Energiepreis-Protest > Stadtwerke Neuburg / Donau

Klageschrift eingegangen

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meggie64:
Hallo Forum,

ich wollte nur einen kurzen Sachstandsbericht abgeben:

die Stadtwerke Neuburg haben zuletzt mit Schreiben vom 23.10.07 über die Kanzlei Lovells LLP die ausstehenden Zahlungen angemahnt und im Anschluß per Mahnbescheid geltend gemacht. Dagegen wurde selbstverständlich Widerspruch erhoben.

Am 8.7.08 wurde vom AG ND nun die Anspruchsbegründung (einer Rechtsanwaltskanzlei aus ND) zugestellt ( Datum: 27.06.08 ) . Streitwert: 476,82 €. Die Verteidigungsbereitschaft wurde fristgerecht angezeigt. Bis 05.08.08 muss schriftsätzlich erwidert werden. In seiner Begründung bittet der Anwalt der Stadtwerke das Gericht gleichzeitig, die ebenfalls anhängigen 4 weiteren Verfahren aus prozessökonomischen Gründen gemeinsam zu verhandeln.

Die Begründung ist recht einfach gehalten: es liege keine Unbilligkeit vor, da u.a. die Preisgestaltung nicht der Renditesteigerung der Stadtwerke diene, sondern sich lediglich an die gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten anpasse und die erhöhten Bezugskosten widerspiegele. Der BGH in seinem Grundsatzurteil vom 13.6.07 bestätige diese Auffassung. Eine ausnahmsweise doch anzunehmende Unbilligkeit liege nicht vor, da der Anstieg der Bezugskosten nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen werden können. Auch habe der Bayerische Kommunale Prüfungsverband festgestellt, dass die Erhöhungen der Stadtwerke allein auf die Erhöhung der Gasbezugskosten des Gasversorgers Erdgas Schwaben GmbH zurückzuführen seien. Eine Monopolstellung der Stadtwerke läge nicht vor, da diese mit anderen Mitwerbern wie Erdgas Südbayern konkurrieren müsse. Schließlich habe auch das LG IN mit Urteil vom 22.1.08 (1 HKO 924/06) die BGH-Rechtsprechung bestätigt und eine Unbilligkeit sowie eine Verpflichtung zur Vorlage von Kalkulationsgrundlagen abgelehnt.

Bin gespannt, wie das Schießen ausgeht!

Die für September 08 erwartete BGH-Entscheidung (VIII ZR 138/07) wird wohl unbeachtet bleiben.


Gruß

Cremer:
@meggie64,


--- Zitat ---In seiner Begründung bittet der Anwalt, die ebenfalls anhängigen 4 weiteren Verfahren aus prozessökonomischen Gründen gemeinsam zu verhandeln.
--- Ende Zitat ---

Da wäre ich vorsichtig

meggie64:
Warum? Ich werde mich mit den anderen - wohl bald auch - Beklagten treffen, um gemeinsam Argumente und Erfahrungen auszutauschen, für eine gemeinsame Linie der Verteidigung. Ein gemeinsam geführter Prozess wird daran doch nichts ändern? Zwar kann eine Partei nicht gleichzeitig Zeuge sein, darum jedoch geht es nicht.

Ich werde weiter berichten.

RuRo:
@meggie64

Das Wichtigste ist ein kompetenter Rechtsbeistand, davon hängt der Verlauf im Wesentlichen ab. Bitte wirklich um einen versierten Anwalt bemühen, nichts was noch so offensichtlich falsch ist, in der Klageerwiderung unwidersprochen lassen.

Den angeführten Entscheidungen liegen ausnahmslos Tarifkundenverträge zugrunde – was seid ihr?

EGS als Vorlieferant, folgt in deren weiterer Kette Bayerngas (über 90 %) – schaut mal in den Bayerngas-Thread zu deren Preisentwicklung.

Gasalarm2:
Hallo meggie64,

Sie sind nicht allein in Neuburg. Ich freue mich auf die nächsten Wochen.
Wir haben lange gewartet.

Gruß vom Gasalarm

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