Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde

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nomos:
@Evitel2004, \"Verwirrung\" war ganz und gar nicht meine Absicht und ich wollte damit auch keine Verantwortung für den Artikel zuordnen. Verwirrung gibt es schon genug. Falls ein anderer Eindruck entstanden ist, bitte ich um Entschuldigung.  :)

Mit der Anrede wollte ich nur ebenfalls die Feststellung bestätigen, dass die zu diesem Artikel gestellte Frage berechtigt ist und dass es sich um eine grundsätzliche Frage handelt. Stellt sich doch bei den vielen Untiefen des Rechts hier eine entscheidende juristische Weiche, die die unterschiedliche Richtung in der Auseinandersetzung mit dem Versorger vorgibt.

Netznutzer:
Ein Sondervertrag kann doch nur dann vorliegen, wenn ein Dokument unterzeichnet wurde. Jeder Kunde, der nichts dergleichen unterzeichnet hat, ist ein grundversorgter Kunde/Tarifkunde. Auch wenn es Versorger gibt, die ihre Produkte mit tollen Namen versehen, handelt es sich i.d.R. um tarifliche Versorgung, wie sie auch in der KAV genannt wird.

Gruß

NN

nomos:

--- Zitat ---Original von Netznutzer
Ein Sondervertrag kann doch nur dann vorliegen, wenn ein Dokument unterzeichnet wurde. Jeder Kunde, der nichts dergleichen unterzeichnet hat, ist ein grundversorgter Kunde/Tarifkunde. Auch wenn es Versorger gibt, die ihre Produkte mit tollen Namen versehen, handelt es sich i.d.R. um tarifliche Versorgung, wie sie auch in der KAV genannt wird.

--- Ende Zitat ---
@Netznutzer, davon geht der genannte Artikel ja offensichtlich nicht aus.  

Neben den Individualverträgen sieht man da wohl noch die sogenannten Normsonderkundenverträge, die alleine aufgrund der Berechnung von \"Sondertarifen\" z.B. abhängig vom Verbrauch (siehe oben \"Kochen und Heizen\") existent sein sollen, ohne daß eine Unterschrift geleistet wurde. Es wäre zu begrüssen, wenn doch einer der Spezialisten unter den Juristen an dieser Stelle nochmal zu dieser Frage bzw. zu diesem Artikel Stellung nehmen könnte? ;)

Netznutzer:
Auch Normsonderverträge bedürfen der Unterschrift, da sie von der Norm (tariflieferung) abweichen. Niemand kann zu einem Normsondervertrag gezwungen werden, da der Grundanspruch auf Tariflieferung liegt.

Gruß

NN

nomos:

--- Zitat ---Original von Netznutzer
Auch Normsonderverträge bedürfen der Unterschrift, da sie von der Norm (tariflieferung) abweichen. Niemand kann zu einem Normsondervertrag gezwungen werden, da der Grundanspruch auf Tariflieferung liegt.

--- Ende Zitat ---
@Netznutzer, die Diskrepanz aus dem diskutierten Artikel ist mit dieser Feststellung nicht beseitigt. Was spricht denn gegen eine Klarstellung durch den Autor bzw. durch eine Spezialisten unter den Juristen? Das wäre doch hilfreich, oder? Bis vor Kurzem fand man bei den Verbraucherzentralen noch folgende Information dazu:
--- Zitat ---Die rechtlichen Rahmenbedingungen folgen in diesen Fällen der Grundversorgung aus der Grundversorgungsverordnung (GVV Gas) bzw. bis Herbst 2006 aus den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB). Nicht wenige Verbraucher, die mit Erdgas heizen, haben mit ihrem Versorger demgegenüber einen so genannten Sondervertrag. Sonderverträge treffen besondere, von der GVV abweichende Regelungen etwa über Preise und Preiserhöhungen, Vertragslaufzeiten, Verzug oder Kündigungsmöglichkeiten. Die Abgrenzung zwischen beiden Lieferbeziehungen ist jedoch oftmals schwierig. Werden Kunden automatisch nach Verbrauch in sogenannte \"Sondertarife\" eingestuft, ist davon auszugehen, dass auch hier ein Sondervertrag besteht. Diese Kunden werden von uns deshalb als \"Norm\"-Sonderkunden bezeichnet.
--- Ende Zitat ---
Viele Versorger rechnen wie folgt ab (automatisch):
Bestabrechnung

Unsere Kunden werden bei der Jahresabrechnung nach Bestpreis abgerechnet. Das heißt, in jedem Abrechnungsjahr wird der Strom- bzw. Gaspreis berechnet, der für den jeweiligen Verbrauch im Regelfall am günstigsten ist.[/list]Der aktuelle Artikel beruht offensichtlich auf diesen Grundlagen und da sind Fragen berechtigt.

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