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Gassperre! Brauche dringend Hilfe

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Ranja:
Also ich hab am 30.07.08 eine e mail von einer Regionalgas Mitarbeiterin erhalten, das wenn ich bis zum 12.08.08 die Forderung nicht begleiche, wird mir dann das Gas an dem Tag gesperrt.

Aber am 01.08.08 hab ich dann ein Schreiben bzw. die 1. Mahnung per Post von Regionalgas erhalten, wo drin steht:
Bezgl. dieser Forderungen können wir ab dem 29.08.08 von unserem Recht auf Liefereinstellung Gebrauch machen, sofern Sie nicht bis dahin einen Ausgleich herbeigeführt haben.

Was ist den nun gültig? Die email oder das Schreiben?
Wenn das Schreiben gültig ist, ist das gut für mich, weil ich dann jetzt einen Teil der Forderung bezahlen kann und Ende August, den Rest.

Nur meine Frage ist: Was ist, wenn die mir (laut email der Regionalgas Mitarbeiterin) schon am 12.08.08 das Gas sperren und nicht wie im Schreiben steht, erst ab dem 29.08.08? Kann ich dann dagegen angehen bzw. was dagegen tun. Ich hab ja dann als Nachweis, das Schreiben von Regionalgas!!!!

nomos:
@Ranja, folgen Sie dem Rat von @belkin. Riskieren Sie nicht die Sperre. Wenn die Sperre realisiert ist, ist es zu spät. Es wird unangenehm und es kostet unnötig.

Reden Sie am Montag mit dem Versorger.  Wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie die Forderung bis Ende August begleichen, gehe ich davon aus, dass der Versorger nicht sperrt. Das wäre dann auch nicht gerechtfertigt (siehe Rat von @belkin!).

Bieten Sie die Zahlungen wie beschreiben an und lassen Sie sich das bei Annahme schriftlich bestätigen. Die Zusagen gegenüber dem Versorger sollten Sie einhalten!  Der Versorger wird und muss Ihnen in Zukunft sonst nichts mehr glauben. ;)

Ranja:
Ich glaub Sie verstehen mich nicht so ganz.

Ich möchte einfach nur wissen, ob nun die email vom 30.07.08 gültig ist, das man mir am 12.08.08 das Gas sperren wird oder das Schreiben per Post vom 01.08.08, das mir das Gas erst ab dem 29.08.08 gesperrt werden kann?

Denn wenn das Schreiben gültig ist, besteht ja kein Problem, weil ich das ja dann bis ende August bezahlt habe.

nomos:

--- Zitat ---Original von Ranja
Ich glaub Sie verstehen mich nicht so ganz.
.......

--- Ende Zitat ---
@Ranja, ich vermute eher umgekehrt. Das lässt sich doch nachlesen. @belkin hat die Quelle genannt: 19 GasGVV.

Die Sperre muss vier Wochen vor der Sperre angedroht worden sein, die Sperrdrohung darf auch mit der Mahnung zusammen geschehen und die Sperre muss drei Werktage vor der Sperre konkret angekündigt werden. Jetzt können Sie selbst rechnen.

Die Frage ist, wann die erste Sperrandrohung erfolgt ist. Gab es vor dem email noch keine Mahnung etc..

Ich verstehe Sie trotzdem nicht,  handeln ist so oder so angesagt. Wenn Sie nichts tun wird die Sperre die Folge sein, wann auch immer.PS:
Gegebenenfalls riskieren Sie auch eine Überschneidung wenn Ihr Versorger die Sperre einleitet. Was machen Sie denn, wenn der Versorger die Sperre   drei Werktage vor Ende August ankündigt? Dann kommt sicher die nächste Frage; wer bezahlt die Kosten?

userD0009:
@Ranja

Wie ich bereits in meinem vorherigen Beitrag erläutert habe, habe ich in der GasGVV keine Formvorschrift gefunden bzgl. der Androhung einer Unterbrechung der Gasversorgung.

Meiner Meinung nach, reicht daher die Androhung in Form einer E-Mail aus.
Allerdings wäre, falls es sich bei der E-Mail um die erstmalige Androhung handeln würde, die 4 Wochenfrist nicht gewahrt worden.

Nur, das bringt Ihnen auch nichts, wenn am 12.08.08 das Gas abgedreht wird. Was jemand nach dem Gesetz darf und was nicht, spiegelt sich leider oft nicht in dem wahren Handeln wieder.
Es besteht dann zwar die Möglichkeit sich gerichtlich zur Wehr zu setzen, aber das ist mit Kosten, Mühen und \"Nerven\" verbunden, auch wenn man am Ende Recht bekommt.

Ich persönlich halte die Wahrscheinlichkeit für nicht gering, dass bereits am 12.08.08 die Versorgung unterbrochen wird.

Falls Sie es genau wissen wollen, können Sie das EVU ja auffordern, sich eindeutig zu äußern.

Nur, was am 12.08.08 oder an einem anderen Tag in der Zukunft passieren wird, kann ich nicht vorhersagen. Mir fehlt dazu die Fähigkeit die Glaskugel zu interpretieren.

Ironie beiseite, ich verstehe Ihre missliche Lage. Und Sie haben womöglich gute Chancen die Sache vor Gericht zu gewinnen, nur ist das m.E. aus den oben genannten Gründen bei 85 Euro in keinem Verhältnis.

Grüße
belkin

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