Energiepreis-Protest > Stadtwerke Neuburg / Donau

Klageschrift eingegangen

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RuRo:

--- Zitat ---Original von meggie64

bei ihrem Beitrag scheint der Wunsch Vater des Gedanken zu sein. Man kann nunmal keine Sonderkundeneigenschaft aus dem Hut zaubern, wenn der Kunde seit Anfang an - und das zwischen den Parteien anscheinend auch unbestritten -  nunmal \"nur\" Tarifkunde ist.
--- Ende Zitat ---

Sie scheinen das Vertragsverhältnis zu kennen. Wie lautet denn der Tarif um den es bei der gestrigen Verhandlung ging, \"Classic\" oder \"Comfort\"?

Woran machen Sie denn die Tarifkundeneigenschaft fest?

Gasalarm2:
Hallo Gemeinde,

also ich gehe davon aus, daß es sich um den bis 2007 so genannten Sonderpreis Comfort handelt - also nicht um den allgemeinen Tarif Classic.
Das Gas wurde auch nicht nur zum Kochen verwendet - anders liesse sich wohl auch ein Differenzbetrag von etwa 350 € nicht erklären

Gruß vom Gasalarm

RuRo:
@Gasalarm2
Siehste – ohne Worte  :rolleyes:

@meggie64
Unabhängig davon, dass das gestrige Verfahren mit dem Vergleich abgeschlossen ist; Sie drücken sich um eine diskussionswürdige Antwort.

Immerhin laufen wohl noch weitere Verfahren gegen Kunden der SW Neuburg/Donau. Da sei die Frage erlaubt, woran Sie den Tarifkundenstatus festmachen, wenn er denn schon so unbestritten und damit klar auf der Hand liegt.

Überzeugen Sie mich mit Ihren Argumenten und nicht mit Worthülsen zu Vaters Wünschen und Zauberkünsten. Es rettet Herrn Dunz nicht mehr, aber vielleicht müssen ihm die weiteren Beklagten nicht wie die Lemminge folgen. Ich brauche auch nicht den Artikel des Donaukuriers http://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/art1763,2006480 – wir waren Augen- und Ohrenzeugen.

meggie64:
Hallo,

um welchen Tarif es sich handelt, wird Ihnen wohl nur Herr Dunz oder ein Vertreter der Stadtwerke beantworten können. Tatsache ist, dass der Richter mehr oder weniger rein deklatorisch festhalten wollte, dass sich die Parteien einig sind, dass Herr Dunz Tarifkunde ist. In der Klageschrift und deren Erwiderung scheint das also nicht streitig gestellt worden zu sein.

Auswirkungen auf die anderen Prozesse hat das nicht. Die weiteren Beklagten müssen Herrn Dunz also bei weitem nicht wie die Lemminge ins Verderben folgen. Sie können durchaus - anders als Herr Dunz - Sonderkunden sein und damit die Problematik des Verfahrens auf einen anderen Schwerpunkt verlagern. Ob sie damit weiterkommen bleibt abzuwarten. Es ist ja nicht so, dass der Prozess automatisch gewonnen wird, nur weil der Kunde Sondervertragskunde ist, oder etwa doch? Sollte der Vorsitzende auch dann die Keule eines kostspieligen Gutachtens schwingen, so bin ich ebenso gespannt wie skeptisch, ob der Beklagte davon unbeeindruckt bleibt.

Gruß

nomos:

--- Zitat ---Original von RuRo
....
Ich brauche auch nicht den Artikel des Donaukuriers http://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/art1763,2006480 – wir waren Augen- und Ohrenzeugen.
--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---Der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl hatte den beiden Parteien den Vergleich angesichts des geringen Streitwerts und den zu erwartenden weit darüber hinaus gehenden Prozesskosten und Kosten für mögliche neue Gutachten vorgeschlagen.
--- Ende Zitat ---
Bedenkliche Entwicklung. Der Hinweis zielt oder wirkt in erster Linie beim betroffenen Verbraucher. Wenn jetzt Gutachterkosten eine rechtliche Klärung verhindern ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Für Richter ist das eine schnelle Lösung, aber Gerichte erfüllen damit nicht mehr ihren Zweck. Die Gutachterkosten werden in fast jedem dieser Fälle den Streitwert übersteigen. Für den Versorger sind die Gutachterkosten kein Problem. Auch diese Kosten werden die Verbraucher indirekt wieder bezahlen. Die Gewinne sind nicht gefährdet (Abgesichert durch BGH ...).

Damit Recht gesprochen wird und Verbraucherschutzrechte wirksam werden können, sind faire Regeln erforderlich. Die unzureichenden Regeln mit diversem Richterrecht und die Auswirkungen der oft zufallsbedingten Unterschiede (Sondervertrag-Grundversorgung ....) sind  für die Bundesrepublik Deutschland schon lange nicht mehr tragbar. Der Gesetzgeber ist gefordert!     bzw. wir brauchen EUROPA [/list]

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