Energiepreis-Protest > Stadtwerke Neuburg / Donau

Klageschrift eingegangen

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RuRo:
@nomos

Sehen Sie, genau auf DAS will ich hinaus.

Hier so zu tun, als hätte man alles Erdenkliche in Betracht gezogen, hätte entsprechend argumentiert, abgewogen und kommt dann zu dem Vergleich, entspricht nicht dem Verhandlungsverlauf.

Der werte Richter Kliegl hat zu 90 % der Zeit einen Monolog gehalten. Parteivorbringen auf Seite des Beklagten hat dieser selbst übernommen. Der Rechtsbeistand hat sich bei den Vergleichsbedingungen zu Wort gemeldet.

Die Klageerwiderung kann sich mit der Frage des Vertragsverhältnisses nicht auseinander gesetzt haben. Sonst könnte das schon nicht unbestritten sein und zu einer übereinstimmenden Tatsache in der mündlichen Verhandlung führen.

Dann aber braucht das Ergebnis auch nicht verwundern. Dann braucht auch nicht über die bayerische Justiz debattiert und die Nase gerümpft werden. Dann sollten sich alle erst mal an derselben packen.

meggie64:
@RuRo

was hätten Sie also anstelle des Herrn Dunz getan? Wären Sie sehenden Auges ins Verderben gerannt, bis Ihnen die Kammer das klagestattgebende Urteil um die Ohren gehauen hätte mit dem dezenten Hinweis, man habe es ihnen ja gleich gesagt? Hätten Sie ohne mit der Wimper zu zucken sämtliches Kostenrisiko auf sich genommen wohl wissend um das sichere oder doch wahrscheinliche Unterliegen, dieses Unterliegen aber im Interesse eines rechtsstaatlichen EUROPAS oder der anderen \"Rebellen\" ignoriert? Ich glaube kaum!

Der Richter hat seine Rechtsauffassung kundgetan. Die Parteien haben dies zur Kenntnis genommen. Der Anwalt hat auf das Nullsummenspiel des Herrn Dunz bei Annahme des Vergleichs hingewiesen. Herr Dunz hat gesagt, Moment, es geht um mein Geld, wenn ich die Informationen, die ich möchte - nämlich die Kalkulationsgrundlagen - nicht bekomme - und ich bekomme sie nicht nach aktueller Rechtslage - und das Gericht sagt, Herr Dunz, es wird teuer und sie verlieren, da die Preise der Billigkeit entsprechen, unter diesen Voraussetzungen nehme ich den Vergleich an. Dann haben sich die Parteien gute 5 Minuten ruhig und gesittet unterhalten und dann hat Herr Dunz über seinen Anwalt erklären lassen, den Vergleich anzunehmen.

Ich denke, aus Sicht des Herrn Dunz war dies schlussendlich vernünftig und nachvollziehbar. Mehr war in diesem Verfahren zumindest nicht zu erwarten.

Vieleicht erreichen Sie in Ihrem Verfahren mehr. Wünschen tu ich´s Ihnen jedenfalls. Ich bitte daher höflich auch um Bekanntgabe Ihres Termins und prozessbegleitender Informationen. Den Termin nehme ich gerne wahr und bin schon jetzt gespannt auf Ihr eigenes Verhalten (oder das Ihres Prozessvertreters oder des Gerichts).

meggie64:
Zur Vollständigkeit vieleicht noch die Az. der \"Mitstreiter\" beim AG ND:

2 C 271/08
2 C 274/08
2 C 275/08
2 C 276/08

Vielleicht fragt sich der eine oder andere, warum auch die Stadtwerke den Vergleich angenommen haben, wo doch der Richter klar geäußert hat, wie er sich zu entscheiden gedenkt? Der Richter hat unmißverständlich angekündigt, ein eigenes Gutachten anzufordern und den Klägern sinngemäß in den Mund gelegt, sie würde dann ja auch bei diesem Gutachter die Hosen runterlassen und sich in die Karten schauen lassen müssen. Das wollten die Kläger dann wohl doch nicht riskieren.

jofri46:
Erst \"drischt\" der Richter auf die eine, dann auf die andere Partei ein und \"prügelt\" sie damit regelrecht zu einem Vergleich um sich die Mühen einer Urteilsbegründung zu ersparen und die Anwälte, nun ja, sie kassieren zusätzlich ihre Vergleichsgebühr.

RuRo:
@meggie64

Drücke ich mich so undeutlich aus?

Ich denke eher - Sie wollen mich nicht verstehen. Das wiederum kann ich verstehen.

Sie begründen hier fortwährend warum Sie auf der B 13 nach Ingolstadt fahren. Ich möchte aber wissen, warum Sie nicht die B 16 wählen.

Unwidersprochen steht hier die Aussage von @Gasalarm2 im Raum, dass die Belieferung im streitgegenständlichen Zeitraum wohl nach Comfort 2 erfolgte. Ist das ein Energiebezug als Tarifkunde? Offenbar wurde diese Thematik in der Klageerwiderung nicht ausgeführt, weil wie gehört und gelesen – unstrittig.

Sie werden der mündlichen Verhandlung unseres Rechtsstreits nicht mehr beiwohnen können, die war bereits am 25.11.08. Der Urheber unserer Klageerwiderung hat Ihren Begehrlichkeit, wenn ich mich recht entsinne, wohl auch schon eine Absage erteilt. Siehe hier:

Landgericht Augsburg - Mündliche Verhandlung am 25.11.08 um 11.00 Uhr

Unabhängig davon, ob das Urteil in unserem Sinne ausfallen wird,  habe ich persönlich, unsere Interessen vom Rechtsanwalt optimal und mit großem Engagement, vertreten gesehen. Das Gefühl hätte ich als Beklagter am Dienstag nicht gehabt; Herr Dunz mag zufrieden gewesen sein, weil er auch auf der B 13 in Ingolstadt ankam.

@jofri46
Unsinn, da hat niemand geprügelt oder gedroschen. Für den Richter war es \"a g\'mähts Wiesle\" (eine einfache Arbeit, ein Abstaubertor), weil ihm dieser Weg geebnet und nicht ausdrücklich verbaut wurde.

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