Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Gassperre! Brauche dringend Hilfe
Ranja:
Ach ja die Sperrdrohung für den 12.08.08 hab ich von einer Sachbearbeiterin per email erhalten. Gilt das trotzdem?
Aber heute habe ich von Regionalgas eine 1.Mahnung erhalten, wo drin steht:
Bzgl. dieser Forderung können wir ab dem 29.08.08 von unserem Recht auf Liefereinstellung Gebrauch machen, sofern Sie bis dahin nicht einen Ausgleich herbeigeführt haben
Ist nun die email gültig oder das Schreiben?
Was ist, wenn man mir den Gas schon am 12.08.08 sperrt und nicht wie es im Schreiben steht ab dem 29.08.08? Kann ich dann was dagegen tun?
Cremer:
@Ranja,
m.E. gelten E-mails noch nicht, also der Termin 29.8.08 ist dann die Deadline
Ob sie sperren werden, ist nicht unbedingt gesagt.
--- Zitat ---Bzgl. dieser Forderung können wir ab dem 29.08.08 von unserem Recht auf Liefereinstellung Gebrauch machen, sofern Sie bis dahin nicht einen Ausgleich herbeigeführt haben
--- Ende Zitat ---
Da steht das Wort \"können\" und nicht \"werden wir\"
Netznutzer:
Schliesslich muss der genaue Sperrtermin mitgeteilt werden.
Gruß
NN
Ranja:
Und was ist, wenn (laut E mail von einer Regionalgas Mitarbeiterin), mir vielleicht doch schon am 12.08.08 das Gas gesperrt wird?
Kann ich dann was dagegen tun bzw. dagegen angehen?
userD0009:
@Ranja
Hallo Ranja,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann geht es in Ihrem Fall auch nicht um einen Einwand gem. § 315 BGB, sondern ausschließlich um die Tatsache, dass es Ihnen im Augenblick nicht möglich ist, eine berechtigte und fällige Forderung des EVU zu begleichen.
Bei einem Grundversorgungsvertrag ist die GasGVV anzuwenden.
Dort ist in § 19 GasGVV geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Versorgungsunterbrechung gerechtfertigt ist.
In Betracht zu ziehen ist u.U. eine genauere Betrachtung des § 19 Abs. 2 Satz 2 GasGVV.
Zum Einen im Hinblick auf die Unverhältnismäßigkeit und zum Anderen mit Blick auf die hinreichende Aussicht, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen werden.
Mit dieser Thematik müsste sich Ihr Rechtsbeistand befassen, wenn Sie sich gegen die Unterbrechung der Gasversorgung wehren möchten, ist ein gerichtliches Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren von Nöten.
Sollte es Ihnen irgendwie möglich sein den geschuldeten Betrag aufzutreiben (evtl. z.B. Freunde, Verwandte, Pfandhaus), so ist das nach meiner Meinung mit Abstand der empfehlenswerteste Weg.
Grüße
belkin
@Cremer
Steht in der GasGVV irgendeine Formvorschrift bzgl. der Androhung einer Unterbrechung der Energieversorgung?
Sollte keine Formvorschrift eingreifen, dann ist m.E. die Androhung auch durch eine E-Mail möglich und wirksam. Es ist lediglich eine Beweisfrage für das EVU.
Grüße
belkin
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln