass die von ihm getroffenen Regeln, hier zum Schutz der Verbraucher, auch eingehalten werden. Die demokratische Grundordnung mit der sozialen Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung sind schon in Ordnung. \"Sozial\" ist   z.B. Verbraucherschutz.
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Eine weitere Verordnung regelt alle Fragen rund um die Messung neu.
--- Ende Zitat ---
RR-E-ft, das ist auch gut so und zeigt nur auf, dass es auch hier Bedarf für eine Regelung gab.

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