Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde
elmex:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Auch Normsonderverträge bedürfen der Unterschrift, da sie von der Norm (tariflieferung) abweichen. Niemand kann zu einem Normsondervertrag gezwungen werden, da der Grundanspruch auf Tariflieferung liegt.
--- Ende Zitat ---
Ein Schriftformerfordernis für Sonderverträge existiert nicht. Es kommt daher nicht unbedingt darauf an, ob der Kunde etwas unterschrieben hat. Das eine Unterschrift auf einem Sondervertrag heute meist üblich ist, liegt wohl eher an der Nachweisbarkeit.
Es gibt genug Versorger, die im Laufe der Jahre und der immerwährenden Einführung neuer Tarifmodelle einen Kunden zum Sondervertragskunden gemacht haben.
Ein wichtiges Indiz ist meiner Meinung nach der konkrete Abrechnungstarif auf den Jahresrechnungen. Diesen kann man im Produktportfolio des jeweiligen Versorgers meist gut zuordnen, da dort stets zwischen Grundversorgung und Sonderversorgung differenziert wird.
Interessant wird es zumeist dann, wenn die jeweiligen Jahresrechnungen immer wider mal eine andere Tarifbezeichnung ausweisen...
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von Evitel2004
@all,
als Ben100 in dem Grundsatzfragen einen Thread mit den Titel \"Frage Tarif- oder SV Kunde\" eröffnete, schoss mir auch auf den ersten Blick der Gedanke durch den Kopf \"Ach, wieder ein Thread mehr... \" :rolleyes:.
Allerdings beim Lesen des Beitrags, ist diese Frage nicht unberechtigt, da er sich auf einen Artikel in der Energiedepesche bezieht. Aus dem Grund halte ich den in den Grundsatzfragen schon für richtig. Bloß der Threadtitel war etwas unglücklich gewählt. Deswegen hab ich den geändert und in der ED geblättert, wo das genau steht.
Und hier ausführlicher: Seite 10/11 \"Frohe Botschaft aus Karlsruhe\", Unterartikel \"Der feine Unterschied\", Seite 11 rechts oben.
--- Ende Zitat ---
@all
sorry, aber ich halte diesen thread immer noch für völlig überflüssig, selbst wenn er einen Aspekt aus dem Artikel der ED aufgreift.
Aus folgenden Gründen:
1. Ben 100 interessierte sich, warum auch immer, ausschliesslich für eine Definition der \"besonderen Umstände\", die eine Abweichung in der Einordnung des Tarifes bei Sondervertragskunden, die mit Gas heizen, rechtfertigen könnten.
Und nicht für eine generelle Unterscheidung zwischen TK und SVK
(zur Erinnerung: er selbst ist per Urteil nachgewiesenermassen TK), die selbstredend und unwidersprochen für die Argumentationskette in Schreiben an die EVU extrem wichtig ist.
2. In der ED steht wörtlich:
Weitere Anhaltspunkte für den Unterschied zwischen Tarif- oder Sondervertragskunde sind:
Verbraucher, die mit Gas heizen, sind Sondervertragskunden, soweit keine besonderen Umstände vorliegen.
Das ist aber nur ein Punkt der insgesamt 9 Anhaltspunkte!
3. Der Diskussionsverlauf hat sich inzwischen in die Richtung einer generellen Unterscheidung zwischen TK und SVK entwickelt, inklusive der Spekulationen in Bezug auf eine Definition des Begriffs.
Sondervertrag, Sonderabkommen, Normsondervertrag, Bestprice-abrechnung etc.pp......
Das war m.E. absehbar.
4. Zu diesen Themen gibt es aber, wie bereits erwähnt, unzählige Threads, in denen werden viele Aspekte der Unterscheidungsmöglichkeiten erörtert.
Es gibt ebenfalls unzählige Threads, in denen sich RR-E-ft bereits zu einer Unterscheidung äußerte.
Kontrolle des Gesamtpreises
Neue Gaspreise und Namen ab 01.10.08
ff.
5. Davon unabhängig stimme ich @Elmex zu, die Nachweisbarkeit in Verbindung mit den in Verbindung mit der Jahresrechnung aufgeführten Tarife ist ein Indiz. Aber auch nicht mehr.
Denn einige Versorger gehen auch den umgekehrten Weg: sie deklarierten Sondervertragskunden zu TK, da sie sich nach dem BGH-Urteil davon Vorteile versprachen.
6. Fazit: es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an, so dass es niemals eine allgemeingültige Formel zur Unterscheidung in TK und SVK geben wird. Allenfalls Indizien. Und nicht mehr als eine Hilfestellung zur Feststellung des Unterschiedes, aber vor allem auch nicht weniger, hat die ED mit dem Artikel gegeben.
Eine komprimierte Zusammenfassung der Beiträge, die wir hier im Forum schon seit Monaten diskutieren. Das liegt allerdings nur am Erscheinungsmodus der ED ;)
7. Die ursprünglich erwähnten \"besonderen Umstände\" können nur im jeweiligen Einzelfall, durch RAe oder vor Gericht anhand der jeweiligen Unterlagen geklärt werden.
also doch: wieder ein Thread mehr ;)
ben100:
Zu meinem Fall kann ich leider hier aus Verfahrenstechnischen Gründen nichts schreiben (es lesen auch andere mit).
Nur soviel: Das ich als TK eingestuft wurde muß nicht richtig gewesen sein.
Netznutzer:
@ nomos:
Bestabrechnung
Unsere Kunden werden bei der Jahresabrechnung nach Bestpreis abgerechnet. Das heißt, in jedem Abrechnungsjahr wird der Strom- bzw. Gaspreis berechnet, der für den jeweiligen Verbrauch im Regelfall am günstigsten ist.
Genau diese Art der Abrechnung basiert auf Grundversorgung/Tariflieferung, zu veröffentlichten Preisen für alle Gasbezieher gleich, ob Abnahme durch Entnahme oder Anmeldung. Dies ist keine Art von Sondervertrag/Normsondervertrag.
elmes:
Ein Schriftformerfordernis für Sonderverträge existiert nicht.
Das ist Quatsch. Diese Behauptung ist aus der Luft gegriffen. Nur Verträge, die durch Gesetz geregelt sind, gilt Ihrer Aussage, und das ist die Grundversorgung/Tariflieferung. Oder wollen Sie hier allen Ernstes behaupten, dass Normsonderverträge mit E-Wie-Einfach, und das sind Normsonderverträge, ohne Unterschrift zustande kommen können???
Gruß
NN
userD0009:
@Netznutzer
Für das Zustandekommen von Sonderverträgen existiert kein Schriftformerfordernis.
Dies besteht gem. § 126 BGB nur, wenn es ausdrücklich gesetzlich geregelt ist.
Wenn Sie selbst schreiben, ob Sonderverträge ohne Unterschrift zustande kommen können, so ist das mit einem eindeutigen JA zu beantworten.
Der Abschluss eines Vertrages über das Internet genügt nicht den Schriftformerfordernissen und dennoch ist ein wirksamer Sondervertrag zustande gekommen, und gerade ohne eigenhändige Unterschrift.
Grüße
belkin
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