Energiepreis-Protest > GASAG Berlin
GASAG kündigt wegen Entzug der Einzugsermächtigung von 2005 den Sondervertrag
wartifan:
Habs nochmal hochgeholt, damits nicht untergeht und weil es mir ganz schön auf den Nägeln brennt. Aus:
Gasag neuer Tarif->bei Widerspruch Kündigung, kürze aber schon seit Jahren. Was tun?
Ich hab in die Vertragsunterlagen geschaut. Sie können allenfalls kündigen, weil ich die Einzugsermächtigung entzogen habe, worauf sie sich ja auch berufen. Das ist allerdings merkwürdig, da diese schon seit 2005 entzogen ist und nur von mir damals entzogen wurde, um richtig kürzen zu können und Überzahlungen zu vermeiden.
Ich hätte wohl besser die Einzugsermächtigung begrenzen sollen. War damals aber noch nicht so recht klar erkennbar, was nun besser/richtig ist..
Wie gehe ich nun künftig mit der Berechnung der Kürzung um (siehe mein letzter Beitrag oben), also Mischmasch aus neuem (geringerem!) Grundpreis + altem gekürztem Arbeitspreis von 0,035€ ? Oder widerspreche ich der Kündigung ganz und zahle gekürzt wie bisher?
Danke euch ganz doll fürn Tip, damit ich jetzt nichts falsch mache
bjo:
--- Zitat ---Original von wartifan
Wie gehe ich nun künftig mit der Berechnung der Kürzung um (siehe mein letzter Beitrag oben), also Mischmasch aus neuem (geringerem!) Grundpreis + altem gekürztem Arbeitspreis von 0,035€ ? Oder widerspreche ich der Kündigung ganz und zahle gekürzt wie bisher?
Danke euch ganz doll fürn Tip, damit ich jetzt nichts falsch mache
--- Ende Zitat ---
Hallo,
1. du hast richtig erkannt, Einzugsermächtigung begrenzen bzw. durch den Versorger einstellen lassen wäre besser gewesen
2. Kündigungswiderspruch schicken obwohl die ja das Loch gefunden haben :-(
3. aktualiesiertes Musterschreiben schicken
4. kürzen wie bisher
5. Jahresabgrechnung wie bisher
wartifan:
Stimmt natürlich, sie kündigen ja einseitig den Vertrag, dem ich nicht zustimme und wollen mich in die Grundversorgung zwingen.
Da ich die Kündigung nicht akzeptieren und widerspreche, kann ich weiterhin mit den alten Preisen kürzen.
Wäre dabei der Aspekt günstig zu erwähnen, daß ich bereits 2005(!) die Einzugsermächtigung entzogen habe, und deshalb die Kündigung für unwirksam halte, weil das ja nun lange genug Zeit war?
Die Frage ist, was passiert, wenn sie den Widerspruch zur Kündigung aller Vorraussicht nach nicht akzeptieren. Können die mich gerichtlich dazu zwingen und damit zu den neuen Preisen? :(
wartifan:
Was mir noch aufgefallen ist: das Kündigungs-Schreiben der Gasag ist gemäß http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__2021/ nicht eigenhändig unterschrieben. Es ist nur eingescannt.
Sollte ich auf die damit verbundene Unwirksamkeit verweisen?
RR-E-ft:
@wartifan
Bevor man hier ggf. weiter gegen eine Wand redet, sollte man sich wegen seines konkreten Falles ggf. durch einen Rechtsanwalt beraten lassen, der nicht nur zuhört, sondern auch die Rechtslage beurteilt und einem die konkret bestehenden Handlungsalternativen und -optionen aufzeigt. Das wäre ein Tipp.
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