Energiepreis-Protest > GASAG Berlin

GASAG kündigt wegen Entzug der Einzugsermächtigung von 2005 den Sondervertrag

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wartifan:
Habe soeben eine Anfrage aus der Liste der hier empfohlenen RA gefaxt.

BerndA:
Hallo  wartifan,

wie ist die Sache für dich ausgegangen ?

Gruss

BerndA

wartifan:
Ich war beim Anwalt aus der Liste hier und habe der Kündigung einfach widersprochen.

Nun kam ein Schreiben von der GASAG zurück, in dem sie auf der Kündigung beharren mit der Begründung: wenn der Kunde Preiserhöhungen widerspricht, darf die GASAG kündigen.

Dann schieben sie noch die üblichen paar Paragraphen und Urteile hinterher die ihre Preispolitik rechtfertigen sollen.

Kein Wort mehr zur Einzugsermächtigung.

BerndA:
Hallo Wartifan,

Sie schreiben:

 
--- Zitat --- Nun kam ein Schreiben von der GASAG zurück, in dem sie auf der Kündigung beharren mit der Begründung: wenn der Kunde Preiserhöhungen widerspricht, darf die GASAG kündigen.
 
--- Ende Zitat ---
Das darf die GASAG m. E. auf keinen Fall, siehe hier:


--- Zitat --- Das Bundeskartellamt hält Änderungskündigungen gegenüber Verbrauchern, die unter Berufung auf § 315 BGB Preiserhöhungen nicht bezahlen, für unzulässig. Das stellt einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar. \"Gleiches gilt für die Praxis mancher Versorger, in dieser Situation Sonderverträge mit Verbrauchern zu kündigen und Kunden in den teureren Grundversorgungstarif herabzustufen. Sollten Unternehmen künftig dagegen verstoßen, müssen sie mit Verfahren rechnen\", so Kartellamtspräsident Böge.
 
--- Ende Zitat ---

Also, das Kartellamt einschalten, und den Versorger auf obige Regelung hinweisen. Die Adressen der jeweils zuständigen Kartellämter gibts hier :

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.php

Gruß
BerndA

Regionalvertretung Münsterland

u.h.:

--- Zitat ---Original von BerndA
Also, das Kartellamt einschalten, und den Versorger auf obige Regelung hinweisen.
--- Ende Zitat ---

Hat in meinen Fall gar nichts gebracht (s. Beitrag).

Welches \"Durchsetzungsvermögen\" das (Bundes-)Kartellamt hat, zeigt ja das (gegen \"Ablaßzahlung\") kürzlich eingestellte Verfahren überdeutlich!

Vielleicht hast Du aber mehr Glück ...???

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