Also, ich habe den Begriff „Sonderabkommen“ statt „Tarifvereinbarung“ schon mehr als 30 Jahre vor der Diskussion immer so verstanden, dass man, wenn man wegen der Heizung viel Gas verbraucht, Mengenrabatt bekommt.
Dass sich aus diesem Unterschied so kniffelige juristische Fragen entwickeln würden (§ 315 BGB, § 307 BGB usw.), haben damals sicher auch die Versorger nicht ahnen können.
Jetzt aber versuchen die Versorger die Kunden in neue Sonderverträge zu locken, da dann i.d.R. der Unbilligkeitseinwand nach § 315 entfällt, man einen neuen (hohen) Anfangspreis hat und sich der Kunde (zunächst) nicht auf unwirksame Preisanpassungsklauseln berufen kann.
Eigentlich will man sich ja auch nicht mit seinem Versorger streiten, sondern nur einen angemessenen Preis für das Produkt zahlen.
berghaus