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Autor Thema: Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)  (Gelesen 11767 mal)

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Offline RR-E-ft

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Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)
« Antwort #15 am: 15. September 2008, 15:15:47 »
@Black

Wie? Der Wettbewerb beginnt erst? Gab es also doch bisher keinen Wettbewerb?

Offline Black

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Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)
« Antwort #16 am: 15. September 2008, 15:25:34 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@Black

Wie? Der Wettbewerb beginnt erst? Gab es also doch bisher keinen Wettbewerb?

Wenn man nicht Substitutionswettbewerb sondern Wettbewerb im Gasbereich meint, dann kommt dieser erst langsam in Schwung. Seit wann das genau der Fall ist hängt  vom jeweiligen Marktgebiet in Deutschland ab.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)
« Antwort #17 am: 15. September 2008, 15:50:49 »
@Black

Wird dann ein angeblich bestehender Substitutionswettbewerb durch einen erst langsam in Schwung kommenden Wettbewerb im Gasbereich nochmals (zusätzlich) beschwingt oder wie kann man sich das ggf. vorstellen?

Offline nomos

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Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)
« Antwort #18 am: 15. September 2008, 15:54:20 »
Zitat
Original von Black
Wenn Sie sich das von Ihnen gebrachte Beispiel näher angesehen hätten, dann hätten Sie wahrscheinlich bemerkt, dass dieser Sonderkundenvertrag - anders als ein Grundversorgungsvertrag - eine Laufzeit von 2 Jahren vorsieht. Alleine diese Planungssicherheit rechtfertigt günstigere Preise.
    @Black, wenn Sie die vorgehenden Beiträge gelesen hätten, wären wir vielleicht weiter. Ob der Vertrag \"günstiger\" ist, hängt von der Bewertung ab. Dass er \"günstig\" sein soll, behauptet ja der Versorger in seiner Werbung. Die Werbung suggeriert ja mindestens, dass das für die Grundversorgung weniger zutrifft.

    Die Planungssicherheit ist etwas eingeschränkt. Immerhin gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei jeder Preisänderung.

    Es bleibt immer noch die Frage unbeantwortet, ob der grundversorgte Kunde weniger günstig mit Energie versorgt werden darf.

    Nicht nur der Gesetzgeber möchte Wettbewerb. Der Gesetzgeber möchte eine günstige Versorgung ohne Differenzierung (EnWG). Als Gaskunde kann ich mir bis heute aus den Vergleichstabellen und tollen Angeboten noch nicht den für mich günstigsten Versorger wählen. Vom Wettbewerb sind wir beim Gas noch weit entfernt. Nachdem E wie einfach und andere Anbieter sich quasi wieder zurückgezogen haben, kommt da beim Gas nichts in Schwung, das zarte Wettbewerbs-Pflänzchen wächst nicht  mehr.    

Offline superhaase

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Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)
« Antwort #19 am: 15. September 2008, 15:56:49 »
.. langsam in Schwung ist gut.  :tongue:

Die Gaswirtschaft hatte für 2006 schon einen bundesweit funktionierenden Wettbewerb versprochen. Und nicht zum ersten mal soviel ich weis.

Hätte es bis Ende 2006 einen einigermaßen freien Gasmarkt in D gegeben, dann hätte ich gar keinen Widerspruch gegen die Preisfestsetzungen eingelegt, sondern vielleicht einfach den Versorger gewechselt, wenn meiner nicht mit den Preisen runtergegangen wäre.

Da aber der versprochene Wettbewerb nicht kam, habe ich den Preisen widersprochen und meine Zahlungen gekürzt.

Die Gaswirtschaft hat es also selbst zu verantworten, dass manche Verbraucher nicht mehr zahlen, sondern Ärger machen.
Leider tun dies noch viel zu wenige!

Wie nomos sagte, wollen die Kunden nicht unbedingt Festpreisangebote, sondern faire Preise.
Und die werden von der Gaswirtschaft bis heute den Haushaltskunden verwehrt.
Würden die Kalkulationen offengelegt und würden die Preise dem Grenzübertrittspreis folgen (abgesehen von Netzentgeltkürzungen etc.), oder gäbe es echten Wettbewerb und einen freien Markt, dann würden wohl (fast) alle Widersprüchler ihren Widerspruch aufgeben und in Zukunft den dann offensichtlich fairen Preis zahlen.
Die protestierenden Verbraucher sind ja keine Querulanten, die nur um des Ärgers Willen widersprechen. Sie lassen sich halt nur nicht widerstandlos abzocken.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Black

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Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)
« Antwort #20 am: 15. September 2008, 16:14:26 »
Ich teile den Ärger über den bislang so sclecht funktionierenden Wettbewerb. Übrigens sind auch nicht alle Versorger darüber glücklich, da auch sie oft gerne \"fremde\" Kunden versorgen würden. Hier ist der Gesetzgeber gefragt.

Zitat
Original von nomos
Es bleibt immer noch die Frage unbeantwortet, ob der grundversorgte Kunde weniger günstig mit Energie versorgt werden darf.

Er darf teurer versorgt werden, ist aber dafür im Rahmen der sonstigen Vertragsbedingungen oft günstiger gestellt.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)
« Antwort #21 am: 15. September 2008, 16:25:03 »
@Black

Wenn man den Ärger teilt, wird er kleiner.

Was hindert die auch nicht glücklichen Versorger daran, \"fremde\" Kunden zu beliefern und wo ist \"hier\" und weshalb und warum ist dort (\"hier\") der Gesetzgeber gefragt und in welcher Zeit rechnet man ggf. mit welcher Antwort des Gesetzgebers auf welche gestellten Fragen?

Offline Black

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Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)
« Antwort #22 am: 15. September 2008, 16:30:37 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Was hindert die auch nicht glücklichen Versorger daran, \"fremde\" Kunden zu beliefern

z.B. (angeblich) fehlende Transportkapazitäten der marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber


Zitat
Original von RR-E-ftund wo ist \"hier\" und weshalb und warum ist dort (\"hier\") der Gesetzgeber gefragt und in welcher Zeit rechnet man ggf. mit welcher Antwort des Gesetzgebers auf welche gestellten Fragen?

das zu Verfolgen sollten Sie selbst in der Lage sein
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)
« Antwort #23 am: 15. September 2008, 16:38:03 »
@superhaase, ja, die Kunden wollen Gas zu fairen Preisen von fairen Versorgern und endlich Wettbewerb.

Das sind wir uns einig.

Solche Angebote gehören wohl nicht dazu:

Grundversorgung ist nicht gut, wir haben bessere (günstigere) \"Sonderangebote\".

Nachtigall, ich hör dir trapsen! Mit den diversen \"Sonderangeboten\" will man nicht die Kunden beglücken, sondern in aller erster Linie neue Sonderverträge. Warum muss man nicht auch noch erläutern!  X(

Für wie dumm hält man die Verbraucher?  Diese \"Sonderangebote\" sollte sich jeder Verbraucher genau ansehen und nach den Motiven fragen.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #24 am: 15. September 2008, 16:48:31 »
Zitat
Original von Black
Zitat
Original von RR-E-ft

Zitat
Original von RR-E-ftund wo ist \"hier\" und weshalb und warum ist dort (\"hier\") der Gesetzgeber gefragt und in welcher Zeit rechnet man ggf. mit welcher Antwort des Gesetzgebers auf welche gestellten Fragen?

das zu Verfolgen sollten Sie selbst in der Lage sein

Woher sollte ich wissen, wo bei Ihnen \"hier\" ist?
Bei mir ist \"hier\" in Jena unterhalb der Lobdeburg. Gemeinhin bekannt.

Offline Black

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Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)
« Antwort #25 am: 15. September 2008, 16:52:47 »
Zitat
Original von nomos
Für wie dumm hält man die Verbraucher?  Diese \"Sonderangebote\" sollte sich jeder Verbraucher genau ansehen und nach den Motiven fragen.

Was wollen Sie eigentlich? Mal beklagen Sie die Bevorzugung von Sonderkunden, mal unterstellen Sie, dass der Kunde mit angeblichen \"Sonderangeboten\" übervorteilt werden soll.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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« Antwort #26 am: 15. September 2008, 17:26:51 »
Zitat
Original von Black
Zitat
Original von nomos
Für wie dumm hält man die Verbraucher?  Diese \"Sonderangebote\" sollte sich jeder Verbraucher genau ansehen und nach den Motiven fragen.
Was wollen Sie eigentlich?
    @Black, Wettbewerb und die  Realisierung der Ziele des EnWG! Vielleicht noch die Rückbesinnung kommunaler Stadtwerke auf ihren ursprünglichen Sinn und Zweck. War ich da bisher nicht deutlich genug? Den Versorger und das Angebot möchte ich frei wählen können. Bei der Telekommunikation geht das ja auch. Dort konnte sich die Aufsichtsbehörde schon zurückziehen. Beim Gas ist das Gegenteil notwendig.

    @black, das Motiv der \"Sonderangebote\" ist nicht die günstigere Versorgung für den Verbraucher, sondern die günstigeren Vertragsbedingungen für den Versorger. Das sollten sich die Verbraucher klar machen, das ist offenkundig. Wenn Sie das \"Übervorteilen\" nennen wollen, ist das Ihre Rede!

Offline Black

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« Antwort #27 am: 15. September 2008, 17:43:06 »
Zitat
Original von nomos
@black, das Motiv der \"Sonderangebote\" ist nicht die günstigere Versorgung für den Verbraucher, sondern die günstigeren Vertragsbedingungen für den Versorger. Das sollten sich die Verbraucher klar machen, das ist offenkundig. Wenn Sie das \"Übervorteilen\" nennen wollen, ist das Ihre Rede![/list]

Dann bleiben Sie halt in der Grundversorgung, wenn Sie das für schlauer halten.
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Offline nomos

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Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)
« Antwort #28 am: 16. September 2008, 10:56:31 »
@black, so EINFACH wie Sie werden es sich die Versorger nicht machen können. Die Grundversorgung ist die erste vorrangige Verpflichtung die es zu erfüllen gilt. Auch wenn manche Kommunen mit ihren Stadtwerken heute glauben, hier die Pfründe der reinen Marktwirtschaft gefunden zu haben,  setzen sie nur auf abgeschottete Monopolstrukturen die das Gegenteil von Markt bedeuten.  Schlauheit, List oder Gerissenheit haben bei der Grundversorgung nichts zu suchen.
 
Die Fehlentwicklungen müssen wieder korrigiert werden!

Aus Wikipedia:

Zitat
Unter  Grundversorgung (auch: „public value“) versteht man das Zurverfügungstellen von wichtiger Infrastruktur und wichtigen Dienstleistungen (Universaldienst) für die gesamte Bevölkerung zu einem angemessenen Preis - auch in benachteiligten Gebieten (etwa in Bezug auf die Bevölkerungsdichte oder die Topographie), wo sich dies nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien für die Anbieter beziehungsweise für den Staat nicht lohnen würde.

Zu diesem Zweck investiert entweder der Staat selbst iin die entsprechende Infrastruktur (in Deutschland beispielsweise Straßenbau/Verkehrswege, öffentliches Gesundheitswesen, Wasserversorgung) oder er greift in den Markt ein durch gesetzlich definierte Grundversorgungsaufträge an die Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht (siehe etwa Postwesen und Telekommunikation, TV-Kabelnetzbetreiber bezüglich Einspeisung von Programmen der Grundversorgung).

Im Hinblick auf die durch den öffentlichen Sektor wahrgenommene Grundversorgung spricht man auch verwaltungstechnisch von der Daseinsvorsorge .

Offline Black

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Kontrolle des Gesamtpreises (>Juristische Fakultät)
« Antwort #29 am: 16. September 2008, 11:10:32 »
Zitat
Original von nomos
@black, so EINFACH wie Sie werden es sich die Versorger nicht machen können. Die Grundversorgung ist die erste vorrangige Verpflichtung die es zu erfüllen gilt.
(...)
Aus Wikipedia:
(...)

Die Grundversorgungspflicht wird doch auch erfüllt.

Sie müssen sich im Übrigen mal entscheiden ob Sie der Ansicht sind, der grundversorgte Kunde sei gegenüber Sonderkunden im Nachteil ODER ob die angebotenen Sonderverträge nun der Versuch sind den Kunden hereinzulegen und damit die Grundversorgung die bessere Wahl ist. Beides zu glauben ist bereits logisch ein Widerspruch.

Die Definition von Wikipedia zum Begriff der Grundversorgung ist für eine Auslegung rechtlicher Begriffe weder relevant, noch gibt der von Ihnen verlinkte Titel irgendwelche rechtlich erhellenden Auskünfte.

Sogar Wikipedia weist Grundversorgung auch in den Versorgungsbereich wo sich \"dies nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien für die Anbieter beziehungsweise für den Staat nicht lohnen würde\".

Wenn Grundversorgung also im Rahmen der Daseinsvorsorge auch unrentable Märkte versorgen soll und muss, ist es kein Wunder wenn sie eventuell teurer angeboten wird als ein vergleichsweise lukrativerer Sonderkundenvertrag.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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