Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

ED 3/2008 Seite 10/11 \"Der feine Unterschied\": Frage Tarif- oder SV Kunde

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Rob:
Hallo,
also mich hat diese Aussage vom BdE auch verunsichert, deswegen erachte ich die Frage von Ben100, unabhängig von seiner Vorgeschichte hier im Forum, als berechtigt.
Auch würde mich interressieren, warum diese Aussage so zustande kommt bzw. so dort noch steht... .

Schöne tag noch,
der Rob

jroettges:

--- Zitat ---\"Verbraucher, die mit Gas heizen, sind Sondervertragskunden, soweit keine besonderen Umstände vorliegen\".
--- Ende Zitat ---

Ich will nun nicht über die Beweggründe des BdE rätseln.

Es gibt aber Versorgungsgebiete, da liefert der örtliche Netzbetreiber und Grundversorger auch an Heizgaskunden nur im Rahmen von Tarifen der Grundversorgung.

Als ein Beispiel seien die Stadtwerke Delmenhorst genannt, die nur ein geringes Kontingent an Erdgas zu Fix-Tarifen liefern, dann eindeutig im Rahmen von Sonderverträgen.

Wer es genau wissen will und nicht aus seinen Unterlagen ersehen kann, der frage doch seinen Versorger, nach welchem Vertragstyp man versorgt wird.

Ist es ein Tarif der Grundversorgung oder ist es ein Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung?

DieAdmin:
@all,

als Ben100 in dem Grundsatzfragen einen Thread mit den Titel \"Frage Tarif- oder SV Kunde\" eröffnete, schoss mir auch auf den ersten Blick der Gedanke durch den Kopf \"Ach, wieder ein Thread mehr... \"  :rolleyes:.

Allerdings beim Lesen des Beitrags, ist diese Frage nicht unberechtigt, da er sich auf einen Artikel in der Energiedepesche bezieht. Aus dem Grund halte ich den in den Grundsatzfragen schon für richtig. Bloß der Threadtitel war etwas unglücklich gewählt. Deswegen hab ich den geändert und in der ED geblättert, wo das genau steht.

Und hier ausführlicher: Seite 10/11 \"Frohe Botschaft aus Karlsruhe\", Unterartikel \"Der feine Unterschied\", Seite 11 rechts oben.

nomos:
@Evitel2004, für viele Leser ist die Frage SV oder Tarif nicht nur ein feiner, sondern ein wesentlicher Unterschied. Wer das Thema bisher verfolgt hat, der hat auch die Komplexität dieser Grundsatzfrage zur Kenntnis genommen. Es überrascht dann schon, wenn jetzt im Hinblick auf das Urteil vom 29. April 2008 alles so sonnenklar sein soll und diese einfachen Unterscheidungsmerkmale selbst Anwälte nicht erfasst haben:


--- Zitat ---Wer wissen will, ob er Tarif- oder Sondervertragskunden ist, findet die Antwort in den Konzessionsabgaben an die Kommune: Zahlt der Versorger nur die geringere Gebühr von 0,03 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 0,11 Cent pro Kilowattstunde Strom für Sonderabnehmer, handelt es sich um Sondervertragsrecht. Leider versäumen es manche Anwälte, dieses entscheidende Argument vorzubringen, und verlieren deshalb Prozesse.

Wenn im Preisblatt neben einem Kochgastarif weitere Tarife aufgeführt sind und nach einem solchen abgerechnet wird, handelt es sich um einen Sondervertrag.

Werden ab einer bestimmten Abnahmemenge Preisnachlässe angeboten, so handelt es dabei um Sondertarife.
......
--- Ende Zitat ---
Die abgeführte Konzessionsabgabe ist schon im Einzelfall nicht bekannt. Wer mit Gas heizt dürfte aber nach diesem Text automatisch immer Sondervertragskunde sein. Wo gibt es einen Versorger, der bei Gas und Strom unabhängig vom Verbrauch einen einheitlichen Preis pro kWh berechnet? Da steht schon der Grundpreis dagegen, den man ohnehin zuerst abschaffen sollte. Den verbrauchsunabhängigen einheitlichen Gaspreis gibt es wohl nur an der Tankstelle für Kraftfahrzeuge mit Gasantrieb.

Aber warum gibt es das eigentlich nicht auch für Heizgas? Energiesparen würde dann nicht zu einem höheren kWh-Preis führen und wäre wirklich ein Anreiz; z.B. auch im Sinne von §40 Abs.3 EnWG. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

DieAdmin:
@nomos,

das das Posting nun an mich geht, verwirrt mich etwas.

Ich habe weder den Artikel geschrieben bzw den entsprechenden Untertitel verfasst \"\"Der feine Unterschied\"

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